Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Sozialraumentwicklung und -organisation
Kontakt
Worum geht's?
Der konsekutive und berufsbegleitende Studiengang Master of Arts: Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Sozialraumentwicklung und -organisation wird in Kooperation mit der Hochschule Fulda angeboten. Er vermittelt Wissen über die grundlagentheoretischen Bezüge Sozialer Arbeit, Erkenntniszugänge und Methoden der empirischen Forschung und der Handlungsforschung sowie die Kernkompetenzen professionellen Leitungshandelns.
Inhaltlich beschäftigst du dich zu einem Drittel mit Kompetenzen in Aufgabenfeldern der Leitung sowie in Theorie und Forschung der Sozialen Arbeit, zu zwei Dritteln mit Sozialraumentwicklung und Sozialraumorganisation. Das Studium verbindet praktische Erfahrungen und theoretische Konzepte der Gemeinwesenarbeit, des Stadtteilmanagements der Stadt- und Raumplanung mit den Strukturelementen der Sozialen Arbeit zu einem praxisorientierten Curriculum.
Der Studiengang setzt bei der didaktischen Vermittlung der Inhalte auf den Blended-Learning-Ansatz, der internetbasiertes Selbststudium mit integrierten Übungen verbindet. Er bietet außerdem Kommunikationsmöglichkeiten über eine Lernplattform in Online-Modulen mit Präsenzlehre. Die Studientage finden abwechselnd an den Studienorten Wiesbaden und Fulda statt.
Die Präsenzmodule finden im ersten Studienjahr am Wiesbadener Campus Kurt-Schumacher-Ring, im zweiten Studienjahr an der Hochschule Fulda statt.
Die Bewerbung erfolgt über die Hochschule Fulda.
Was brauche ich?
- Zugelassen werden kann, wer über einen grundständigen Studienabschluss (Bachelor, Diplom) mit mindestens der Abschlussnote 2,5 in einem Studiengang der Sozialen Arbeit verfügt.
- Dabei liegen 210 Credit Points zugrunde. Bei einem Bachelorabschluss mit nur 180 Credit Points muss ein Nachweis über 30 Credit Points für die Hochschulbegleitung bzw. Abschlussprüfung der staatlichen Anerkennung erbracht werden. Ist dies nicht der Fall, müssen 30 Credit Points durch die Anerkennung von Weiterbildungen und/oder studienbegleitendes Belegen von creditierten Brückenkursen erworben werden.
- Berufliche Vorerfahrungen von mindestens einem Jahr in einem für Sozialraumentwicklung und Sozialraumorganisation einschlägigen Berufsfeld der Sozialen Arbeit sind nachzuweisen. Bei einem Studienabschluss aus einem anderen, sozialwissenschaftlichen Studiengang mit einem Bachelor-, Magister- oder Diplomabschluss ist eine mindestens 4-jährige einschlägige berufliche Praxis im Schwerpunkt Sozialraumentwicklung erforderlich.
- Eine i. d. R. mindestens 15-stündige und höchstens 30-stündige studienbegleitende Berufstätigkeit in einem den Inhalten des Masterprogramms zuzuordnenden Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit ist Voraussetzung.
Was kann ich damit machen?
Absolvent:innen des Masterstudiengangs haben ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der sozialraumbezogenen professionellen Arbeit ausgebaut und vertieft.
Sie sind für planende, leitende, koordinierende aber auch forschende Tätigkeiten in partizipativen Entwicklungsprojekten und -prozessen qualifiziert.
Ihre Kompetenzen werden in der lokalen Sozialpolitik, sozialen Wohnungswirtschaft, internationalen Entwicklungszusammenarbeit, beim Aufbau und der Leitung von Organisationen im so genannten "Dritten Sektor", der lokalen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik, Gemeinwesenökonomie, im Quartiersmanagement sowie in der sozialen Stadt- und Regionalentwicklung benötigt.
Promotion
Der Abschluss des Masterstudiums eröffnet zudem die Möglichkeit der Promotion im Promotionszentrum Soziale Arbeit der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.
Der Bewerbungsprozess und die Immatrikulation laufen für diesen Studiengang über die Hochschule Fulda.
Klicken zum Download
Klicken zum Download
Häufig gestellte Fragen
Alternative A:
- Sie verfügen über einen grundständigen Studienabschluss (BA, Diplom) mit mindestens der Abschlussnote 2,5 in Studiengängen der Sozialen Arbeit.
