HINWEISE ZUR ZWEITEN FREMDSPRACHE

Hinweise zur Wahl der zweiten Fremdsprache

Es ist eines der Hauptziele des Bachelor-Studiengangs International Business Administration, Sie dahingehend zu fördern, dass Sie sich in mindestens zwei Fremdsprachen schriftlich und mündlich fließend ausdrücken können. Berichte aus der Praxis bestätigen immer wieder, wie wichtig diese Viel­sprachig­keit für Ihre späteren Berufschancen ist.

Immer wieder aber gibt es Fälle, dass Studierende als zweite Fremdsprache eine Sprache wählen, in der sie aufgewachsen sind. Dies stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber jenen Studierenden dar, die Studien- und Prüfungsleistungen in einer echten Fremdsprache erbringen. Die Gremien des Fachbereichs haben daher festgelegt, dass es nicht hinnehmbar ist, wenn so versucht wird, sich den sprachlichen Herausforderungen des Studiengangs zu entziehen.

Deshalb sei daran erinnert, worauf Sie zu Beginn Ihres Studiums aufmerksam gemacht wurden: Leistungsnachweise werden nicht anerkannt, wenn Sie als zweite Fremdsprache (Pflichtwahlmodul Fremdsprache) eine Sprache wählen, die Ihre Muttersprache ist. Dies hat gemäß § 41 Absatz 4 Prüfungsordnung BIBA 2010 zur Folge, dass eine Zulassung zu den Prüfungen des vierten und der höheren Semester nicht möglich ist.

Die Muttersprache wird vermutet, wenn Studierende:

  • die Hochschulzugangsberechtigung im entsprechenden Sprachraum erworben haben oder
  • die entsprechende Staatsbürgerschaft besitzen oder
  • bis zum 15. Lebensjahr in diesem Sprachraum gelebt haben.

Bitte überprüfen Sie sorgfältig, ob Sie davon betroffen sind (oder ob Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Muttersprachenvermutung zu widerlegen) und tragen Sie dazu bei, dass sich Ihr Studium nicht unnötig durch eine unadäquate Sprachwahl verlängert.

Modul

Dozent/in

Internationales Wirtschafts- / Steuerrecht

Wedde

Logistik

Dollmann

Organisation / Personalmanagement

Behnke

Wirtschaftspsychologie

Keil

FAQ

  • Kann ich mehr als ein Modul besuchen? Ja, das ist als Wahlfach möglich. Sie können jedoch nur ein Pflichtwahlmodul als Prüfungsleistung anmelden.
  • Kann ich meine Modulwahl ändern? Ja, jederzeit während des Belegungszeitraums.
  • Wie ändere ich meine Modulwahl? Führen Sie die Modulwahl erneut aus. Die vorherigen Daten werden dadurch überschrieben.
  • Verschlechtere ich meine Position für ein Wunschmodul, wenn ich eine Änderung vornehme? Nein, die Verteilung erfolgt nicht nach dem Windhundverfahren. Ist am Ende des Belegungszeitraums ein Modul überbucht, entscheidet das Los.

Anmeldung zu den Modulen (per Internet)

Schritt 1:WBS-Webservices starten
Schritt 2:Wählen Sie Modulwahl
Schritt 3:Login mit HDS-Benutzername und HDS-Passwort
Schritt 4a:Pflichtmodule - klicken Sie auf Weiter (dieser Bereich ist für BIBA ohne Relevanz)
Schritt 4b:Präferenzwahl Pflichtwahlmodule
Wählen Sie hier die Module in der von Ihnen bevorzugten Reihenfolge aus. An erster Stelle die von Ihnen unbedingt gewünschte Veranstaltung, an 2. Stelle Ihre 2. Wahl, als drittes die 3. Wahl usw.
Schritt 5:Zusammenfassung anzeigen und ausdrucke