
Antidiskriminierung

Hier finden Sie eine Übersicht.
Team & Kontakt
Prof. Dr. Abiola Sarnecki, Ansprechperson für Antidiskriminierung und für von Antisemitismus Betroffene
Julian Keitsch, Referent Antidiskriminierung
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.
Studierende können über ein Formular auf der Seite des AStA-Referats Antidiskriminierung Diskriminierung melden
Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt oder ungerecht behandelt werden – und das ohne einen sachlich gerechtfertigten Grund. Solche Ungleichbehandlungen können in vielen Lebensbereichen auftreten, etwa im Studium, im Arbeitsumfeld oder im alltäglichen Miteinander an der Hochschule.
Die rechtliche Grundlage für den Diskriminierungsschutz bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auch unsere Hochschule orientiert sich an diesen Vorgaben und hat eigene Antidiskriminierungsrichtlinien entwickelt. Geschützt sind dabei unter anderem die ethnische Herkunft, das Geschlecht, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, das Alter, die sexuelle Identität sowie chronische Erkrankungen oder Behinderungen.
Gleichzeitig wächst das gesellschaftliche Bewusstsein dafür, dass auch andere Merkmale zu Benachteiligungen führen können. Dazu zählen zum Beispiel die soziale oder regionale Herkunft, die Verantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige sowie bestimmte körperliche Erscheinungsformen. Diese Aspekte finden zunehmend Beachtung in der öffentlichen Diskussion um einen erweiterten Diskriminierungsschutz.
Sexualisierte Belästigung, Gewalt oder Diskriminierung umfasst jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Dazu gehören zum Beispiel sexistische Bemerkungen, aufdringliche Blicke, das Zeigen oder Versenden pornografischer Inhalte, unerwünschte Berührungen bis hin zu körperlichen Übergriffen.
Solche Handlungen können verbal, nonverbal oder körperlich sein und haben nichts mit Nähe oder Zuneigung zu tun – sie sind Ausdruck von Machtmissbrauch und Grenzverletzung. Besonders problematisch sind sie in Abhängigkeitsverhältnissen wie zwischen Studierenden und Lehrenden.
Diskriminierung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person direkt aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt wird – etwa wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder einer Behinderung.
Mittelbare Diskriminierung ist oft weniger offensichtlich. Sie entsteht durch Regelungen oder Abläufe, die auf den ersten Blick neutral erscheinen, aber bestimmte Gruppen benachteiligen. Beispiele sind unzureichende Barrierefreiheit oder Veranstaltungszeiten, die für Alleinerziehende schwer zugänglich sind. Solche Strukturen können insbesondere Menschen benachteiligen, die ohnehin gesellschaftlich weniger privilegiert sind.
Eine Ungleichbehandlung gilt dann nicht als Diskriminierung, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist und einem legitimen Ziel dient – wie zum Beispiel spezielle Förderprogramme für unterrepräsentierte Gruppen.
Die Beratung erfolgt vertraulich und kann auf Wunsch anonym oder unter einem Pseudonym in Anspruch genommen werden. Es wird nichts ohne Ihre Zustimmung unternommen.
Sie selbst entscheiden, ob und welche weiteren Schritte folgen sollen. Die Antidiskriminierungsberatung unterstützt Sie dabei, in Ruhe eine informierte Entscheidung zu treffen, und begleitet Sie auf Wunsch während des gesamten Prozesses. Nur in wenigen, rechtlich besonders schweren Fällen kann eine Weitergabe der Information erforderlich sein.