Berufspraktikum Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie (BGOe, PrüfO 2020)

1. Grundlagen

  • Die rechtlichen Regelungen sind der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs zu entnehmen.
  • Während des Praktikums bleiben Sie Mitglied der Hochschule mit allen Rechten und Pflichten.
  • Sie sind gesetzlich beim Arbeitgeber gegen Unfall versichert sowie beitragsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (sofern keine vorrangigen Regelungen aus einem Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag bestehen.

2. Praktikumsbeauftragte

Frau Eisenstein ist die Praktikumsbeauftragte der WBS. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Genehmigung von Praktikumsplätzen, die Überprüfung und Genehmigung der Ausbildungsverträge, die Bewertung der Praktikumsberichte und die Anerkennung des Praktikums.

Sie erreichen sie im ServiceCenter der WBS oder per E-Mail:bp-beauftragte-wbs(at)remove-this.hs-rm.de

3. Beantragung

Die Zulassung zum Praktikum ist mit den nachstehenden Formularen (zu finden in Stud.IP > s.u. Ziffer 10) zu beantragen, die fristgemäß (Anmeldung bis zum 30.10. für das darauffolgende Sommersemester, bis zum 30.4. für das darauffolgende Wintersemester) im ServiceCenter der WBS einzureichen sind:

Anmeldung
  • Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit einem aktuellen Sammelschein abzugeben.
Aus­bildungs­vertrag
  • Das Praktikum muss im Verwaltungsbereich von Unternehmen oder Organisationen des Gesundheitsbereiches stattfinden. Die Studierende lernen die Abläufe in Gesundheitseinrichtungen kennen. Bezüglich der Inhalte des Praktikums gilt § 2 (3) der Anlage zur PO 2020.
  • Es ist der hochschuleigene Vertrag vorgesehen, dieser kann jedoch durch einen firmeneigenen Vertrag ersetzt werden.
  • Der Vertrag ist in deutscher Sprache auszufertigen.
  • Firmeneigene Verträge müssen zumindest die Regelungen der Vordrucke der WBS enthalten.
  • Der Vertrag ist in dreifacher Ausfertigung (ein Original zzgl. zwei Kopien) abzugeben.

Für die Vorlage des Praktikumsvertrags gelten die Fristen laut Terminplan.

4. Zulassung

Die Prüfung der Zulassung zum Praktikum und der Eignung des Praktikumsbetriebs erfolgt durch die Praktikumsbeauftrage vor Antritt des Berufspraktikums.

Zulassung: Voraussetzung ist der erfolgreiche und vollständige Abschluss aller Module der ersten beiden Fachsemester. Ferner müssen mindestens 15 CP der folgenden Fachsemester erfolgreich abgeschlossen worden sein.

Zulassung unter Vorbehalt: ist nicht möglich; die Zulassungsvoraussetzungen müssen bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllt sein.

5. Genehmigung

Liegt nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, des Vertrags und des Praktikumsbetriebs ein positives Ergebnis vor, wird das Praktikum durch Stempel und Unterschrift der Praktikums­be­auf­trag­ten als Pflichtpraktikum genehmigt. Ohne Genehmigung wird ein freiwilliges Praktikum durch­geführt, das nachträglich nicht anerkannt werden kann.

6. Durchführung – Wechsel – Rücktritt

Das Praktikum ist in einem zusammenhängenden Zeitraum in einem Unternehmen durchzuführen. Fehltage wie Urlaub oder Krankheit sind ab einer gewissen Größenordnung nachzuholen (Details in Stud.IP > s.u. Ziffer 10).

Nach Genehmigung ist ein Wechsel des Praktikumsplatzes grundsätzlich ausgeschlossen.

Kann nach einer Anmeldung das Praktikum nicht angetreten werden, muss die Anmeldung zurück­ge­zo­gen werden. Die Rücknahme der Anmeldung erfolgt schriftlich und unter Angabe des Grundes an die Prak­ti­kums­be­auf­tragte. Für den nächsten Termin ist eine neue Anmeldung unter Beachtung der Anmeldefristen erforderlich.

 

7. Anerkennung

Sie haben einen Praktikumsbericht zu erstellen, der (außer Deckblatt, Gliederung und Beurteilungsbogen) fünf bis sieben Seiten zu folgenden Inhalten umfasst:

  • Charakterisierung des Unternehmens
  • Beschreibung der Abteilung und Angabe des Ansprechpartners
  • Darstellung der Arbeitsinhalte
  • Beurteilung des Praktikums

Ferner ist ein Beurteilungsbogen (Vordruck in Stud.IP > s.u. Ziffer 10) auszufüllen, dieser wird durch die Praktikumsbeauftragte ausgewertet: Ist das Praktikum in diesem Unternehmen für Studierende zu empfehlen?

Der Praktikumsbetrieb hat eine Praktikumsbescheinigung auszufertigen (Vordruck in Stud.IP > s.u. Ziffer 10).

Die Bescheinigung (im Original) und der Bericht sollen zwei Wochen nach Abschluss des Praktikums im ServiceCenter der WBS vorgelegt oder in den Fristenbriefkasten eingeworfen werden.

  • Liegen die Unterlagen 6 Wochen nach Beendigung des Praktikums nicht vor, ruht jeglicher Prüfungsanspruch, bis die Unterlagen vorliegen.
  • Liegen die Unterlagen auch 2 Jahre nach Beendigung des Praktikums nicht vor, erlischt Ihr Prüfungsanspruch insgesamt und Sie sind zu exmatrikulieren.

Das Praktikum ist bestanden, wenn die vorgeschriebene Praktikumsdauer abgeleistet ist, die Praktikums­bescheinigung und ein positiv bewerteter Praktikumsbericht vorliegen.

Bewertung und Anerkennung des Praktikums erfolgen durch die Praktikumsbeauftragte.

8. Praktikum und Prüfungen

Sie dürfen während des Praktikums an studienbegleitenden Prüfungen teilnehmen, können aber auch eine Befreiung von Prüfungsverpflichtungen beantragen – per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin Ihres Studiengangs.

9. Praktikum und Thesis

Ein erfolgreich abgeschlossenes Praktikum ist Voraussetzung für die Zulassung zur Thesis und den Erhalt einer Thesis-Note. Die Mindestdauer (Pflichtteil) muss bis zum letztmöglichen Vergabetermin der Thesis abgeschlossen sein. Es gelten die folgenden Regelungen:

  • Praktikumsbescheinigung und Berichtsheft liegen vor und sind genehmigt
    das Praxismodul ist bestandenThesis-Zulassung ohne Vorbehalt wirksam
  • Praktikumsbescheinigung und Berichtsheft liegen nicht vor bzw. sind nicht genehmigt
    das Bestehen des Praxismoduls ist noch offenThesis-Note wird nicht veröffentlicht
  • das Praxismodul ist nicht bestandenThesis-Zulassung wird rückwirkend entzogen

10. Links und Downloads / FAQ`s

In Stud.IP im Pfad Meine Veranstaltungen > WBS - Informationen für Studierende > Dateien > Berufspraktikum können Sie in Form von PDF-Dateien herunterladen:

  • Anmeldeformular, Ausbildungsvertrag, Praktikumsbescheinigung und Beurteilungsbogen
  • Checkliste und FAQ`s
  • Liste der zur BPT angemeldeten Studierenden
  • Sonstige Informationen und PAU-Entscheidungen