Dieser grundständige Studienabschluss muss 210 Credits umfasst haben. Dieser grundständige Studienabschluss muss 210 Credits umfasst haben. Bei einem Bachelorabschluss mit nur 180 Credit Points kann ein Nachweis über 30 Credit Points für die Hochschulbegleitung bzw. Abschlussprüfung der staatlichen Anerkennung erbracht werden. Ist dies nicht der Fall, müssen 30 Credit Points durch die Anerkennung von Weiterbildungen (Einzelfallentscheidung) oder durch das Belegen unseres creditierten Brückenkurses erworben werden. Der Brückenkurs ist studienbegleitend, d.h. er kann während der ersten beiden Semester belegt werden. - Sie verfügen über berufliche Vorerfahrungen von mindestens einem Jahr bzw. von mindestens 800 Stunden Praxis (i. d. R. durch das Praktikum innerhalb des Bachelorstudiums Soziale Arbeit erfüllt) in einem für Sozialraumentwicklung und -organisation einschlägigen oder eng verwandten Berufsfeld der Sozialen Arbeit sind nachzuweisen.
- Sie gehen in der Regel einer mindestens 15-stündige und höchstens 30-stündigen studienbegleitenden Berufstätigkeit in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit nach (beim Antritt des Masterstudienganges).
Alternative B:
- Sie verfügen über einen Studienabschluss (Bachelor-, Magister- oder Diplomabschluss) aus einem anderen, den Inhalten des Masterprogramms zuzuordnenden wissenschaftlichen Studiengang (verwandtem Studiengang) mit mindestens der Abschlussnote 2,5.
- Sie verfügen über eine mindestens 4-jährige berufliche Praxis in einem für den Schwerpunkt Sozialraumentwicklung und -organisation eng verwandten Berufsfeld der Sozialen Arbeit.
- Sie gehen in der Regel einer mindestens 15-stündige und höchstens 30-stündigen studienbegleitenden Berufstätigkeit in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit nach (beim Antritt des Masterstudienganges).
Weitere Zulassungsvoraussetzungen:
Es werden Vorkenntnisse im Umgang mit computergestützter Kommunikation erwartet. Die Nachweise dieser Vorkenntnisse sind schriftlich mit der Bewerbung einzureichen.
Bewerbungen für den Fernstudiengang Master of Arts: Soziale Arbeit (MAPS) - Schwerpunkt Sozialraumentwicklung und -organisation sind nur zum Sommersemester möglich.
Der Studiengang wird von den Hochschulen RheinMain und Fulda gemeinsam organisiert und durchgeführt. Die Präsenzseminare finden sowohl in Wiesbaden als auch in Fulda statt. Bewerbung und Immatrikulation erfolgen über die Hochschule Fulda. Zugelassen werden jeweils 20 Studierende pro Studienjahr.
Für das Sommersemester 2027 können Sie sich ab dem 15.11.2026 bis zum 15.01.2027 bewerben. Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Hochschule Fulda.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Bitte reichen Sie bei der Bewerbung folgende Unterlagen bei der Hochschule Fulda.
- Zeugnis eines Hochschulabschlusses im Bereich der Sozialen Arbeit oder verwandter Studiengänge mit Bezug zum Schwerpunkt und mindestens der Note 2,5 (Diplom-, Bachelor- oder Magisterzeugnis)
- ggf. Bescheinigung über erworbene Credits (wenn o. g. Abschluss unter 210 Credits bzw. nicht in einem 7-8-semestrigen Studiengang erworben wurde)
- ggf. Urkunde über staatliche Anerkennung
- Nachweis über die geforderte einschlägige Berufspraxis im Schwerpunktbereich (1 Jahr bzw. 800 Stunden Praxis bei Studienabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit, 4 Jahre bei einem Studienabschluss in einem anderen verwandten Studiengang)
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über die einschlägige studienbegleitende berufliche Tätigkeit (in der Regel mindestens 15 Std., maximal 30 Stunden wöchentlich bei Studienbeginn)
- Nachweis über Vorkenntnisse im Umgang mit computergestützter Kommunikation (z. B. durch Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, Fortbildungsnachweis, Verweis auf eigene Projektpräsentationen, Veröffentlichungen im Internet)
Diese Unterlagen müssen bis zum 15. Januar des Jahres vor dem jeweiligen Studienstart im Sommersemester im Bewerbungsportal an der Hochschule Fulda hochgeladen werden. Unterlagen in Papierform werden erst bei der Immatrikulation benötigt.
