Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Ihrem Aufenthalt im Ausland. Falls Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne direkt mit uns Kontakt auf.

 

Vor der Bewerbung...

Informieren Sie sich frühzeitig. Wir empfehlen, mindestens ein Jahr im Voraus mit konkreten Planungen zu beginnen. Überlegen Sie zunächst, wann und an welchem Ort bzw. an welcher Partnerhochschule ein Aufenthalt für Sie in Frage kommt. Verschaffen Sie sich dazu einen Überblick und erkundigen Sie sich gründlich über Studienbedingungen und Schwerpunkte, Kursangebot und Voraussetzungen der Einschreibung in Kursen an der Partnerhochschule Ihrer Wahl.

Bei Interesse an einem Auslandspraktikum vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin im Praxisreferat. Dort erfahren Sie, worauf Sie bei der Auswahl einer Praxisstelle im Ausland achten müssen und wie die Anmeldung eines Auslandspraktikums erfolgt.

Generelle Informationen zur Planung des Auslandsaufenthaltes erhalten Sie vom Büro für Internationales.

Wichtig ist, dass das Studienangebot an der Partnerhochschule Ihren Interessen entspricht. Dazu sollten die Kursangebote im Umfang (ECTS) und in den Inhalten zu den Kursen passen, die Sie in Ihrem Studienverlauf absolvieren müssen. Sehen Sie sich deshalb die Website der Partnereinrichtung, die Beschreibung des Studiengangs, den Modulplan und das Kursangebot genau an. Beachten Sie, dass für Austauschstudierende besondere Bedingungen bei der Kurswahl gelten können.

Wichtig ist zudem, dass Sie dem Studienangebot folgen können. Informieren Sie sich, welche Unterrichtssprachen es an der Partnereinrichtung gibt und welche Angebote Austauschstudierende belegen können. Beachten Sie, dass die Unterrichtssprache nicht immer die Landessprache ist.

Fragen zur Belegung und Anerkennung von Leistungen im Ausland richten Sie bitte an international-sw[at]hs-rm.de

 

Sie können ein Studiensemester und ein Praktikum im Ausland kombinieren. Ein Studien- und Praxisaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ Programms muss mindestens 3 und darf maximal 12 Monate betragen, unabhängig davon, wie Studium und Praktikum anteilig aufgeteilt werden.

Sollte am Fachbereich kein Partnerabkommen mit der Einrichtung Ihrer Wahl bestehen, können Sie als sogenannter „free mover“ einen Austausch selbstorganisiert durchführen. „Free mover“ recherchieren Bewerbungsfristen und Ansprechpersonen eigenständig. Es ist zudem möglich, dass Sie als „free mover“ ein Aufnahmeverfahren durchlaufen oder regulär Studiengebühren im Ausland zahlen müssen. Denn nur über ein Partnerabkommen sichern sich Hochschulen gegenseitig besondere Konditionen für den Studienaustausch zu. Klären Sie unbedingt vor einer Bewerbung die Kurswahl und eine mögliche Anrechnung der Kurse in Ihrem Studiengang am Fachbereich ab.

Wenn sie eine interessante Partnerhochschule recherchiert haben, können Studierende und Mitarbeitende neue Partnerschaften oder Erweiterungen bestehender Partnerschaften anregen. Wenden Sie sich hierzu an das Internationalisierungsteam unter international-sw[at]hs-rm.de. Das Team prüft Möglichkeiten der Kooperation und leitet weitere Schritte in Abstimmung mit dem Büro für Internationales ein. Dieser Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Es kann nicht garantiert werden, dass eine Partnerschaft zustande kommt.

Eine Übersicht der aktuellen Partnerabkommen des Fachbereichs finden Sie in der Liste nach Ländern und Fachbereichen.

Eine Bewerbung erfolgt über das Büro für Internationales. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen und Bewerbungsfristen. Ihre Bewerbung reichen Sie über das Mobility Online-Portal ein. 

Eine Entscheidung über die Bewerbung erhalten Sie ungefähr 6 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Sie wird vom Büro für Internationales in Abstimmung mit den Internationalisierungsbeauftragten des Fachbereichs getroffen. Das Büro für Internationales informiert Sie über den Ausgang Ihrer Bewerbung. Nach erfolgreicher Bewerbung nehmen Sie Kontakt mit dem Internationalisierungsteam am Fachbereich auf, um die Kursauswahl während Ihres Aufenthaltes abzustimmen und ein Learning Agreement zu vereinbaren.

 

Vor der Ausreise...

Das Learning Agreement ist ein Formular, das die Auflistung aller Kurse enthält, die Studierende während ihrer Mobilitätsperiode an der Partnerhochschule besuchen werden. Es ist ein Abkommen zwischen Studierenden, Heimat- und Gasthochschule. Die Heimathochschule bestätigt, dass die Kurse den Studienvorgaben entsprechen und nach der Rückkehr angerechnet werden. Die Gasthochschule bestätigt, dass Studierende die Kurse auswählen und besuchen können. Studierende bestätigen die Kurse zu besuchen.

Das Learning Agreement muss bereits vor der Ausreise zum Studien- oder Praxisaufenthalt von allen Parteien unterzeichnet werden. Ab dem Sommersemester 2022 geschieht das für den Austausch mit dem Erasmus+ Programm digital in einer Datenbank, die Unterschriften erfolgen elektronisch. Das Learning Agreement kann im Anschluss bis zu 5 Wochen nach Antritt des Aufenthaltes im Einverständnis aller Parteien geändert werden, was in der Regel auch geschieht.

Sollten Sie einen Aufenthalt über ein anderes Programm als das Erasmus+ Programm absolvieren, erhalten Sie keinen digitalen Zugang. In diesem Fall können Sie das Learning Agreement (PDF 66 KB) eigenständig herunterladen und ausfüllen.

Vor der Abreise vereinbaren Sie ein Learning Agreement (PDF 66 KB). In das Agreement tragen Sie die Kurse ein, die Sie voraussichtlich belegen werden und nach Ihrer Rückkehr anrechnen lassen möchten. Dazu müssen Sie sich vorab über das Kursangebot an Ihrer Partneruniversität informieren und überlegen, in welchen Modulen Sie Ihre Leistungen an der Partneruniversität erbringen wollen. Im Learning Agreement müssen Sie dann die Kurse der Gastuniversität den Modulen Ihres Studiengangs an der HSRM zuordnen. Achten Sie darauf, dass die Leistungen in Umfang und Inhalt in etwa denen entsprechen, die Sie in Ihrem regulären Studienverlauf absolvieren würden.

Wenn Sie einen Vorschlag entwickelt haben, melden Sie sich zur Besprechung Ihrer Kurswahl bei international-sw[at]hs-rm.de. Anschließend kann das Learning Agreement unterzeichnet werden. Unterschriften aller Parteien müssen spätestens am Tag vor der Ausreise zum Studien- oder Praxisaufenthalt, also vor Aufenthaltsbeginn, vorliegen. Ab dem Sommersemester 2022 geschieht das digital in einer Datenbank, die Unterschriften erfolgen elektronisch.

Die Semester- und Vorlesungszeiten im Ausland weichen zum Teil stark von denen in Deutschland ab. In der Regel beginnen die Partnerhochschulen etwas früher mit den Vorlesungen (im Wintersemester je nach Land zwischen August und Oktober, im Sommersemester je nach Land schon im Januar/Februar). An manchen Hochschulen gibt es Trimester.

Erkundigen Sie sich deshalb unbedingt über den akademischen Kalender an Ihrer Partnerhochschule. Manchmal muss für Prüfungen eine individuelle Lösung gefunden werden. Sprechen Sie etwaige Überschneidungen frühzeitig vor der Ausreise mit den Dozent:innen der betreffenden Kurse ab. Sollte in Absprache mit Dozent:innen keine Lösung gefunden werden, kontaktieren Sie Modulsprecher:in oder den Prüfungsausschuss, um Ihr Anliegen zu besprechen.

 

Vor der Ausreise gibt es viele organisatorische Dinge zu beachten: Sprache, Einreisebestimmungen, Gültigkeit der Ausweisdokumente, Visa, Flug, Unterkunft im Ausland und ggf. Untervermietung der eigenen Wohnung, nötige Versicherungen, Impfungen. Dazu kommt Bürokratisches in Bezug auf Ihr Studium an der Hochschule RheinMain (z. B. Rückmeldung), Einschreibungsprozess an der Partnereinrichtung, Organisation der Kinderbetreuung bei Studierenden mit Kind oder besondere Reisevorkehrungen bei Studierenden mit Behinderung.

Bei all diesen Fragen erhalten Sie Auskunft vom Team des Büro für Internationales.

 

 

Nach der Rückkehr...

Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt über die Anrechnungsbeauftragten des Fachbereichs. Das Learning Agreement vereinfacht den Prozess, da bereits vor der Ausreise Details der Kurse abgeklärt wurden. Die im Learning Agreement eingetragenen Leistungen werden Ihnen nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland  anerkannt (sofern bestanden).

Oft entsprechen Noten, die Sie im Ausland erwerben, nicht dem Notensystem, das an der Hochschule RheinMain verwendet wird. Deshalb muss ggf. eine Umrechnung erfolgen. Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie dazu eine Übersicht der im Ausland erbrachten Leistungen (z. B. Transcript of Records) beim Büro für Internationales ein. Dort werden die Studienleistungen umgerechnet, die Sie im Rahmen Ihres Aufenthaltes erbracht haben. Grundlage der Umrechnung ist die sogenannte „Bayrische Formel”.