
Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen
Anerkennung
Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland
Um eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen sicherzustellen, wenden Sie sich bitte in jedem Fall im Vorfeld an Carolin Kaus und den Anerkennungsbeauftragten Ihres Studiengangs. Legen Sie eine möglichst detaillierte Kursbeschreibung (Lehrinhalte, und -umfang, CP, Literaturliste etc.) und eine Vorschlagsliste, welche Kurse Sie dafür gern anerkannt hätten, vor und tragen Sie dies in Ihrem Learning Agreement ein. Der Anerkennungsbeauftragte unterschreibt am Ende das fertige Learning Agreement.
Änderungen der Kurswahl nach Antritt des Auslandssemesters stimmen Sie bitte per E-Mail mit Carolin Kaus und dem Anerkennungsbeauftragten ab und halten diese Änderungen auf einem aktualisierten Learning Agreement fest.
Notenumrechnung
Nach der Rückkehr aus dem Ausland reichen Sie das Transcript of Records der ausländischen Hochschule als Scan oder Kopie und unter Vorlage des Originals im Büro für Internationale Angelegenheiten des Fachbereichs bei Carolin Kaus ein. Zusätzlich schicken Sie bitte eine Erklärung des ausländischen Notensystems sowie das Formular Anerkennung Ausland und das komplette Learning Agreement (die Teile BEFORE + DURING + AFTER MOBILITY).
Die Noten werden nach der offiziellen Formel der Kultusministerkonferenz umgerechnet und auf dem Formular Anerkennung Ausland sowie auf Ihrem Learning Agreement eingetragen. Bitte tragen Sie selbstständig keine umgerechneten Noten ein!!! Der Anerkennungsbeauftragte prüft die Dokumente erneut und unterschreibt.
ERASMUS-Studierende laden bitte anschließend den Teil "AFTER MOBILITY" Ihres Learning Agreements im Mobility-Online-Portal der HSRM hoch. Die Auszahlung der letzten ERASMUS+-Stipendienrate erfolgt erst, wenn der Teil "AFTER MOBILITY" hochgeladen wurde!
Noteneintragung
Das Formular Anerkennung Ausland mit den umgerechneten Noten wird an das Studiengangssekretariat weitergeleitet. Dort werden die Noten dann ins System eingetragen und erscheinen in HSRM COMPASS.