Pflege von Angehörigen
Ansprechpartnerin und Pflegelotsin
Informationen für pflegende Angehörige
Die Pflege eines Angehörigen wirft viele organisatorische und persönliche Fragen auf. Die Familienservicestelle der Hochschule RheinMain ist Ihre erste Anlaufstelle für Studierende und Beschäftigte. Wir beraten Sie vertraulich und entwickeln gemeinsam Ihren individuellen Unterstützungsfahrplan.
Momentan überarbeiten wir die Inhalte dieser Unterseite sehr umfassend. Deshalb kann es teilweise sein, dass Teilbereiche noch nicht komplett ausgereift sind. Zögern Sie in diesem Falle nicht eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Informieren Sie baldmöglichst Ihre Führungskraft bzw. den Prüfungsausschuss. Sichern Sie die medizinische Erstversorgung und beantragen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person umgehend eine Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrads.
Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegeunterstützungsgeld bei akuter Auszeit sowie Angebote zur Entlastung (z. B. Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Angehörigengruppen). Wir helfen Ihnen im persönlichen Gespräch bei der Einordnung.
In einem vertraulichen Gespräch klären wir Ihre individuelle Situation und Ihren Bedarf. Wir entwickeln Ihren persönlichen Fahrplan, vermitteln an interne Ansprechpersonen (z. B. Personalrat, Prüfungsamt) sowie externe Beratungsstellen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Für Beschäftigte
Die Pflege eines nahen Angehörigen kann viele Fragen mit sich bringen. An der Hochschule RheinMain unterstützt der Familienkompass Beschäftigte bei der ersten Orientierung und bei individuellen Fragen rund um das Thema Pflege.
Ihre erste Anlaufstelle: Familienkompass
Sie sind mit einer Pflegesituation konfrontiert oder möchten sich frühzeitig informieren?
Die Pflegelotsin Regina Müller bietet eine erste Orientierung und unterstützt bei Fragen rund um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Sie erhalten Informationen zu möglichen Unterstützungs- und Freistellungsregelungen und können gemeinsam klären, welche Ansprechstellen für Ihre persönliche Situation relevant sind.
Die Beratung dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche oder sozialrechtliche Beratung.
Die folgende Übersicht zeigt auf einen Blick, welche Unterstützung je nach Pflegesituation möglich ist.
Situation | Mögliche Unterstützung |
|---|---|
| Akut aufgetretene Pflegesituation | Kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstagen |
| Pflege eines nahen Angehörigen | Pflegezeit von bis zu 6 Monaten |
| Längerfristige Pflege in Teilzeit | Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten |
| Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase | Vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu 3 Monaten |
Welche Regelung passt zu meiner Situation?
Die folgenden Bereiche geben einen Überblick über die jeweiligen Möglichkeiten. Öffnen Sie den für Sie passenden Bereich, um mehr über Voraussetzungen, Fristen und Nachweise zu erfahren.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation können Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, wenn dies erforderlich ist, um für eine pflegebedürftige nahe Angehörige oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen.
Die Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer sind dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen ist eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung einer Pflegefachperson vorzulegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Pflegeunterstützungsgeld als Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt beantragt werden. Der Antrag ist unverzüglich bei der Pflegekasse oder dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person zu stellen.
Vollständige oder teilweise Freistellung
Beschäftigte können sich zur Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen.
Die Pflegezeit ist grundsätzlich spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform anzukündigen.
Die Pflegebedürftigkeit ist in der Regel durch eine Bescheinigung der Pflegekasse, des Medizinischen Dienstes oder des privaten Pflegeversicherungsunternehmens nachzuweisen.
Längerfristige Reduzierung der Arbeitszeit
Die Familienpflegezeit ermöglicht eine längerfristige Reduzierung der Arbeitszeit zur Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung.
Sie kann bis zu 24 Monate dauern. Während der Familienpflegezeit muss die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich mindestens 15 Stunden betragen.
Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen grundsätzlich höchstens 24 Monate je pflegebedürftiger Person umfassen.
Die Familienpflegezeit ist grundsätzlich spätestens acht Wochen vor Beginn in Textform anzukündigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine entsprechende Freistellung auch für die Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in Anspruch genommen werden.
Vollständige oder teilweise Freistellung
Für die Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase kann eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu drei Monaten in Anspruch genommen werden.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Die Informationen richten sich in erster Linie an Tarifbeschäftigte der Hochschule RheinMain. Für Beamt:innen und Professor:innen im Beamtenverhältnis gelten das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz nicht unmittelbar.
Je nach persönlicher Situation können insbesondere Regelungen des Hessischen Beamtengesetzes, der Hessischen Urlaubsverordnung und der Hessischen Arbeitszeitverordnung relevant sein.
Auch für Auszubildende und andere Beschäftigtengruppen können besondere Regelungen gelten.
Weitere Informationen finden Sie im QM-Portal.
Ergänzend zu den gesetzlichen Möglichkeiten können die geltenden hochschulinternen Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und zur Mobilen Arbeit relevant sein.
Die entsprechenden Regelungen finden Sie im QM-Portal:
Für weitergehende Fragen stehen neben dem Familienkompass unter anderem folgende Ansprechstellen zur Verfügung:
- zuständige Personalabteilung
- zuständige Dienststelle
- Pflegeberatungsstellen
- Pflegekasse bzw. privates Pflegeversicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person
Weitere Informationen zu Pflegezeit, Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld sowie zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Für Studierende
Wenn Sie Angehörige pflegen, müssen Sie Ihr Studium nicht alleine bewältigen. In einer vertraulichen Beratung klären wir gemeinsam Ihre Situation und unterstützen Sie bei den Anträgen an das Studienbüro oder den Prüfungsausschuss.
