Bauingenieurwesen
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Worum geht's?
Der Studiengang Bauingenieurwesen bereitet auf die Aufgaben des Konstruierens, des Baubetriebs sowie der Planung technischer Infrastruktur und Umwelttechnik vor. Dazu werden Kenntnisse in der Planung, statische Berechnung und Ausführung von Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau als auch Infrastrukturmaßnahmen wie Verkehrswege, Wasserbau und des digitalen Bauens vermittelt.
Was brauche ich?
Für ein Bauingenieurstudium brauchst du gute Kenntnisse und Spaß an Naturwissenschaften sowie Mathematik. Bei Bedarf werden hierzu Vorbereitungskurse und semesterbegleitende Unterstützung angeboten.
Zudem sind Kreativität, Teamfähigkeit und die Bereitschaft, mit Menschen aus vielen anderen Berufen zusammen zu arbeiten, weitere grundlegende Voraussetzungen.
Vor Studienbeginn musst du ein Vorpraktikum von acht Wochen – davon mind. vier Wochen im Bauhauptgewerbe – machen. Weitere Infos findest du in der Zulassungssatzung des Studienganges. Fragen zum Vorpraktikum beantwortet Prof. Dr.-Ing. Mascha Baitinger.
Was kann ich damit machen?
Als Bauingenieur:in findest du interessante Arbeitsplätze bei baugewerblichen Unternehmen, in der Bauindustrie, bei Service- und Dienstleistungsunternehmen, in der öffentlichen Verwaltung oder in beratenden und planenden Ingenieurbüros.
Nach deinem Bachelor-Abschluss hast du die Möglichkeit, ein Masterstudium anzuschließen:
Anschlussfähige Masterstudiengänge an der Hochschule RheinMain
Studienverlauf
Der Studiengang Bauingenieurwesen ist modular aufgebaut:
- Studienabschnitt 1 (Semester 1 - 3): Es werden mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen, Basiswissen und Grundlagen des Bauingenieurwesens gelehrt.
- Studienabschnitt 2 (Semester 4 - 7): Wahl zwischen den Schwerpunkten Bautechnik-Baubetrieb, Bautechnik-Baukonstruktion sowie Verkehr & Wasser.
- Innerhalb deines gewählten Schwerpunkts absolvierst du eine berufspraktische Tätigkeit (BPT) in einem Ingenieurbüro, bei einer Baufirma oder einem anderen potentiellen Arbeitgeber.
Die Studienverlaufspläne der Schwerpunkte geben dir einen Überblick über die Inhalte und Schwerpunkte, die in jedem Semester gelehrt werden:
Details zu den Lehrinhalten findest du im Modulhandbuch (PO 2024).
Kontakt - Wir helfen dir weiter!
Telefon: +49 611 9495-1418
E-Mail: julia.herhold @hs-rm.de
Büro: Campus Kurt-Schumacher-Ring, Gebäude D, Raum 103
Telefon: +49 611 9495-1494
E-Mail: sekretariat-bauing-fab @hs-rm.de
Büro: Campus Kurt-Schumacher-Ring, Gebäude D, Raum 124
Öffnungszeiten für Studierende
- Montag 10 - 14 Uhr
- Dienstag 10 - 13:30 Uhr
- Mittwoch 10 - 14 Uhr
- Donnerstag 10 - 13:30 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung
Vertretung
Telefon: +49 611 9495-1451
E-Mail: beate.eichner @hs-rm.de
Büro: Campus Kurt-Schumacher-Ring, Gebäude D, Raum 124
Allgemeine E-Mail: sekretariat-bauing-fab @hs-rm.de
Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang an der Hochschule RheinMain erbracht haben, können für gleichwertige Leistungen im Studiengang Bauingenieurwesen (B. Eng.) anerkannt werden. Anerkannt werden können auch außerhochschulisch erworbene Leistungen aus einer Ausbildung oder einem Beruf. Kenntnisse und Fähigkeiten aus einer schulischen Erstausbildung und aus Fachoberschulausbildungen können dagegen nicht auf ein Hochschulstudium angerechnet werden.
