Worum geht's?
Im heutigen Aufgabengebiet der Architektur ist verstärkt die Auseinandersetzung mit der programmatischen und technischen Veränderung von bestehender Bausubstanz gefragt. Ziel des Masterstudiengangs ist es, die Studierenden als kreative, fachkritische Persönlichkeiten mit hoher Fachkompetenz auszubilden, die fähig sind, ökologisch, ökonomisch und sozial verantwortliche Lösungen für Aufgaben des Bauens im Spannungsfeld von Vernunft, Wissen und Intuition zu erarbeiten.Die im Bachelorstudium angelegten Grundlagen und Kenntnisse werden wissenschaftlich und methodisch durch eine ausgeprägte Anwendungsorientierung auf den Schwerpunkt "Architektur | Bauen mit Bestand" vertieft.
Was brauche ich?
- Die Zulassung zum Masterstudium Architektur | Bauen mit Bestand erfordert einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Bereich Architektur. Das Studium setzt Vorkenntnisse voraus, die in der Regel durch einen Abschluss im Bereich Architektur mit mindestens 180 ECTS nachgewiesen werden. Sollte Ihr Studiengang keine ausreichenden Praxisphasen in einem Architekturbüro oder einer planenden Behörde umfasst haben und haben Sie auch keine geeigneten Praxiserfahrungen außerhalb Ihres Studiums erworben, ist eine Zulassung nur unter dem Vorbehalt möglich, dass entsprechende Praxiserfahrungen bis zum Ende des 2. Semesters nachgewiesen werden.
- Überdurchschnittliche fachliche Qualifikation, nachgewiesen durch eine Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses mit mindestens Grade C, oder falls der ECTS-Grade nicht nachweisbar ist, mit der Note 2,3. Wird diese Qualifikation nicht nachgewiesen, kann der Zulassungsausschuss zu einem Bewerbungsgespräch einladen und dort die für das Masterstudium erforderliche Qualifikation feststellen, wenn die Bewerbungsunterlagen eine solche Qualifikation vermuten lassen. Kriterien für den Nachweis dieser Qualifikation in den Bewerbungsunterlagen sind dabei insbesondere:
- Schwerpunktsetzungen und besondere Vertiefungen oder herausragende Projektarbeiten mit Bezug zum Masterstudiengang Architektur | Bauen mit Bestand aus dem Bachelorstudium und der Bachelorthesis.
- Mindestens einjährige, ununterbrochene Praxiszeiten im Architekturbüro oder in der planenden Verwaltung mit Bezug zum Masterstudium.
- Falls das Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Studiengangs zum Entscheidungszeitpunkt noch nicht vorliegt, kann eine Zulassung unter dem Vorbehalt erfolgen, dass das Zeugnis bis zum Ende des ersten Semesters nachgereicht wird. Eine Zulassung unter Vorbehalt zur Kompensation fehlender fachlicher Kompetenzen und die Erteilung entsprechender Auflagen ist möglich. Sollte Ihr erster berufsqualifizierender Studiengang keine ausreichenden Praxisphasen in einem Architekturbüro oder einer planenden Behörde umfasst haben und haben Sie auch keine geeigneten Praxiserfahrungen außerhalb Ihres Studiums erworben, ist eine Zulassung nur unter dem Vorbehalt möglich, dass entsprechende Praxiserfahrungen bis zum Ende des 2. Semesters nachgewiesen werden.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Zulassungssatzung (PDF 127 KB).
Was kann ich damit machen?
"Bauen mit Bestand" ist ein zunehmend bedeutender Teil der Arbeit von Architektinnen und Architekten. Durch die demographische Entwicklung sind kleinere Bauaufgaben, wie Umbau oder Rückbau im Wohnungswesen ebenso zu erwarten wie gravierende Nutzungsänderungen im Verwaltungsbau und Revitalisierung ganzer Industrieareale im Stadtgebiet. Auch in der Denkmalpflege werden in diesem Zusammenhang verstärkt Tätigkeiten von Architekten zu verzeichnen sein.
