BERECHNUNG DES ABGABETERMINS

Berechnung des Abgabetermins

Gemäß aller am Fachbereich geltenden Prüfungsordnungen gilt, dass der Abgabetermin

  • bei nach Monaten bemessener Bearbeitungszeit auf den gleichen Monatstag bzw.
  • bei nach Wochen bemessener Bearbeitungszeit auf den gleichen Wochentag

wie der Vergabetermin fällt.

Dies gilt auch, wenn der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt
(§ 31 Absatz 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Außerhalb der Öffnungszeiten des ServiceCenters, auch an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen, kann die Abgabe durch ordnungsgemäßen, fristgerechten Einwurf in den Fristenbriefkasten der WBS (vor dem Eingang Bleichstr. 44, Wiesbaden) oder durch fristgerechte Aufgabe zur Post (Datum des Poststempels) erfolgen.

Bitte beachten Sie: die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.