Konstruktiver Ingenieurbau / Baumanagement
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Worum geht's?
Das Studium bereitet dich auf Aufgaben des Konstruierens und des Baubetriebs/Baumanagements vor. Dabei spielen auch Fragestellungen aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie soziale Kompetenzen eine Rolle. Lehre und Studium vermitteln dir die dafür erforderlichen Methoden und Kenntnisse sowie die Fähigkeit zu selbständigem Lernen und kritischer Überprüfung der Tätigkeiten im Berufsfeld.
Der Studiengang ist ein Kooperationsstudiengang der Hochschule RheinMain und der Frankfurt University of Applied Sciences. Die Lehrveranstaltungen finden an beiden Hochschulen statt.
Was brauche ich?
Voraussetzung ist ein Abschluss im Studiengang Bauingenieurwesen der Hochschule RheinMain oder in einem vergleichbaren Bauingenieurstudiengang anderer Hochschulen/Universitäten mit einer besonderen Ausrichtung auf konstruktive und baubetriebliche Inhalte mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5.
Du kannst das Zeugnis innerhalb der ersten beiden Monate nach Semesterbeginn nachreichen.
Weitere Informationen findest du in der Zulassungssatzung und unter Anerkennung.
Was kann ich damit machen?
Das Studium bereitet dich auf Führungsaufgaben in der Bauindustrie, im Baugewerbe, in der Verwaltung und in Planungsbüros vor.
Zulassung
- Abschluss im Studiengang Bauingenieurwesen der Hochschule RheinMain oder einem vergleichbaren Bauingenieurstudiengang anderer Hochschulen/Universitäten und einer besonderen Ausrichtung auf konstruktive und baubetriebliche Inhalte.
- Notendurchschnitt von mindestens 2,5.
- Falls das Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses zum Entscheidungszeitpunkt noch nicht vorliegt, kann eine positive Entscheidung unter dem Vorbehalt getroffen werden, dass das Zeugnis innerhalb der ersten beiden Monate nach Semesterbeginn nachgereicht wird. Wird der Vorbehalt nicht erfüllt, gilt die Immatrikulation als rückwirkend nicht erfolgt und du kannst nicht weiterstudieren!
Detaillierte Informationen zur Zulassung findest du in der Zulassungssatzung
Welche Leistungen werden anerkannt?
- Prüfungsleistungen, die du an einer anderen Hochschule oder Universität erbracht hast, kannst du für gleichwertige Leistungen im Studiengang Master KIB anerkennen lassen.
- Außerhochschulisch erworbene Leistungen und Leistungen aus einem Bachelorstudium können nicht anerkannt werden.
- Kenntnisse und Fähigkeiten aus einer Ausbildung oder einem Beruf oder einer schulischen Erstausbildung und aus Fachoberschulausbildungen können ebenfalls nicht auf ein Hochschulstudium angerechnet werden.
Weitere Informationen findest du in der Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain.
Welche Schritte muss ich zur Anerkennung gehen?
Du musst die Anerkennung der an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen formell beantragen. Den Antrag auf Anerkennung stellst du fristgerecht bei der Anerkennungskommission des Studiengangs im Master KIB. Dazu wendest du dich an unsere Studiengangskoordinatorin.
Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel sechs Wochen und du musst bereits im Masterstudiengang KIB der Hochschule RheinMain immatrikuliert sein.
Ohne Antrag findet keine Prüfung auf Anerkennung statt!
Wir empfehlen allen Studierenden, ihren Antrag auf Anerkennung möglichst gleich nach Vorlesungsbeginn zu stellen.
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
Schritt 1:
Leistungen deiner Vorgängerhochschule (Quellleistungen) sind dann anerkennbar, wenn sie zu den beantragten Zielleistungen (Module des Masterstudiengangs KIB der Hochschule RheinMain) keinen wesentlichen Unterschied in Qualität, Niveau, Lernergebnis, Profil oder Workload aufweisen.
Bitte prüfe daher anhand der Modulbeschreibung deiner Vorgängerhochschule, welche deiner bestandenen Quellleistungen äquivalent zu Zielleistungen des Studiengangs Master KIB sein könnten. Dabei ist auch die Kombination zweier oder mehrerer Module denkbar.
