MOBILITÄT ZU UNTERRICHTSZWECKEN

Teilnehmende Länder:

alle Länder der EU, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Türkei, Serbien (seit dem 01. Juni 2019) sowie die zugehörigen überseeischen Länder und Gebiete: 

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_00_171 und die DOM-ROM Guyana, Gouadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion.

Aufenthalte in Großbritannien können aufgrund des Brexit vorerst nicht mehr gefördert werden.

Das wird gefördert: 

  • Aufenthalte an ERASMUS-Partnerhochschulen zu Lehrzwecken, auch im sog. Blended-Format, d.h. als Kombination von virtueller Komponente und physischem Aufenthalt. Finanziell gefördert wird nur die physische Aufenthaltsdauer im Gastland.
  • Es müssen mindestens 8 Std./Woche unterrichtet werden. Werden Lehrtätigkeit und Fortbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Std./Woche.
  • physische Aufenthaltsdauer im Gastland: 2 - 60 Tage. Förderdauer per Präsidiumsbeschluss: max. 5 Tage, ab dem 01.06. 2023 max. 7 Tage.

Erklärvideo des DAAD

Gastdozent:innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme: 

  • Sie sind lehrende/r Angestellte/r oder Professor/in der Hochschule RheinMain und berechtigt, einen Dienstreiseantrag zu stellen.
  • Ihr geplanter Aufenthalt ist per Dienstreiseantrag genehmigt.
  • Das Land der Partnerhochschule ist nicht Ihr Hauptwohnsitz-Land.
  • Die Gasteinrichtung hat mit der Hochschule RheinMain einen ERASMUS-Vertrag unterzeichnet.
  • Ihr Aufenthalt an der ERASMUS-Partnerhochschule dauert zwischen 2 und 60 Tage (Reisetage nicht mitgerechnet). Sie unterrichten währenddessen mindestens 8 Stunden pro Woche bzw. anteilig pro Aufenthalt, wenn die Aufenthaltsdauer weniger als eine Woche beträgt. Werden Lehrtätigkeit und Fortbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Std./Woche.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen spätestens vier Wochen vor Abreise im Büro für Internationales ein (Ansprechperson: Frau Eva Bauer). Ein Antrag auf Förderung ist laufend möglich, solange ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
  • Sie sind grundsätzlich bereit, im Gegenzug Gäste unserer Partnerhochschulen an der Hochschule RheinMain zu empfangen und zu betreuen.

Förderdauer und Förderhöhen 

  • Die maximale Förderdauer beträgt per Präsidiumsbeschluss 5 Tage, für Aufenthalte nach dem 01.06.2023 7 Tage pro Aufenthalt. Dies wurde festgelegt um angesichts des begrenzten Budgets möglichst vielen Interessierten eine Förderung zu ermöglichen.
  • Die Förderung erfolgt nach von der EU festgelegten Pauschalen je nach Zielland, unabhängig von ihren tatsächlichen Kosten.
  • Sie erhalten eine Reisekostenpauschale (Diese wird per EU-Entfernungsrechner ermittelt.) und eine Aufenthaltspauschale pro Tag. Sie erhalten die Aufenthaltspauschale  auch für einen An- und Abreisetag. Die einzelnen Fördersätze entnehmen Sie den folgenden Tabellen:

ERASMUS+ Pauschalen für Hin- und Rückfahrt in der Dozenten- und Personalmobilität

einfache Entfernung gem. Distanzrechner

Betrag pro Teilnehmer (Hin- und Rückfahrt)

Betrag bei "grünem Reisen"

10 - 99 km

23 EUR

--

100 - 499 km

180 EUR

210 EUR

500 - 1.999 km

275 EUR

320 EUR

2.000 - 2.999 km

360 EUR

410 EUR

3.000 - 3.999 km

530 EUR

610 EUR

4.000 - 7.999 km

820 EUR

--

8.000 km und mehr

1.500 EUR

--

     

Grünes Reisen bedeutet, dass Sie auf das Flugzeug verzichten und der überwiegende Teil der Reise per Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaft zurückgelegt wird. Bitte ziehen Sie diese Möglichkeit bei Ihrer Reiseplanung aus Umweltschutzgründen in Betracht! Sollte sich durch die Wahl Ihrer Verkehrsmittel Ihre Reisedauer auf mehr als 16 Stunden pro Fahrtrichtung erhöhen, können wir Ihnen die Aufenthaltspauschale für zwei Reisetage pro Fahrtrichtung zahlen.

   

ERASMUS+ Pauschalen für Aufenthaltstage in der Personalmobilität

Zielland

Stückkosten je Tag bis zum 14. Tag d. Aufenthalts

Stückkosten ab dem 15. Tag

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, (Vereinigtes Königreich)

180 EUR

126 EUR

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

160 EUR

112 EUR

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140 EUR

98 EUR

Wichtig:

Sie müssen die von uns errechneten Pauschalen in voller Höhe annehmen. Übersteigt die Pauschale Ihre Kosten, die laut Bundesreisekostengesetz erstattungsfähig sind, wird die Differenz automatisch über die Hochschule versteuert und Ihnen bei der nächsten Gehaltsabrechnung abgezogen. Eine Gewinnerzielung lässt sich vermeiden, indem Sie Ihre voraussichtlichen Kosten auf dem Dienstreiseantrag möglichst realistisch einschätzen.