Als Absolventin bzw. Absolvent des Studiengangs erlangen Sie durch den Masterabschluss die Kammerbefähigung der Architektenkammer.
Steckbrief
Studienort |
Wiesbaden, Campus Kurt-Schumacher-Ring |
Regelstudienzeit |
4 Semester |
Akkreditierungsagentur |
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Studienbeginn |
Winter- und Sommersemester |
Zulassung |
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Kontakt |
Das Studien-Informations-Centrum hilft bei allen Fragen zum Studium und zur Bewerbung weiter. Über das Sekretariat können Sie direkt Kontakt mit dem Studiengang aufnehmen. |
Kompaktübersicht
Download der Kompaktübersicht für den Master "Architektur / Bauen mit Bestand (M.Sc.)"
Modulbeschreibung
Download Modulhandbuch Pflichtmodule Master "Architektur / Bauen mit Bestand"
Stand WS 2014/15
Download Modulhandbuch Wahlmodule Bachelor "Architektur" und Master "Architektur / Bauen mit Bestand" Stand SS 2014 (nicht vollständig)
Lehre und Verlauf / Das 4 Säulen Modell
Prüfungsanmeldung ab Wintersemester 17-18!
Wiederholungsprüfungen für nicht bestandene Prüfungsleistungen!
Prüfungen die Sie im WS 17-18 nicht bestanden haben werden Sie im Sommersemester 2018 automatisch erneut angemeldet. (siehe Prüfungsordnungen, unter: Nichtbestehen 7.2.3 bzw. Fristen 7.3)
Diese Regelung gilt seit dem Wintersemeser 17-18.
Für die nicht bestandenen Prüfungen der Semester davor galt das noch nicht. Sollten Sie in einem dieser Semester eine Prüfungsleistung nicht bestanden haben, melden Sie sich bitte selbst erneut für diese Prüfung an.
Leitlinien rund um Lehrveranstaltung und Prüfung Master Architektur
Leitlinien rund um Lehrveranstaltung und Prüfung (PDF 65KB) 26.09.2017
Vorlesungsverzeichnis Architektur Sommersemester 2018
Formulare
- Schlüsselantrag
- Laufzettel (Modellbaukosten und Dokumentation Fotolabor)
- Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) (PDF 61 KB)
Master-Thesis "Architektur / Bauen mit Bestand"
Haftpflichtversicherung für Studierende
Informationen über eine Haftpflichtversicherung für Studierende (bei Exkursionen (nur nach förmlicher Anmeldung), Praktika, etc.) befinden sich auf der Webseite des Studentenwerks Frankfurt am Main.
Stand 5.5.2017
Termine Sommersemester 2018
Vorlesungsbeginn |
03.04.2018 |
---|---|
Vorlesungsende |
13.07.2018 |
Prüfungszeitraum |
16.07. - 20.07.2018 + 24. - 28.09.2018 |
Semestertermine und Stundenplan Sommersemester 2018
Übersicht Termine im Sommersemester 2018 (PDF 38 KB Stand 13.03.2018)
Stundenplan Master Sommersemester 2018 (PDF 865 KB Stand 17.04.2018)
Master Semesterstart - Veranstaltung am 03. April 2018 (PDF 24 KB Stand 29.03.2018)
Übersicht Einführungsveranstaltungen im Fachbereich (PDF 154 KB Stand 22.03.2018)
Terminplan Masterprüfung Sommersemester 2018 (PDF 1.268 KB Stand 13.03.2018)
Termine Wintersemester 2018/19
Vorlesungsbeginn |
01.10.2018 |
---|---|
Weihnachtspause |
24.12.2018-04.01.2019 |
Vorlesungsende |
25.01.2019 |
Prüfungszeitraum |
28.01. - 01.02.2019 + 25.03. – 29.03.2019 |
Wenn Sie Leistungen an der Hochschule RheinMain in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule oder außerhalb der Hochschule erbracht haben, können diese auf Antrag für Ihr Studium anerkannt werden, sofern die maßgeblichen Kriterien erfüllt sind und Sie sich bereits an der Hochschule RheinMain immatrikuliert haben.
