FAQ zum Praktikum
im Fachbereich Sozialwesen

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Die Praxisanleitung kann in der Regel nur von staatlich anerkannten Sozialarbeiter_innen oder Sozialpädagogen_Sozialpädagoginnen mit BA- oder Diplomabschluss und mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit wahrgenommen werden.

Die fristgerechte Anmeldung zum Praktikum ist gemäß der jeweils gültigen Regelung zur berufspraktischen Tätigkeit/ Praxisordnung zwingend erforderlich (i.d.R.: 01.06. zum WiSem, 01.12. zum SoSem). Das erforderliche Anmeldeformular finden Sie im Downloadbereich.

Achtung: Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen!

Ein Praktikumsvertrag muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein. Sollten Sie noch keine Stelle gefunden haben, geben Sie "auf der Suche" im Anmeldeformular an.

In den Praktika im Rahmen des Modells '100 Tage plus' ist keinerlei Anrechnung von Vorerfahrungen vorgesehen.

Die Ausbildungspläne für das berufspraktische Studiensemester (BA) sind innerhalb von 6 Wochen nach Antritt des Praktikums mit der Praxisanleitung zu entwerfen und bei der Lehrkraft der Praxisbegleitveranstaltung zu Beginn des Semesters einzureichen.
Der Ausbildungsplan ist von der Praxisanleitung, der Leitung der Praxisbegleitgruppe und von dem_der Studierenden zu unterzeichnen.

Ein weiteres Exemplar erhält das Praxisreferat.

Hinweise zum Erstellen des Ausbildungsplans

Ausbildungsvertrag (alle Präsenz-BA-Studiengänge)

Die Ausbildungsveträge für das Praxissemester sind in dreifacher Ausfertigung beim Praxisreferat einzureichen; unterschrieben jeweils von Einrichtung und Praktikant_in (1 Exemplar erhält die Ausbildungsstelle, 1 Exemplar das Praxisreferat, 1 Exemplar ist für Ihre Unterlagen). Der Ausbildungsvertrag erhält erst nach Gegenzeichnung der Hochschule RheinMain seine Gültigkeit (gem. der jeweils gültigen Regelung zur berufspraktischen Tätigkeit/ Praxisordnung).

Zusätzlich ist die fristgerechte Anmeldung zum Praktikum gemäß der jeweils gültigen Regelung zur berufspraktischen Tätigkeit/ Praxisordnung erforderlich (i.d.R.: 01.06. zum WiSem, 01.12. zum SoSem).
Achtung: Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen!
Ein Praktikumsvertrag muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein.

Sie können sich die Vertrags- und Anmeldeformulare im Downloadbereich herunterladen.

Die Planung eines Auslandspraktikums sollten Sie möglichst frühzeitig beginnen, da hier einige Vorbereitungen sowohl für die Finanzierung, die Anerkennung der Praxisstelle als auch im Hinblick auf die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (z.B. Berufsrecht) notwendig sind.

Weitere Infos unter Auslandspraktikum, in der Hochschulabteilung 'Internationales' und natürlich im Praxisreferat (u.a. gibt es dort das "Handbuch für Studium und Praktikum im Ausland").
Es ist in jedem Fall sinnvoll, frühzeitig einen Gesprächstermin mit dem Praxisreferat zu vereinbaren.

Downloads zum Auslandspraktikum
BA Praxissemester: Beschreibung der Praktikumsanforderungen in Englisch (PDF 172 KB)

Die Begleitveranstaltungen zum Praktikum finden derzeit in der Vorlesungszeit über die gesamte Dauer des Praktikums an einem Tag statt. Dieser Tag ist der Studientag gem. Praktikumsordnung, wird nicht (!) auf die 100 Tage/800 Std. angerechnet und steht den Studierenden auch während der vorlesungsfreien Zeit zu (!).

Die Gruppeneinteilung zu der LV Praktikumsbegleitung erfolgt im Studiengang 'Soziale Arbeit' per eigener Zuwahl der Studierenden über Compass, in allen anderen Studiengängen erfolgt die Zuteilung über die Studiengangskoordinatorinnen.

Am Ende des Praxissemesters erstellt die Praxisstelle eine Beurteilung, die im Original im Praxisreferat eingereicht werden muss. Die geforderten Inhalte können Sie in den jeweils gültigen Regelungen zur berufspraktischen Tätigkeit/ Praktikumsordnung nachlesen. In jedem Fall muss es sich um eine qualifizierende Beurteilung handeln, aus der in Bezug auf die Ausbildungsziele hervor geht, ob Sie das Praktikum erfolgreich abgeschlossen haben.
Hinweis: Lassen Sie sich nach Möglichkeit zwei Exemplare ausstellen, so dass Sie eine Ausfertigung für künftige Bewerbungsunterlagen haben.