Deckt der errechnete Betrag Ihre Kosten nicht, stellen Sie beim Büro für Internationales eine formlosen Antrag auf Erstattung der Differenz aus Auslandsmitteln. (Bei Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken übernimmt die jeweilige Organisationseinheit bzw. der jeweilige Fachbereich die Differenz-Kosten.)

Das Büro für internationales wird im Vorfeld die Ihnen zustehenden Pauschalen berechnen.

Förderung von Personen mit Sonderbedürfnissen

Personen mit einer Behinderung von mind. GdB 20 oder einer chronischen Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland können einen sog. Realkostenantrag (max. 15.000 EUR pro Mobilität) stellen. Dieser muss rechtzeitig vor Mobilitätsbeginn gestellt werden. Sprechen Sie uns daher bitte spätestens drei Monate vor Reisebeginn an.

Versicherungen

Mit der ERASMUS+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder der DAAD noch die EU-Kommission haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen, die im Zusammenhang mit einem ERASMUS-Aufenthalt/einer Fortbildungsmaßnahme entstehen.
Das Büro für Internationales weist daher ausdrücklich darauf hin, dass Sie für den privaten Bereich selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen müssen.

Ablauf der Bewerbung und einzureichende Unterlagen:

Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Aufenthaltsbeginn Kontakt mit uns auf.

Vor Ihrer Abreise: 

  1. Stellen Sie einen Dienstreiseantrag (bitte verwenden Sie immer das aktuelle Formular aus dem QM-Portal) und leiten Sie den Antrag  ans Büro für Internationales/Frau Bauer zum Eintrag der Kostenstelle weiter. In Corona-Zeiten beachten Sie bitte die aktuellen Regelungen zu Dienstreisen und nutzen Sie das Zusatzformular aus dem QM-Portal ("Diensreisen während Corona-Pandemie")
  2. Füllen Sie das Dokument "Mobility Agreement" aus und lassen Sie es von der Partnerhochschule unterzeichnen. (Eingescannte Unterschriften sind ausreichend.) Danach schicken Sie es an: eva.bauer@hs-rm.de
  3. Das Büro für Internationales schickt Ihnen das sog. "Grant Agreement" zu, dem Sie ihre Förderhöhe entnehmen. Dieses Dokument senden Sie uns unterzeichnet im Original zurück. Anschließend überweisen wir Ihnen die Pauschale.

Bitte beachten Sie, dass die Unterschriften auf diesen Dokumenten vor Ihrem Abreisedatum liegen müssen.Alle Unterlagen sollten spätestens drei Wochen vor Reisebeginn vorliegen.

Nach Ende des Aufenthaltes: 

  1. Geben Sie im Büro für Internationales das Dokument "Aufenthaltsbestätigung" im Original ab. Am besten lassen Sie es noch vor Ort von der Partnerhochschule unterzeichnen.
  2. Sie erhalten per E-Mail einen Link zu einem Online-Fragebogen (Erfahrungsbericht) der EU geschickt. Bitte füllen Sie diesen innerhalb von 30 Tagen nach Ende Ihres Aufenthaltes aus.
  3. Rechnen Sie Ihre Reise wie gewohnt über die Personalabteilung ab, um zu wissen, ob der gewährte Zuschuss Ihre tatsächlichen Kosten über- oder unterschreitet.

Deckt der Zuschuss Ihre Kosten nicht, übernimmt das Büro für Internationales den Differenzbetrag aus Auslandsmitteln. Übersteigt der gewährte Zuschuss Ihre Kosten, müssen Sie den Differenzbetrag privatrechtlich versteuern.

Förderung von ausländischem Unternehmenspersonal an der Hochschule RheinMain:

Im ERASMUS+ Programm kann auch Personal von Unternehmen mit Sitz in einem ERASMUS-Land (außer Deutschland) für einen Lehraufenthalt an der Hochschule RheinMain im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel finanziell unterstützt werden, um die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft zu stärken.
Voraussetzung hierfür ist ein Einladungsschreiben der Hochschule RheinMain, ausgestellt vom Büro für Internationales. Die Mindestaufenthaltsdauer an der HSRM ist ein Tag. Es besteht kein Mindestlehrdeputat. Gefördert wird für maximal fünf Tage (160 EUR pro Tag + Reisekostenpauschale). Bitte sprechen Sie uns an.

ERASMUS+ Internationale Dimension

Aktuell stehen der HSRM noch Gelder für Aufenthalte zur Verfügung:

  • an der German Jordanian University, für die Studiengänge: Innenarchitektur, Kommunikationsdesign, Media: Conception & Produktion und die Fachbereiche Architektur & Bauingenieurwesen und Ingenieurwissenschaften
  • an der Namibia University of Science and Technology, für die den Studiengang Media: Conception & Production und die Fachbereiche Architektur & Bauingenieurwesen und Ingenieurwissenschaften

Die Finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt. Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. - 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

Entsendeland

Zielland

Betrag bis 14. Fördertag

Betrag ab 15. Fördertag

Deutschland

Partnerland

180 EUR pro Tag

126 EUR pro Tag

Partnerland

Deutschland

160 EUR pro Tag

112 EUR pro Tag

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnunsinstrument der Kommission ermittelt.

Reiseziel

Pauschale für Fahrtkosten

Amman

530 EURO

Windhoek

1500 EURO