Bauingenieurwesen
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Worum geht's?
Der Studiengang Bauingenieurwesen bereitet auf die Aufgaben des Konstruierens, des Baubetriebs sowie der Planung technischer Infrastruktur und Umwelttechnik vor. Dazu werden Kenntnisse in der Planung, statische Berechnung und Ausführung von Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau als auch Infrastrukturmaßnahmen wie Verkehrswege, Wasserbau und des digitalen Bauens vermittelt.
Was brauche ich?
Für ein Bauingenieurstudium brauchst du gute Kenntnisse und Spaß an Naturwissenschaften sowie Mathematik. Bei Bedarf werden hierzu Vorbereitungskurse und semesterbegleitende Unterstützung angeboten.
Zudem sind Kreativität, Teamfähigkeit und die Bereitschaft, mit Menschen aus vielen anderen Berufen zusammen zu arbeiten, weitere grundlegende Voraussetzungen.
Vor Studienbeginn musst du ein Vorpraktikum von acht Wochen – davon mind. vier Wochen im Bauhauptgewerbe – machen. Weitere Infos findest du in der Zulassungssatzung des Studienganges.
Was kann ich damit machen?
Als Bauingenieur:in findest du interessante Arbeitsplätze bei baugewerblichen Unternehmen, in der Bauindustrie, bei Service- und Dienstleistungsunternehmen, in der öffentlichen Verwaltung oder in beratenden und planenden Ingenieurbüros.
Nach deinem Bachelorabschluss hast du die Möglichkeit, ein Masterstudium anzuschließen:
Anschlussfähige Masterstudiengänge an der Hochschule RheinMain
Studienverlauf
Der Studiengang Bauingenieurwesen ist modular aufgebaut:
- Studienabschnitt 1 (Semester 1 - 3): Es werden mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen, Basiswissen und Grundlagen des Bauingenieurwesens gelehrt.
- Studienabschnitt 2 (Semester 4 - 7): Wahl zwischen den Schwerpunkten Bautechnik-Baubetrieb, Bautechnik-Baukonstruktion sowie Verkehr & Wasser.
- Innerhalb deines gewählten Schwerpunkts absolvierst du eine berufspraktische Tätigkeit (BPT) in einem Ingenieurbüro, bei einer Baufirma oder einem anderen potentiellen Arbeitgeber.
Die Studienverlaufspläne der Schwerpunkte geben dir einen Überblick über die Inhalte und Schwerpunkte, die in jedem Semester gelehrt werden:
Details zu den Lehrinhalten findest du im Modulhandbuch (PO 2024).
Kontakt - Wir helfen dir weiter!
Telefon: +49 611 9495-1418
E-Mail: julia.herhold@hs-rm.de
Büro: Campus Kurt-Schumacher-Ring, Gebäude D, Raum 103
Telefon: +49 611 9495-1494
E-Mail: sekretariat-bauing-fab@hs-rm.de
Büro: Campus Kurt-Schumacher-Ring, Gebäude D, Raum 124
Öffnungszeiten für Studierende
- Montag 10 - 14 Uhr
- Dienstag 10 - 13:30 Uhr
- Mittwoch 10 - 14 Uhr
- Donnerstag 10 - 13:30 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung
Vertretung
Telefon: +49 611 9495-1451
E-Mail: beate.eichner@hs-rm.de
Büro: Campus Kurt-Schumacher-Ring, Gebäude D, Raum 124
Allgemeine E-Mail: sekretariat-bauing-fab@hs-rm.de
Auslandsbeauftragter
Vorpraktikum
BAföG Beauftragter
BPS/Praktikum
Anerkennungsbeauftragter
Prüfungsausschuss
- Prof. Dr.-Ing. Falk Schönherr (Vorsitz)
- Prof. Dr.-Ing. Sascha Richter (Vertretung)
- Prof. Dr. Janin Schneider (Vertretung)
- Eike Helfrich (stud. Mitglied)
- Katharina Erica Hatlie (stud. Mitglied)
- Eva Körfer (Vertretung stud. Mitglied)
Damit der Prüfungsausschuss bzw. Anerkennungsbeauftragte über die Anerkennung/Anrechnung Ihrer Leistungen entscheiden kann, müssen Sie in KommA – der Anerkennungsdatenbank – einen entsprechenden Antrag stellen.
- Eröffnen Sie im Anerkennungstool KommA ein Anerkennungsverfahren und legen Sie Ihre Anerkennungsfälle an. Der Leitfaden für Studierende führt Sie in KommA ein und gibt wichtige Hinweise zur korrekten Antragstellung. Oder schauen Sie sich dafür einfach das Erklärvideo an. Nach Finalisierung des Antrags werden Anerkennungsbeauftragte automatisch per E-Mail informiert.
