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Studierende mit Modellen in einem Labor des Fachbereichs Architektur und Bauingenieurwesen

Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen

Anerkennung

Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland

Um eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen sicherzustellen, wenden Sie sich bitte in jedem Fall im Vorfeld an Carolin Kaus und die/den Anerkennungsbeauftragte/n Ihres Studiengangs. Legen Sie in einer Äquivalenzliste möglichst detailliert dar, welche Kurse Se im Ausland belegen möchten mit den zugöhorigen Kursbeschreibungen (Lehrinhalte, und -umfang, CP, Literaturliste etc.) und Vorschlägen welche Kurse Sie dafür gern anerkannt hätten, vor und tragen Sie dies in Ihrem Learning Agreement ein. Die/der Anerkennungsbeauftragte unterschreibt am Ende das fertige Learning Agreement. Leistungen, in denen Sie bereits einen Erstversuch an der HSRM unternommen haben, sind von der Anerkennung aus dem Ausland ausgeschlossen.

Änderungen der Kurswahl nach Antritt des Auslandssemesters stimmen Sie bitte per E-Mail mit Carolin Kaus und der/dem Anerkennungsbeauftragten ab und halten diese Änderungen auf einem aktualisierten Learning Agreement fest.

Am Ende Ihres Auslandsaufenthaltes reichen Sie Ihr Zeugnis der ausländischen Hochschule, die Äquivalenzliste, das Learning Agreement und das Anerkennungsformular ein. Die Notenumrechnung erfolgt zentral für alle Studierenden im Büro für Internationales. Wenon alles vorliegt, werden die Noten in COMPASS eingetragen.

Notenumrechnung

Nach der Rückkehr aus dem Ausland reichen Sie das Transcript of Records der ausländischen Hochschule als Scan oder Kopie und unter Vorlage des Originals im Büro für Internationale Angelegenheiten des Fachbereichs bei Carolin Kaus ein. Zusätzlich schicken Sie bitte eine Erklärung des ausländischen Notensystems sowie das Formular Anerkennung Ausland und das komplette Learning Agreement. 

Die Noten werden nach der offiziellen Formel der Kultusministerkonferenz vom zentralen Büro für Internationales umgerechnet und auf dem Formular Anerkennung Ausland sowie auf Ihrem Learning Agreement eingetragen. Bitte tragen Sie selbstständig keine umgerechneten Noten ein. Die/der Anerkennungsbeauftragte prüft die Dokumente erneut und unterschreibt.

ERASMUS-Studierende laden bitte anschließend das unterschriebene Anerkennungsformular im Mobility-Online-Portalder HSRM hoch, erst danach erfolgt die Auszahlung der letzten ERASMUS+-Stipendienrate.

Noteneintragung

Im Anschluss werden die Noten dann ins System eingetragen und erscheinen in HSRM COMPASS. Das Formular Anerkennung Ausland mit den umgerechneten Noten wird an die Studiengangskoordination weitergeleitet zur Ablage in der Studierendenakte.