Prüfungssystem des Studiengangs Management im Gesundheitswesen (M. A.)

Die Prüfungs- und Studienleistungen ergeben sich aus dem Lehrstoff mit den jeweiligen Themenschwerpunkten; sie sind in den Beschrei­bun­gen der Mo­du­le und Lehrveranstaltungen im Modulhandbuch aufgeführt. Jede Lehr­ver­an­stal­tung hat Qualifikationsziele, deren Erreichung die Studierenden nach dem Besuch der Lehrveranstal­tun­gen und ihrer selbst zu leistenden Vor- und Nacharbeit derselben nachweisen müssen.


Die Lehrveranstaltungen selbst sind insbesondere vor dem Hintergrund der wünschenswerten Vernetzung in entsprechenden Modulen zusammengefasst, die auf Grundlage der gewünschten fachübergreifenden Zusammenfassung gemeinsam abgeprüft werden.

Prüfungsleistungen werden durch einen oder mehrere Leistungsnachweise erbracht, mit denen überprüft wird, ob und in welchem Maße die zum Ziel der Veranstaltung gewählten Kenntnisse und Kompetenzen erworben wurden.

Die Prüfungen sind modulbezogen. Sie fragen nicht nur Wissen ab, sondern untersuchen die Be­fä­hi­gung, das Wissen anzuwenden sowie kompetent in entsprechende praxistaugliche Lösungen umzu­setzen und diese zu kommunizieren. Die Prüfungsformen werden dabei so gewählt, wie sie den Qua­li­fi­kationszielen der Module in bestmöglicher Weise entsprechen. Während in den ersten Semestern schriftliche Prüfungen in Form von Klausuren als bewährtes Mittel der qualitativen Leistungsbewer­tung dominieren, werden in den höheren Semestern auch vermehrt mündliche Prüfungen, Berichte sowie Hausarbeiten (Ausarbeitung Fallstudie) und Referate als Gruppen­arbeiten als Prüfungsform gewählt, um die kommunikativen Fähigkeiten der Studierenden sowie das Denken in Gesamt­zu­sam­men­hängen zu stärken. Ferner werden insbesondere durch die Gruppenarbeit soziale Kompetenzen, Fähigkeiten zur Konfliktbewältigung und Teamgeist gefördert.

Die Prüfungsdichte und Belastung der Studierenden bleibt durch die Modularisierung mit bis zu 4 Prüfungen pro Semester in einem vertretbaren Rahmen. Pro Jahr werden vier Prüfungstermine angeboten, um zeitnahe Wiederholungen und ein zügiges Studium zu ermöglichen.

Der Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung wird durch die Prüfungsordnung ge­si­chert. Ferner wird ein Nachteilsausgleich bei der Betreuung naher Angehöriger (Kinder, Eltern etc.) gewährt. Der Kandidat meldet dazu seinen Bedarf beim Prüfungsausschuss. Dieser prüft und kann Bearbeitungszeiten verlängern oder andere Maßnahmen ergreifen.