Zur einfachen Übersicht finden Sie hier einige Handlungsoptionen:
- Prüfungen & Fristen: Verlängerung von Bearbeitungszeiten für Hausarbeiten/Abschlussarbeiten oder Anpassung von Prüfungsformen (z. B. mündlich statt schriftlich), der sogenannte Nachteilsausgleich.
- Flexibler Studienverlauf: Möglichkeiten zur Beurlaubung (Pflegesemester) oder Umstellung auf ein Teilzeitstudium.
- Anwesenheit & Organisation: Individuelle Absprachen bei anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen mit Lehrenden und dem Prüfungsausschuss.
- Entlastung & Mentale Gesundheit: Vermittlung zu den psychologischen Beratungsstellen der HSRM und des Studierendenwerks für persönliche Entlastung.
Pflege organisieren – Schritt für Schritt
- Was kann die betroffene Person noch selbstständig erledigen?
- Wird kurzfristig Unterstützung benötigt?
- Ist ein Antrag auf Pflegegrad sinnvoll?
- Pflegestützpunkt,
- Pflegekasse,
- Sozialberatung,
- Familienservice der HSRM.
- Pflegegrad,
- Pflegegeld,
- Pflegesachleistungen,
- Entlastungsbetrag,
- Hilfsmittel,
- Wohnraumanpassung.
- ambulanter Pflegedienst,
- Tagespflege,
- Kurzzeitpflege,
- stationäre Pflege,
- Essen auf Rädern,
- hauswirtschaftliche Unterstützung.
- Angehörigengruppen,
- Selbsthilfe,
- psychologische Beratung,
- Verhinderungspflege,
- Auszeiten und Erholungsangebote.
Informationen und Formulare
Als Arbeitnehmer:in können Sie die Familienpflegezeit nutzen, wenn Sie einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen. Weitere Informationen und ein FAQ finden Sie beim BMBFSF und bei der Ratgeber-Website Wege zur Pflege.
Ist die Pflege zu Hause – gegebenenfalls auch unter Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes einer örtlichen Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung – nicht möglich, so können Sie sich über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und beraten lassen.
Falls Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse/Pflegeversicherung nicht zufrieden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
Direkte persönliche Information und Beratung
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter +49 30 3406066-02
Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums unter +49 30 20179131
Pflegeberatung durch die Pflegekassen, Pflegeversicherung und die Pflegestützpunkte Ihrer Region.
Ratgeber Pflege
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html
Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html
Mehr Informationen
https://www.zqp.de/beratung-pflege/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/
Der Umgang mit Angehörigen mit Demenz erfordert aufgrund des Krankheitsbildes einen speziellen Umgang und weitere Kompetenzen. Hier kann man sich belesen und mit anderen Personen in ähnlichen Situationen austauschen:
Online-Ratgeber Demenz des Bundesgesundheitsministeriums
Umfangreiches Online-Portal zum Thema Demenz mit Infomaterialien, Forum und regionalen Anlaufstellen
Die Notfallkarte bündelt wichtige Gesundheitsdaten für den Ernstfall. Sie kann ausgefüllt im Portemonnaie mitgeführt werden, sodass Rettungskräfte schnell über wichtige gesundheitliche Informationen informiert sind.
Die Notfallkarten können über die Familienservicestelle bestellt werden. Bei Bedarf kann auch eine neue Kartenhülle angefordert werden.
Die Notfallmappe „Ich bin vorbereitet“ von berufundfamilie unterstützt dabei, wichtige persönliche Dokumente und Informationen übersichtlich zusammenzustellen.
Informationen und regionale Anlaufstellen haben wir für Sie in unserer Pflegebroschüre gesammelt. Hier ist ein Überblick:
- Zentrale Anlaufstellen
- Beratungs- und Vermittlungsstellen
- Übersicht der Leistungsangebote
- Seniorenbeirat
- Ambulante Pflegedienste
- Pflegeagenturen
- Pflegeheime
- Essen auf Rädern
- Alzheimer und Demenz
- Selbsthilfegruppen
- Telefonseelsorge und Links
- Angebot für Beschäftigte der HSRM: EAP-Assist
Unabhängiges Portal zur bundesweiten Suche und zum Vergleich von Pflegediensten und Pflegeheimen (inkl. Leistungs-, Kosten- und Prüfergebnissen).
Die Krankenhauseinweisung eines Angehörigen kann vor allem im Notfall eine sehr belastende Angelegenheit sein, da es zum Einweisungsgrund hinzu auch noch einiges zu organisieren gibt. Wir haben Ihnen in der Notfallmappe eine Liste mit allem wichtigen Dokumenten und sonstigen Gegenständen zusammengestellt, die Sie herunterladen und dann auf Abruf behalten können.
In einer Pflegesituation verfügt die zu pflegende Person in den meisten Fällen über einen umfangreichen Medikamentenplan. Dieser wird in Notfallsituationen sehr wichtig, weshalb wir empfehlen, ihn an einer gut sichtbaren Stelle zur Hand zu haben. Hier finden Sie einen übersichtlichen Plan, den Sie digital ausfüllen oder direkt ausdrucken können.
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine enorme Belastung. Auch wenn niemand gerne darüber nachdenkt, hilft eine gute Vorbereitung, in schwierigen Zeiten den Kopf für das Wesentliche frei zu haben. Wir haben für Sie zusammengefasst, was idealerweise schon zu Lebenszeiten geregelt werden sollte, welche Schritte im Todesfall akut anstehen und wie es danach weitergeht.