- Anerkennungsbeauftragte bewerten die erworbenen Kompetenzen kriteriengeleitet. Das bedeutet: Hochschulisch erbrachte Leistungen können anerkannt werden, sofern sie keinen wesentlichen Unterschied in Qualität, Niveau, Lernergebnissen oder Profil aufweisen. Leistungen, die außerhalb der Hochschule erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn sie den hochschulisch angebotenen Leistungen gleichwertig sind. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain.
- Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen in KommA den Bearbeitungsfortschritt Ihres Antrags. Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, finden Sie dort einen entsprechenden Kommentar.
- Anerkennungsbeauftragte entscheideen über die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags und dokumentieren die Entscheidung entsprechend in KommA. Das Ergebnis wird in der Studierendenakte dokumentiert. Bei einer positiven Entscheidung wird die Leistung direkt in HSRM COMPASS übernommen. Über Ablehnungen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Anerkennungsbeauftragter
Prof. Dr.-Ing. Franz Wirth
Für Ihren Antrag verwenden Sie bitte nachfolgende Formulare:
Antrag auf Anerkennung studiengangsfremder Leistungen
Anschreiben zum Antrag (PDF 224 KB)
Anschreiben zur Eintragung anerkannter Leistungen des Studienabschnitt 2 (PDF 116 KB)
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Anerkennungsverfahren:
- Anträge auf Anerkennung müssen innerhalb der vorgegebenen Frist (i.d.R. die ersten fünf Vorlesungswochen) eingereicht werden.
- Die Anerkennung der Quellleistung ist nur möglich solange die zu ersetzende Studien- bzw. Prüfungsleistung an der Hochschule RheinMain (Zielleistung) noch nicht angetreten wurde. [§1, Absatz 9, Satz 1 der Anerkennungssatzung]
- Anerkannte Leistungen des Studienabschnitt 2 können erst eingetragen werden, wenn Sie sich für eine Vertiefungsrichtung / einen Schwerpunkt angemeldet haben.
- Für die Benennung gleichwertiger Leistungen hält die Anerkennungskommission Äquivalenzlisten vor.
- Eine Quelleistung, die nicht benotet ist/wurde, wird als Zielleistung mit der Note 4,0 anerkannt.
Äquivalenzlisten zur Anerkennung gleichwertiger Leistungen:
Bauingenieurwesen UAS Frankfurt nach PO 2019 Stand 24.03.2026
Bauingenieurwesen HS Mainz nach PO 2024 Stand 24.03.2026
Bauingenieurwesen HS Darmstadt nach PO 2018 Stand 24.03.2026
Bauingenieurwesen TU Darmstadt nach PO 2021 Stand 24.03.2026
Bauingenieurwesen HS Kaiserslautern nach PO 2019 Stand 24.03.2026
Bauingenieurwesen HS Koblenz nach PO 2019 Stand 24.03.2026
Bauingenieurwesen HTW Saar nach PO 2024 Stand 24.03.2026
Vorpraxis / Vorpraktikum
Vor Studienbeginn im Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule RheinMain muss ein achtwöchiges Vorpraktikum zur Orientierung über die Arbeitsgebiete des Bauingenieurwesensvon absolviert werden. Dieses Praktikum soll der Orientierung dienen und Einblicke in zentrale Tätigkeitsbereiche des Bauingenieurwesens vermitteln. Es hilft dabei, die Studienschwerpunkte fundiert zu wählen.
Wichtige Informationen zum Vorpraktikum:
- Dauer: 8 Wochen
- Zeitpunkt: Das Vorpraktikum sollte vor Studienbeginn abgeschlossen sein. In Ausnahmefällen können bis zu 4 Wochen auch studienbegleitend bis spätestens zum Ende des 2. Semesters nachgeholt werden.
- Inhalte: Mindestens 4 Wochen müssen im Bauhauptgewerbe abgeleistet werden. Die restlichen 4 Wochen können in einem Ingenieurbüro für Bauwesen oder Architekturbüro erbracht werden.
- Nachweis: Zum Zeitpunkt der Immatrikulation ist ein detaillierter Tätigkeitsnachweis der Unternehmen in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen.
Welche Tätigkeiten im Rahmen des Vorpraktikums anerkannt werden, ist in der Zulassungssatzung geregelt. Dort sind auch weitere Details zu den Anforderungen zu finden.
Weitere Infos in der Zulassungssatzung
Ansprechpartnerin bei Fragen: Prof. Dr.-Ing. Franz Wirth