
Publikationen und Informationen
Veröffentlichungen der HSRM
Weitere Informationen
Alle Begriffe beziehen sich auf verschiedene Personengruppen. Gesetzliche Aufgabe der Hochschule und Bezugspunkt für den Förderplan gemäß HGIG ist die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern mittels Frauenförderung.
Gleichbehandlung = Personen, die sich in gleicher Rechtslage befinden, sind gleich zu behandeln, direkte oder indirekte Diskriminierungen sind zu vermeiden (z.B. im Arbeitsrecht)
Gleichberechtigung = Juristische Gleichbehandlung von Menschen (festgeschrieben z.B. im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz oder Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz)
Gleichstellung = Maßnahmen der Angleichung von im Prinzip gleichberechtigten heterogenen Bevölkerungsgruppen (Gesetze ergeben nicht automatisch faktische Gleichbehandlung)
Chancengleichheit = Gleiche Ausgangs-/Zugangsbedingungen für alle oder auch Gleichverteilung der Erfolgschancen (gleiche Behandlung bedeutet nicht automatisch gleiche Zugangsbedingungen = Chancengleichheit)
Frauenförderung = Gleichstellungsvorsorgemaßnahmen - Unterstützungs- und Fördermaßnahmen
Unterrepräsentanz = Frauen sind unterrepräsentiert, wenn in einem Fachbereich, einer zentralen Einrichtung oder der zentralen Hochschulverwaltung innerhalb der Studierendenschaft sowie einer Lohn-, Vergütungs- oder Besoldungsgruppe, unterteilt nach wissenschaftlichem und administrativ-technischem Personal, weniger Frauen als Männer vertreten sind.
Sexualisierte Diskriminierung = Sexuell bestimmte Handlungen, die aus Sicht der davon betroffenen Person unerwünscht sind und ihre Würde verletzen können, überwiegend nicht mit körperlichem Kontakt. „Sexualisiert“ als Begriff, um aufzuzeigen, dass es bei den entsprechenden Handlungs- und Verhaltensweisen nicht um das Ausleben von Sexualität geht ("sexuell„), sondern um Machtverhältnisse/Hierarchien.
Sexuelle Belästigung (AGG) = „(4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf §2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Sexismus = Form von sexualisierter Diskriminierung „Unter Sexismus wird jede Art der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts sowie die diesen Erscheinungen zugrunde liegende Ideologie verstanden. (…)“ Quelle: IDA
Erklärvideo zu Sexismus der FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW
Externe Publikationen
Die Handreichung „Gendergerechte und diversitätssensible Führungskultur – Eine Handreichung für Führungskräfte und Hochschulleitungen“ ist das Ergebnis des HMWK-geförderten Projektes der Landeskonferenz hessischer Hochschulfrauenbeauftragten, das von den Präsidien der hessischen Hochschulen und Universitäten mitgetragen wurde.
Die Führungskultur einer Hochschule kann als dieSumme des Verhaltens von Führungskräften bezeichnet werden mit Blick darauf, wie diese ihre Mitarbeiter*innen führen und mit ihnen kommunizieren sowiedie Gedanken und Einstellungen, von denen sie sich hierbei leiten lassen.
Somit stellt sich natürlich die Frage: Was bedeuten Gendergerechtigkeit und Diversitätssensibilität konkret für Sie als Führungskraft und Ihr Führungshandeln? Und was für Sie in der Verantwortung als Mitglied der Hochschulleitung?
Diesen Fragen geht die Handreichung nach. es werden praxisorientierte Empfehlungen, Ideen und konkrete Handlungsvorschläge zu folgenden Themenfeldern gegeben:
- Welche Haltung habe ich zum Thema und wiefinde ich eine professionelle Haltung?
- Welche praktischen Tipps gibt es zu den Themengendergerechte und diversitätssensible–Führung, Antidiskriminierung, Verantwortung –und Macht sowie Personalauswahl?
- Was können Hochschulleitungen tun?
- Welches sind relevante Blickwinkel für Kultur- und Organisationsentwicklungsprozesse?
Ziel des Projektes ist es, die Handreichung in allen hessischen Hochschulen umzusetzen.
Hier finden Sie den Kompakt-Leitfaden (herausgegeben von der Goethe-Universität Frankfurt) "Empfehlungen für eine geschlechterinklusive und diversitätssensible Führungskultur".
Die Standortbestimmung der bukof – 18 Positionen für eine geschlechtergerechte Hochschulpolitik – schließt von der Fachhochschule bis zur Universität und Künstlerischen Hochschule alle Hochschultypen und Statusgruppen ein: Student:innen, Professor:innen, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter:innen sowie Mitarbeiter:innen in Technik, Service und Verwaltung.
Die Positionen sind in einem intensiven Prozess über zwei Jahre entstanden, in der Mitgliederversammlung der bukof einstimmig verabschiedet worden und stellen damit das gemeinsame Verständnis und die übereinstimmenden Forderungen der Gleichstellungsakteur:innen in der bukof dar.
Das vollständige Positionspapier finden Sie als PDF hier.