Weitere Informationen entnimm bitte der Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain (Amtliche Mitteilung Nr. 796; veröffentlicht am 26.08.2022).
Die Anerkennung dieser sogenannten studiengangsfremden Leistungen muss beantragt werden. Den Antrag auf Anerkennung studiengangsfremder Leistungen (PDF 277 KB) Stand 15.03.2019 muss fristgerecht bei der Anerkennungskommission des Studiengangs Bauingenieurwesen (B. Eng.) gestellt werden. Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel sechs Wochen. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen der Hochschule RheinMain immatrikuliert sind. Ohne Antrag findet keine Prüfung auf Anerkennung statt.
Wir empfehlen allen Studierenden in höheren Fachsemestern ihren Antrag auf Anerkennung möglichst gleich nach Vorlesungsbeginn zu stellen. Ansonsten kann möglicherweise die Frist zur Zulassung von Studienleistungen nicht eingehalten werden.
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
Schritt 1:
Leistungen einer Vorgängerhochschule oder Institution (Quellleistungen) sind anerkennbar, wenn sie zu den beantragten Zielleistungen (Module des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen der Hochschule RheinMain) keinen wesentlichen Unterschied in Qualität, Niveau, Lernergebnis, Profil oder Workload aufweisen.
Prüfen Sie daher anhand der Modulbeschreibung Ihrer Vorgängerhochschule oder Institution, welche Ihre bestandenen Quellleistungen äquivalent zu Zielleistungen des Studiengangs Bauingenieurwesen sein könnten. Dabei ist auch die Kombination zweier oder mehrerer Module denkbar.
Für einige Hochschule liegen Äquivalenzlisten (siehe unten) vor, bei denen eine Anerkennung ohne weitere Prüfung möglich ist.
Sollte eine Zuordnung in Einzelfällen nicht möglich sein, machen Sie dies in Ihrem Antragsunterlagen deutlich.
Schritt 2:
Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung studiengangsfremder Leistungen (PDF 277 KB) Stand 08.05.2019 unter Nennung der Quellleistung mit Modulnummer SWS, CP und Note sowie der Zielleistung mit Modulnummer und CP aus. Unterschreiben Sie den Antrag.
Beschaffen Sie die im Anschreiben zum Antrag (PDF 224 KB) geforderten Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie. Prüfen Sie Ihre Unterlagen vor Abgabe sorgfältig auf Vollständigkeit und beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet wird, wenn die vollständigen Unterlagen fristgerecht im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen.
Sie können Ihre gesammelten Anerkennungsunterlagen in einem beschrifteten und adressierten DINA 4 Umschlag im Studiengangsekretariat Bauingenieurwesen (Raum D 124) oder im Postfach für die Studiengänge Bauingenieurwesen (gegenüber Raum D 124) abgeben. Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Dokumente nicht zurückgesendet werden.
Schritt 3:
Der Anerkennungsbeauftragte bewertet die erworbenen Kompetenzen kriteriengeleitet. Das bedeutet: Hochschulisch erbrachte Leistungen können anerkannt werden, sofern sie keinen wesentlichen Unterschied in Qualität, Niveau, Lernergebnissen, Profil oder Workload aufweisen. Leistungen, die außerhalb der Hochschule erbracht worden sind, können angerechnet werden, wenn sie unseren hochschulisch angebotenen Leistungen gleichwertig sind. Leistungen, die du während deiner schulischen Erstausbildung erbracht haben, können nicht anerkannt werden. Genauere Informationen kannst du der Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain entnehmen.
Schritt 4:
Der Anerkennungsbeauftragte trifft die Entscheidung, ob Ihr Antrag auf Anerkennung von Leistungen positiv beschieden oder abgelehnt wird. Das Ergebnis wird in Ihrer Studierenden- bzw. Prüfungsakte dokumentiert. Anerkannte Zielleistungen (positiver Bescheid) können Sie im Prüfungsportal einsehen. Über Ablehnungen erhalten Sie einen gesonderten Bescheid.