Weitere Informationen erteilt die Studiengangskoordinatorin der Hochschule Fulda (Janina von Niebelschütz).
Was habe ich bei einer Beglaubigung zu beachten?
Anerkannt werden nur amtliche Beglaubigungen einer deutschen Behörde oder der Deutschen Diplomatischen Vertretung. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Beglaubigungen sind natürlich auch in notarieller Form möglich. Anerkannt werden auch Beglaubigungen der öffentlich-rechtlich organisierten Kirchen.
Die Beglaubigung muss folgendes enthalten:
- einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk)
- die Unterschrift des Beglaubigenden
- den Abdruck des Dienstsiegels
Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.
Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter schuppenartig übereinandergelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.
Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z. B. "Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt"). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt werden.
Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein sogenanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel der Ausstellerin oder des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.
Genügt die Beglaubigung den genannten Anforderungen nicht, erkennt die Hochschule den Beleg nicht an.
Die Einschreibung für den Studiengang erfolgt an der Hochschule Fulda. Dort belaufen sich die Semestergebühren derzeit auf 118,00 Euro/Semester. Der Betrag setzt sich zusammen aus einem Beitrag für das Studentenwerk und den AstA sowie einer Verwaltungsgebühr. Das Semesterticket ist in diesem Betrag nicht erhalten.
Für die Bereitstellung der Online-Studienmaterialien entstehen Ihnen Kosten von derzeit 75,- EUR je Online-Modul. Sie absolvieren im Regelfall 2 Online-Module pro Studienhalbjahr. Studienbegleitend werden somit insgesamt 600,- EUR Studienmaterialbezugsentgelt erhoben. Dieses orientiert sich in seiner Höhe an den Entgelten für Printmedien der Fernstudienagentur der AWW bzw. der ZFH. Die Entgelte werden für die Pflege und Aktualisierung des Studienmaterials genutzt. Die Materialbereitstellungsgebühren werden Ihnen semesterweise in Rechnung gestellt.
Weitere Kosten entstehen Ihnen durch die Bereitstellung eines privaten Internetzugangs. Um die Lernplattform optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen Highspeed-DSL mit einer Verbindungsrate von mindestens 6000 kbit/s. Weiterhin müssen Sie mit Fahrtkosten und ggf. Kosten für Übernachtung bei den Präsenzphasen an der Hochschule rechnen. Planen Sie außerdem Kosten für die Ausdrucke der Studienmaterialien mit ein.
Der Arbeitsaufwand für das berufsbegleitende MAPS-Studium beträgt ca. 16-20 Stunden/Woche.
Aus den Erfahrungen der bisherigen Masterstudiengänge heraus ist eine Vollzeitberufstätigkeit mit den Notwendigkeiten des Studiums kaum zu vereinbaren, deswegen setzen wir als Aufnahmevoraussetzung eine maximal 30-stündige Berufstätigkeit voraus bei Studiumantritt.
Pro Studienhalbjahr sind Präsenzmodule zu absolvieren, die sehr wichtig sind für das Erlernen der Inhalte und Kompetenzen, für den Austausch untereinander und mit den Lehrenden. Es wird erwartet, dass Sie an diesen Präsenzwochenenden teilnehmen.
Die Präsenztage finden fast immer vor dem dritten Wochenende eines Monats statt, verteilt auf insgesamt 4 Monate (April bis Juli im Sommer, Oktober bis Januar im Winter). Das allererste Präsenzwochenende des Studiengangs findet im April donnerstags bis samstags statt, alle anderen Präsenztermine freitags und samstags. Sie werden 2 Studienhalbjahre in Wiesbaden in Präsenz studieren und 2 Studienhalbjahre in Fulda.
Sommersemester 2026
23. – 25. April, Einführung ausnahmsweise in Fulda
22. – 23. Mai
19. – 20. Juni
17. – 18. Juli
Wintersemester 2026/2027
15. – 17. Okt.
20. – 21. Nov.
18. – 19. Dez
15. – 16. Jan.
12. – 13. Feb.
Sommersemester 2027
16. – 17. April
14. – 15. Mai
18. – 19. Juni
16. – 17. Juli
Weiterführende Links:
- Homepage unserer Partnerhochschule HS Fulda:
www.hs-fulda.de
Du möchtest dich über die Kosten, die Finanzierung deines Studiums oder Stipendien informieren? Mehr dazu findest du hier.