Sollte eine Zuordnung in Einzelfällen nicht möglich sein, nimm Kontakt mit der oder dem Anerkennungsbeauftragten deines Studiengangs auf. Am besten schickst du die Modulbeschreibung der Quellleistung vorab per E-Mail und erklärst darin dein Anliegen.
Schritt 2:
Fülle den Antrag (erhältlich bei der Studiengangskoordinatorin) unter Nennung der Quellleistung mit Modulnummer SWS, CP und Note sowie der Zielleistung mit Modulnummer und CP aus. Unterschreibe den Antrag.
Besorge die geforderten Quell-Nachweise deiner vorherigen Hochschule im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie. Bitte beachte, dass dein Antrag nur bearbeitet wird, wenn deine Unterlagen vollständig vorliegen!
Du kannst die Vollständigkeit durch persönliche Abgabe des Antrages im Studiengangsekretariat des Master KIB in Raum D124 überprüfen. Sollte das nicht möglich sein, schickst du ihn per Post.
Schritt 3:
Der oder die Anerkennungsbeauftragte bewertet die erworbenen Kompetenzen kriteriengeleitet. Das bedeutet: Hochschulisch erbrachte Leistungen können anerkannt werden, sofern sie keinen wesentlichen Unterschied in Qualität, Niveau, Lernergebnissen, Profil oder Workload aufweisen. Genauere Informationen findest du in der Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain.
Schritt 4:
Die oder der Anerkennungsbeauftragte trifft die Entscheidung, ob dein Antrag auf Anerkennung von Leistungen positiv beschieden oder abgelehnt wird. Das Ergebnis wird in deiner Studierenden- bzw. Prüfungsakte dokumentiert. Anerkannte Zielleistungen (positiver Bescheid) kannst du im Prüfungsportal einsehen. Über Ablehnungen erhältst du einen gesonderten Bescheid.
Bitte beachte folgende Hinweise zum Anerkennungsverfahren:
- Anträge auf Anerkennung müssen innerhalb der vorgegebenen Frist (i.d.R. 1. Monat nach Semesterbeginn) eingereicht werden.
- Die Anerkennung der Quellleistung ist nur möglich solange die zu ersetzende Studien- bzw. Prüfungsleistung an der Hochschule RheinMain (Zielleistung) noch nicht angetreten wurde.
Für Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an den Anerkennungsbeauftragten für den Studiengang Master KIB.
Leistungen, die im Ausland erbracht werden
Du planst ein oder mehrere Semester im Ausland und hast Fragen zur Anerkennung von Leistungen, die du dort erbringenden willst?
Dann kontaktiere bitte frühzeitig unser Büro für Internationale Angelegenheiten am Fachbereich. Bereits vor dem Auslandsaufenthalt musst du ein Learning Agreement abschließen. Die darin eingetragenen Leistungen werden dir nach erfolgreich bestandenen Prüfungen und nach deiner Rückkehr aus dem Ausland anerkannt.
Kontakt - Wir helfen dir weiter!
Telefon: +49 611 9495-1481
E-Mail: Stefan.Plaum @hs-rm.de
Büro: Campus Kurt-Schumacher-Ring, Gebäude D, Raum 320
Studiengangskoordination an der HSRM
Telefon: +49 611 9495-1451
Büro: Campus Kurt-Schumacher-Ring, Gebäude D, Raum 124
Öffnungszeiten für Studierende:
- Dienstag 12 - 14 Uhr
- Mittwoch 12 - 14 Uhr
- Donnerstag 9 -12 Uhr
- Freitag 9 - 12 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung.
Allgemeine E-Mail: sekretariat-kib-fab @hs-rm.de
Vertretung
Telefon: +49 611 9495-1494
Büro: Campus Kurt-Schumacher-Ring, Gebäude D, Raum 124
Sekretariat an der Frankfurt University of Applied Sciences
Svenja Stolze
E-Mail: sekretariat-fb @fb.fra-uas @hs-rm.de
Telefon: +49 69 1533-2349
Büro: Frankfurt University of Applied Sciences, Gebäude 1, Raum 412, Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt am Main