
Im Studium
Ablauf Beglaubigungen & Vorbeglaubigungen & Zeitschriften
Was müssen Sie beachten?
Es werden nur Dokumente beglaubigt, die von der Hochschule RheinMain ausgestellt wurden!
Auf Antrag fertigen wir Ihnen bis zu drei kostenfreie beglaubigte Kopien Ihres Abschlusszeugnisses und der zugehörigen Urkunde an. Falls Sie Ihren Abschluss vor dem 01.04.2020 gemacht haben, bitten wir Sie uns Kopien (Vorder- und Rückseite) mit einzureichen.
Senden Sie uns bitte den untenstehenden Antrag auf Beglaubigung (PDF) ausgefüllt per Email oder per Post zu.
Bitte beachten Sie: Wir erstellen keine Beglaubigungen von Dokumenten, die maschinell erstellt wurden und ohne Unterschrift gültig sind (z. B. Exmatrikulationsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Sammelscheine).
Sie erhalten Ihre Beglaubigungen, sobald der Antrag auf Beglaubigung und die Kopie des Ausweises bei uns eingegangen sind. Möchten Sie Ihre Beglaubigungen per Post erhalten, muss ebenfalls ein ausreichend frankierter und beschrifteter Rückumschlag beim Studienbüro eingehen.
Die Erstellung von Beglaubigungen benötigt derzeit mindestens 2 Wochen Zeit.
Bitte senden Sie die Unterlagen per Mail oder an folgende Adresse:
Hochschule RheinMain
Studienbüro
Postfach 3251
65022 Wiesbaden
Bei Rückfragen erreichen Sie uns per E-Mail unter studienbuero@hs-rm.de oder telefonisch unter +49 611 9495-1558.
Warum ist so etwas nötig?
Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie von der jeweiligen Auslandsvertretung (z. B. Botschaft) legalisiert, d. h. bestätigt sind. Bevor eine Legalisation möglich ist, müssen die Urkunden zuvor durch verschiedene deutsche Behörden beglaubigt werden.
Was müssen Sie beachten?
Um eine „Vorbeglaubigungen", "Apostille" für Urkunden, Zeugnisse oder Leistungsnachweise zu erhalten, werden die entsprechenden Kopien und die Information, für welches Land diese bestimmt sind, benötigt.
Es werden daraufhin Vorbeglaubigungen und ein Anschreiben für das Regierungspräsidium in Darmstadt erstellt. Diese Unterlagen reichen Sie beim Regierungspräsidium in Darmstadt ein.
Wie kann ich eine Vorbeglaubigung erhalten?
Auf Wunsch kann die Beglaubigung direkt an das Regierungspräsidium in Darmstadt gesendet werden. Hierzu benötigen wir von Ihnen die Kopien, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und Ihre aktuelle Adresse. Sollten Sie sich zur Zeit im Ausland aufhalten, bitten wir um Angabe einer Adresse in Deutschland. Die Rechnung und weitere Informartionen erhalten Sie vom Regierungspräsidium Darmstadt.
Gerne können Sie sich auch bei Rückfragen per Email (studienbuero@hs-rm.de) oder telefonisch an uns wenden (+49 611 9495-1558).
Nähere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Informationen zur Ausstellung von Apostillen und Beglaubigungen
Was müssen Sie beachten?
Eine Zweitschrift ist mit 55,00 € je Dokument laut Verwaltungskostenordnung gebührenpflichtig.
Um eine Zweitschrift für Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement oder Transcript of Records zu erhalten, benötigen wir die genauen Informationen zu Ihrem damaligen Studium (Studiengang, Abschlussdatum, usw.). Sollten Sie einen Scan oder eine Kopie eines Ihrer damaligen Abschlussdokumente zur Hand haben, hilft uns dies bei der Suche im Archiv weiter.
Zur Legitimation benötigen wir von Ihnen einen amtlichen Lichtbildausweis, z. B. eine Kopie des Personalausweises.
Bitte füllen Sie den folgenden Antrag aus und senden ihn zusammen mit der Kopie des amtlichen Lichtbildausweises an uns.
Mit dem Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift der Hochschule RheinMain, stimmen Sie der Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im hier umschriebenen Umfang zu.
Nachdem wir von Ihnen den Antrag, sowie die Kopie des amtlichen Lichtbildausweises erhalten haben, erstellen wir den Gebührenbescheid, den Sie bitte begleichen. Nach Erhalt der Gebühr auf unserem Konto erstellen wir die Zweitschrift.
Wie lange dauert der Vorgang?
Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer der Zweitschrift von ca. 3-4 Wochen rechnen.
Ist erkennbar, dass es sich um eine Zweitschrift handelt?
Eine Zweitschrift enthält immer den Vermerk „Zweitschrift“ in der Kopfzeile, die Unterschriften der Unterschriftsberechtigten Personen werden durch gez. damaliger Unterschriftsberechtigter/e ersetzt, sowie das Siegel durch gez. Siegel.
Bitte senden Sie uns den Antrag und die notwendigen Anlagen per E-Mail oder an folgende Adresse:
Hochschule RheinMain
Studienbüro
Postfach 3251
65022 Wiesbaden
Gerne können Sie sich auch bei Rückfragen per Email (studienbuero@hs-rm.de) oder telefonisch an uns wenden (+49 611 9495- 1558).