STUDIENGANG BESCHREIBUNG

Business & Law: Bachelor of Laws in Accounting and Taxation

Wirtschaftsjuristen mit rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Sie schließen die Lücke zwischen reinen Juristen und reinen Betriebswirten. An der Wiesbaden Business School wird diese Kombination mit dem Steuerrecht um eine dritte Komponente erweitert.

 

Der Studiengang Bachelor of Laws in Accounting and Taxation schafft aufgrund seiner zeitlichen Dauer von 8 Semestern und seines inhaltlichen Anspruchs die Möglichkeit zum qualifizierten Berufseinstieg. Er bereitet insbesondere auf Tätigkeiten in den Bereichen Rechnungslegung / Wirtschaftprüfung, Steuerberatung sowie verwandten Berufsgebiete vor.

Die Berufspraxis honoriert das interdisziplinäre Konzept des Studiengangs durch rege Nachfrage nach den Absolventen. Das Anforderungs- und Ausbildungsprofil wird insbesondere von namhaften Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, Unternehmensberatungen, Industrieunternehmen und Banken positiv bewertet. Die Berufsperspektiven mit dem Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) können daher als gut bis sehr gut eingestuft werden.

Der achtsemestrige Studiengang Bachelor of Laws in Accounting and Taxation nahm seinen Studienbetrieb im Wintersemester 2003/04 auf. Er wurde entwickelt aufgrund der immer komplexer werdenden Anforderungen an die Ausbildungsspezifikation im Wirtschafts- und Steuerrecht. 

In Anbetracht der Internationalisierung von Bildungsabschlüssen wird seit dem Wintersemester 2007/08 der konsekutive Studiengang Master of Laws in Accounting and Taxation angeboten.

Studieninhalte

Das Studium bereitet auf die spezifischen Wissensanforderungen beratender und prüfender Berufe mit vernetzten Kenntnissen im betriebswirtschaftlichen und unternehmensrechtlichen Bereich vorbereiten. Ziel ist die Heranführung auf spätere leitende Aufgaben in der Praxis und ggf. der Weg zu den Berufsexamina zum Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer.

Um das Ziel zu erreichen, soll die Fähigkeit zu fachübergreifenden, interdisziplinären Entscheidungen mit den Einfluss- und Beeinflussungsfaktoren von Betriebswirtschaft, Steuer- und Wirtschaftsrecht erlangt werden. Hierzu werden die für die genannten Berufsfelder wesentlichen Gebiete der Betriebswirtschaft, des Wirtschafts- und des Steuerrechts in etwa gleich gewichtet gelehrt und um fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Aspekte und Kommunikationsfähigkeit in Deutsch wie Englisch ergänzt.

Die Studieninhalte lassen sich prägnant auf die Formel

30 : 30 : 30 : 10 = 100

bringen. Hinter dieser Formel verbergen sich ca.

•      30%     Betriebswirtschaft

•      30%     Wirtschaftsrecht

•      30%     Steuerrecht

•      10%     Fachenglisch und Soft Skills

Der Studiengang ist von seiner Profilierung und angestrebten Problemlösungskompetenz auf die in der Praxis meist ineinander greifenden oder zumindest miteinander vernetzten und verknüpften Entscheidungsprozesse ausgerichtet. Daher werden die Fachgebiete nicht voneinander losgelöst gelehrt, sondern es werden nach der Erlangung der notwendigen Grundkenntnisse auch interdisziplinäre Zusammenhänge erarbeitet. Die Bildung interdisziplinärerer Studienmodule (Module = Lehreinheiten) soll das vernetzte Denken fördern.

Vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Berufswelt werden Studieninhalte mit internationalem Bezug, wie Internationales Steuerecht, Rechnungslegung nach internationalen Normen, Europarecht und Internationales Finanzmanagement vermittelt, um auf eine erfolgreiche Berufstätigkeit vorzubereiten.

Gemäß § 36 Abs.1 StBerG kann die Ablegung der Steuerberaterprüfung nach dem achtsemestrigen Hochschulstudium bereits nach zwei Jahren praktischer Tätigkeit und die Ablegung des Wirtschaftsprüferexamens gemäß § 9 Abs. 1 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) bereits nach drei Jahren praktischer Tätigkeit erfolgen.

Bei guten Leistungen besteht die Möglichkeit, einen 2-semestrigen Studiengang Master of Laws in Accounting and Taxation anzuschließen. Dieser bereitet auf Führungsaufgaben in den genannten Bereichen vor

Der Studiengang ist als Vollzeit-Präsenzstudium angelegt. Er wurde 2003 eingeführt und 2010 von unabhängigen Gutachtern nach strengen Prüfkriterien erfolgreich reakkreditiert. Dies garantiert ein hochqualifiziertes Studienangebot. Weitere Informationen zur Akkreditierung finden Sie unter: FIBAA.

Zulassungsbedingungen

Der Studiengang spricht hoch motivierte Studierende an, die bereit sind, sich den hohen Ausbildungsanforderungen zu stellen. Bewerber sollten bereit sein, zur Erzielung guter Studienergebnisse erheblichen Zeiteinsatz zu investieren.

Formale Voraussetzung für das Bachelor-Studium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Zeugnissen gibt es, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, ein eigenes Bewerbungsverfahren. Einzelheiten dazu finden Sie im Bereich
Bewerbung und Immatrikulation.

Wegen der rechtlichen Prägung des Studiengangs und dem vielfältigen Umgang mit Gesetzestexten ist ein gutes Ausdrucksvermögen in deutscher Sprache und Sicherheit in den formalen Schreibfertigkeiten zwingend erforderlich. Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind eine wesentliche Arbeitsgrundlage und zugleich Handwerkszeug für das Studium und die spätere berufliche Fertigkeit, in adäquater Form komplexe Sachverhalte in Wort und Schrift ausdrücken zu können. Insbesondere Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die aus anderem Grund über keine hinreichende Sprachkompetenz verfügen, sollten ihre Sprachkenntnisse vor Studienaufnahme intensiv schulen und verbessern.

Gute schulmathematische Kenntnisse erleichtern den Zugang zum Fach Quantitative Methoden, wo die Vertiefung mathematisch-statistischer Grundlagen und ihre Anwendung auf betriebswirtschaftliche Problemstellungen im Mittelpunkt stehen.

Sprachvoraussetzungen

Englisch gewinnt auch im Wirtschaftsrecht zunehmend an Bedeutung, ein beruflicher Alltag ist ohne die Kenntnis der englischen Fachsprache kaum vorstellbar. Daher finden ab dem ersten Semester Veranstaltungen auf Englisch statt; die Englischkenntnisse werden im Verlauf des Studiums fachbezogen weiter entwickelt.

Gute Englischkenntnisse müssen im 1. Semester auf dem Niveau des Proficiency Level B1 gemäß dem Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) nachgewiesen werden. Für die Prüfungsleistungen im dritten Semester ist ein B2-Level erforderlich. Studierende haben zu Beginn des Studiums (Einführungswoche) die Möglichkeit, den Oxford Online Placement Test zu absolvieren, um ihr Sprachlevel zu bescheinigen.

Wer nicht bereits aus der Familie, der Schule oder durch Auslandsaufenthalte über entsprechende Kenntnisse verfügt, sollte durch zusätzliche Sprachkurse oder Auslandsaufenthalte sicherstellen, dass er das notwendige Niveau vor Beginn des Studiums erreicht.

 

Flyer Bachelor Business & Law in Accounting and Taxation (PDF 1,6 MB)