Schritt 5:
Anerkannte Leistungen des Studienabschnitt 2 können erst eingetragen werden, wenn Sie sich für eine Vertiefungsrichtung / einen Schwerpunkt angemeldet haben. Dies müssen Sie ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt (nach Wahl Ihrer Vertiefungsrichtung bzw. Ihres Schwerpunkts) mit dem Anschreiben zur Eintragung anerkannter Leistungen des Studienabschnitt 2 (PDF 116 KB) im Studiengangsekretariat Bauingenieurwesen beantragen.
Für Ihren Antrag verwenden Sie bitte nachfolgende Formulare:
Antrag auf Anerkennung studiengangsfremder Leistungen (PDF 277 KB) Stand 15.03.2019
Anschreiben zum Antrag (PDF 224 KB)
Anschreiben zur Eintragung anerkannter Leistungen des Studienabschnitt 2 (PDF 116 KB)
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Anerkennungsverfahren:
- Anträge auf Anerkennung müssen innerhalb der vorgegebenen Frist (i.d.R. die ersten fünf Vorlesungswochen) eingereicht werden.
- Die Anerkennung der Quellleistung ist nur möglich solange die zu ersetzende Studien- bzw. Prüfungsleistung an der Hochschule RheinMain (Zielleistung) noch nicht angetreten wurde. [§1, Absatz 9, Satz 1 der Anerkennungssatzung]
- Anerkannte Leistungen des Studienabschnitt 2 können erst eingetragen werden, wenn Sie sich für eine Vertiefungsrichtung / einen Schwerpunkt angemeldet haben.
- Für die Benennung gleichwertiger Leistungen hält die Anerkennungskommission Äquivalenzlisten vor.
- Eine Quelleistung, die nicht benotet ist/wurde, wird als Zielleistung mit der Note 4,0 anerkannt.
Äquivalenzlisten zur Anerkennung gleichwertiger Leistungen:
Außerhochschulische Kompetenzen (PDF 228) Stand 12.03.2019
Bauingenieurwesen UAS Frankfurt nach PO 2012 (PDF 271 KB) Stand 01.11.2021
Bauingenieurwesen UAS Frankfurt nach PO 2019 (PDF 94 KB) Stand 17.04.2023
Bauingenieurwesen HS Mainz nach PO 2012 (PDF 277 KB) Stand 01.11.2021
Bauingenieurwesen HS Mainz nach PO 2018 (PDF 166 KB) Stand 17.04.2023
Bauingenieurwesen HS Darmstadt nach PO 2015 (PDF 269 KB) Stand 01.11.2021
Bauingenieurwesen TU Darmstadt nach PO 2021 (PDF 74 KB) Stand 17.04.2023
Bauingenieurwesen HS Kaiserslautern nach PO 2011 (PDF 255 KB) Stand 28.02.2019
Bauingenieurwesen HS Koblenz nach PO 2014 (PDF 255 KB) Stand 17.11.2021
Bauingenieurwesen HS Koblenz nach PO 2016 (PDF 262 KB) Stand 24.11.2021
Bauingenieurwesen HS Kaiserslautern nach PO 2016 (PDF 257 KB) Stand 01.11.2021
Alle nach dem beschriebenen Ablauf (s. oben: Schritt 1 bis Schritt 5) des Anerkennungsverfahrens für den Studiengang Bauingenieurwesen (B. Eng.) ausgefüllten Anträge auf Anerkennung senden Sie bitte per Mail an die Funktionsadresse: anerkennung-bauing-fab @hs-rm.de
Bei weitere Fragen zur Anerkennung wende Sie sich ebenfalls über diese Funktionsadresse an den/die Anerkennungsbeauftragte:n des Studiengangs.
Sie planen ein oder mehrere Semester im Ausland und haben Fragen zur Anerkennung von Leistungen, die SIe dort erbringen wollen? Dann kontaktieren Sie bitte frühzeitig unser Büro für Internationale Angelegenheiten am Fachbereich. Bereits vor dem Auslandsaufenthalt müssen Sie ein Learning Agreement abschließen. Die darin eingetragenen Leistungen werden Ihnen nach erfolgreich bestandenen Prüfungen und nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland anerkannt.