Bitte beachten Sie: Kenntnisse und Fähigkeiten aus einer schulischen Erstausbildung und aus Fachoberschulausbildungen können nicht auf ein Hochschulstudium angerechnet werden (§ 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Anerkennungssatzung).
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen (PDF 64 KB, Stand 19.04.2018)
Weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain (PDF 65 KB)
Anerkennungsbeauftragter ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Diesen finden Sie in dem Akkordeon "Kontakt".
Für den Master-Studiengang Architektur | Bauen mit Bestand gelten neben den ABPO (Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen) der Hochschule RheinMain auch zusätzlich die BBPO (Besonderen Bestimmungen für Prüfungsordnungen) für diesen Studiengang.
Die Prüfungs- und Studienordnungen werden von der Geschäftsstelle Prüfungewsen bereit gestellt.
Prüfungs-und Studienordnung des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen
Studierende können ihre Prüfungsergebnisse über das Prüfungs-Portal der Hochschule RheinMain (HIS-QIS) abrufen.
Über QIS haben Studierende u.a. Zugriff auf Sammelscheine und Notenspiegel. Der Zugang erfolgt über den HDS-Account (HDS = HochschulDirectoryService), der vom ITC (IT-Center) vergeben wird.
Zum Prüfungs-Portal der Hochschule RheinMain
Neue Prüfungsordnung AM 286 ab WS 2014/15
Zum WS 2014/15 gilt eine neue Prüfungsordnung (mit Zulassungsrichtlinien). Die wesentlichen Neuerungen bestehen aus:
- neuer Abschluss: Master of Science (M.Sc.) statt Master of Arts (M.A.)
- Aufnahme zum Winter- und Sommersemester statt nur zum Wintersemester
- 4- Säulen- Modell
Formular Prüfungsunfähigkeit
Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) (PDF 61 KB)
Master-Thesis "Architektur / Bauen mit Bestand"
In den vergangenen Semestern haben sich die Praktika als bevorzugte Form für Auslandsaufenthalte herausgebildet. Unter den auf eigene Initiative der Studenten zustandegekommenen Kontakten finden sich so prominente Büros wie das von Harry Seidler ( Sidney ), der ein Schüler von Walter Gropius ist oder Morphosis, Thom Mayne, in Los Angeles.
Zur Liste der Kooperationspartner
Exkursionen
Exkursionen sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Studienprogramms.
Studentische Arbeitsplätze
Die studentischen Arbeitsplätze werden an Studierende des Lehrbereichs Architektur vergeben.
Die notwendigen Informationen erhalten Sie bei Georg Ebbing oder Silke Bartsch.
Sie können sich ab sofort wieder für einen Arbeitsplatz bewerben.
Antrag auf einen studentischen Arbeitsplatz (pdf 569 KB) Stand 08.01.2018
Wenn Sie ihren Schlüssel zurückgeben füllen Sie bitte das Formular zur Rückgabe des Schlüssels aus, sodass Ihnen ihre Kaution zurücküberwiesen wird. Geben Sie den Schlüssel und den Antrag bei Herr Carsten Lillig oder Frau Bartsch ab.
Sekretariat
Betreuung Master: Sabine Grunert
Büro: Gebäude D, Raum 126
Telefon: +49 611 9495-1401
Vertretung:
Büro: Gebäude D, Raum 127
Telefon: +49 611 9495-1436
E-Mail: sabine.atzorn(at)hs-rm.de
Allgemeine E-Mail: sekretariat-baumib-fab(at)hs-rm.de
Telefax: +49 611 9495-1422
Öffnungszeiten für Studierende:
Montags und Donnerstags: von 10.30 - 12.00 Uhr und
Dienstags: von 10.30 - 12.00 Uhr und 13.15 - 14.15 Uhr
Studiengangsleiter
Prof. Dipl.-Ing. Volker Kleinekort
Büro: Gebäude D, Raum 228
Telefon: +49 611 9495-1422
E-Mail: volker.kleinekort(at)hs-rm.de