VORBEGLAUBIGUNG
Ablauf für Legalisation von Abschlussdokumenten, Vorbeglaubigungen (Apostille)
Warum ist so etwas nötig?
Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie von der jeweiligen Auslandsvertretung (z. B. Botschaft) legalisiert, d. h. bestätigt sind. Bevor eine Legalisation möglich ist, müssen die Urkunden zuvor durch verschiedene deutsche Behörden beglaubigt werden.
Was müssen Sie beachten?
Um eine „Vorbeglaubigungen", "Apostille" für Urkunden, Zeugnisse oder Leistungsnachweise, zu bekommen benötigen wir Ihre Kopien, wir müssen auch wissen für welches Land diese bestimmt sind.
Dann fertigen wir eine Beglaubigung an.
Des Weiteren fertigen wir die Vorbeglaubigungen und ein Anschreiben für das Regierungspräsidium in Darmstadt an.
Danach müssen Sie diese Unterlagen beim Regierungspräsidium in Darmstadt beglaubigen lassen.
Wie lange dauert der Vorgang vor Ort?
Wenn Sie uns das Originaldokument mit Kopien vorlegen, können Sie zu unser Sprechzeit (dienstags von 12 - 13:30 Uhr und donnerstags von 9.00 -11 00 Uhr) in Raum A128a am Kurt-Schumacher-Ring 18 in Wiesbaden vorbei kommen und erhalten sofort Ihre Vorbeglaubigung.
Wie kann ich eine Vorbeglaubigung erhalten, wenn ich nicht vor Ort sein kann?
Auf Wunsch können wir die Beglaubigung direkt an das Regierungspräsidium in Darmstadt senden. Hierzu benötigen wir von Ihnen die Kopien, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und Ihre aktuelle Adresse. Sollten Sie sich zur Zeit im Ausland aufhalten, bitten wir um Angabe einer Adresse in Deutschland. Sie bekommen dann vom Regierungspräsidium Darmstadt die Rechnung und alles Weitere zugesandt.
Gerne können Sie sich auch bei Rückfragen per Email (studienbuero@hs-rm.de) oder telefonisch an uns wenden (+49 611 9495-1558).
Nähere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Verfahrensweise bei der Ausstellung von Apostillen und Beglaubigungen
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Beglaubigungen