STEUERBERATERPRÜFUNG / WIRTSCHAFTSPRÜFUNGS­EXAMEN

STEUERBERATERPRÜFUNG: Verkürzte Mindestdauer der praktischen Tätigkeit

Gemäß § 36 Abs.1 StBerG berechtigt der Bachelor-Abschluss im Studiengang Business & Law (LL.B) dazu, die Steuerberaterprüfung bereits nach zwei Jahren praktischer Tätigkeit abzulegen.

 

 

WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSEXAMEN: Verkürzte Mindestdauer der praktischen Tätigkeit

Gemäß § 9 Abs.1 WiPrO berechtigt der Bachelor-Abschluss im Studiengang Business & Law (LL.B) dazu, das Wirtschaftsprüfungsexamen bereits nach drei Jahren praktischer Tätigkeit abzulegen.

 

 

WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSEXAMEN: Anrechnung von im Studium erbrachten Prüfungen

Die Wirtschaftprüferkammer hat für den Studiengang Business & Law der Wiesbaden Business School nach einem mehrjährigen, von Prof. Dr. Robin Mujkanovic (Link aktualisieren) ahren die Gleichwertigkeit im Hochschulstudium erbrachter Prüfungs­leistungen mit den Anforderungen des Wirtschaftsprüfungsexamens nach § 13b Abs.1 WiPrO festgestellt.

Die Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain zählt damit zu dem kleinen Kreis von Hochschulen in Deutschland, denen diese Gleichwertigkeit exklusiv zugesprochen wurde. *

Mit dem Bachelor-Abschluss im Studiengang Business & Law (LL.B) werden Ihnen somit die im Studium erbrachten Leistungen auf das Fachgebiet Wirtschaftsrecht im Wirtschaftsprüfungs­examen angerechnet, sofern Sie die gesetzlichen Fristen einhalten und Ihr Studium im SS 2012, WS 2012-13, SS 2013, WS 2013-14 oder SS 2014 begonnen haben (Stand 25.3.2014).

Nähere Informationen zum Wirtschaftsprüfungsexamen finden Sie auf WPK.

* Liste der Studiengänge nach § 13b WPO per 6.6.2014
Anzahl
Studiengänge
davon
Bachelor / Master
an Fachhochschulen51 / 4
an Universitäten74 / 3
WPK Prüfungsleistungen
Hinweis:
Die Gleichwertigkeit wird von der Wirtschaftsprüferkammer
jedes Semester erneut festgestellt und kann auch widerrufen werden.
Ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden.