Übergangsregelungen

Studierende die sich vor dem WS 2017/2018 immatrikuliert haben, studieren nach der Prüfungsordnung 2013. Diese läuft spätestens zum Ende des SoSe 2022 aus.
Es ist eine Übergangsfrist von 3 Semestern nach Abschluss der Lehrveranstaltungen in der Regelstudienzeit vorgesehen.

Der Anspruch auf Prüfung nach der Prüfungsordnung 2013 erlischt, sobald ein Modul nicht innerhalb von drei Semestern nach dem letzten regulären Lehrangebot  in Regelstudienzeit abgeschlossen wurde. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, werden Studierende automatisch in die neue Prüfungsordnung 2017 übernommen.  Die früheste automatische Übernahme in diese neue Prüfungsordnung ist die Übernahme zum Sommersemester 2018, wenn mindestens eine Studienleistung des ersten Semesters nicht im Wintersemester 2017/2018 erfolgreich abgeschlossen wurde.
Studierenden werden die bisher erbrachten Leistungen gemäß einer vom Prüfungsausschuss festgelegten Äquivalenzliste anerkannt. Diese Liste wird am schwarzen Brett des Studiengangs ausgehängt.

Mehr Information finden Sie in der Amtlichen Mitteilung.

Update zur letzen Möglichkeit zur Anmeldung der Bachelorarbeit:

Corona-bedingt wurden die Fristen zur Anmeldung einer Bachelorarbeit verlängert. Die Bachelorarbeit mus spätestens zum 31.03.2022 begonnen werden und muss im SoSe 2022 inklusive Kolloquium abgeschlossen sein. Für das Modul "Berufspraktische Tätigkeit" gibt es keine letzte Anmeldefrist. Da es sich jedoch um eine Pflichtvoraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit handelt, muss dieses  vor dessen Anmeldung abgeschlossen sein, inklusive Abnahme durch die Betreuerin/den Betreuer und den Praktikumsbeauftragten.

Wechsel von der Prüfungsordnung 2010 in die Prüfungsordnung 2017:
Studierende können auf besonderen schriftlichen Antrag ihr Bachelor-Studium schon vorher nach den Bestimmungen dieser neuen Prüfungsordnung weiterführen und beenden, soweit die entsprechenden Veranstaltungen bereits angeboten werden.
Der Antrag zur Ablegung von Prüfungen nach den Bestimmungen der neuen PO muss schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt werden.
Er kann nicht widerrufen werden. Ein Wechsel zum Sommersemester muss bis 15.01. beantragt werden. Ein Wechsel zum Wintersemester muss bis 15.06. beantragt werden.

Antragsformular