Dienstfahrten sind nicht über die Hochschule RheinMain versichert!

Grundsätzlich sollten private PKW nicht ohne verbindliche Vereinbarung mit dem Ausbildungsträger genutzt werden. Dienstfahrten müssen dienstlich angeordnet und dann auch entsprechend über den Arbeitgeber versichert sein. Da es hier keine einheitliche Regelung gibt, ist dies jeweils mit den Praxisstellen verbindlich (schriftlich) zu klären.

Sollte die ausgewählte Praxisstelle soweit entfernt sein, dass ein Besuch der in Präsenz stattfindenen Begleitveranstaltungen an der Hochschule RheinMain nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit an der online Belgeitveranstaltung für Studierende im Auslandspraktikum teilzunehmen.

Voraussetzung dafür ist: Die Praxisstelle liegt in mindestens 150km Entfernung von der Hochschule und Sie stellen spätestens mit Abgabe des Ausbildungsvertrags einen formlosen Antrag auf Teilnahme an der online Veranstaltung.

 

Auch bei Teilnahme an der online Belgeitungist die Anmeldung in QIS zu den Begleit- und Auswertungsveranstaltungen vorzunehmen.

Fehltage, die acht Arbeitstage bzw. 64 Stunden überschreiten, sind nachzuarbeiten.

Der Besuch der Begleitveranstaltung ist verpflichtend (mind. 75% Anwesenheit).

Die erforderlichen Formulare und Word-Vordrucke zum Praktikum finden Sie im Downloadbereich des Praxisreferates nach Studiengängen geordnet.

Praxissemester/ '100 Tage plus'

Informationen zu Haftungs- und Versicherungsfragen im Praxissemester finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Frankfurt. Aber: siehe auch unter Dienstfahrten.

Bei Unfällen und Schäden ist unverzüglich das Praxisreferat zu informieren!

Jeder Schadensfall muss innerhalb einer Woche über das Studienbüro dem Studentenwerk Frankfurt gemeldet werden:
Studentenwerk Frankfurt am Main
Abt. Versicherungen
Postfach 90 04 60
60444 Frankfurt am Main

Nicht versichert sind Schäden, die den Studierenden z.B. durch Diebstahl der Handtasche aus unverschlossenen Diensträumen oder an ihrem Privat-PKW, der nicht für dienstliche Zwecke zugelassen wurde, entstehen. Auch der Verlust von Einrichtungsschlüsseln ist grundsätzlich nicht versichert!

Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Praxiseinrichtung über notwendige Impfungen im Zusammenhang mit Ihrer Praxistätigkeit.

Informationen zur Kostenübernahme von erforderlichen oder vom Hausarzt empfohlenen Impfungen für Studierende finden Sie in der Regel auf den Internetseiten Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Informationsveranstaltungen finden in der Regel im zweiten Teil der Mentorengruppen / LLCs und natürlich auf Nachfrage oder bei Bedarf statt. In den Studiengängen, in denen diese Veranstaltungen nicht angeboten werden, werden die Informationsveranstaltungen gesondert terminiert. Eine Einladung zu dieser Veranstaltung erhalten Sie über die studentische Email.

Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des Praxisreferates für Rückfragen zur Verfügung.

Das Passwort für die Praxisstellendatenbank erhalten Sie im Praxisreferat und in der Informationsveranstaltungen zum Praktikum.Außerdem finden Sie es im Handbuch zum Praktikum, welches Ihnen auf StudIP zum Download zur Verfügung steht.

Wenn Sie eine Praxisstelle gefunden haben, reichen Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Ausbildungsvertrag Ihres Studiengangs in dreifacher Ausfertigung im Praxisreferat ein.

Bitte achten Sie darauf, dass diese Praxisstelle auch vom Praxisreferat anerkannt ist.
Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an das Praxisreferat.

Außerdem achten Sie bitte darauf, dass der Vertrag vollständig ausgefüllt ist. Verträge ohne verbindlichen Praxiszeitraum und Anleitung können nicht unterzeichnet werden.

Die Anmeldungen zum Praktikum in QiS Compass finden unabhängig vom Praktikumsstart zum gewohnten Anmeldezeitraum zum Anfang des jeweiligen Semesters statt.

Die staatliche Anerkennung ist eine wesentliche Voraussetzung zur Ausübung des Berufs des Sozialarbeiters. Sie ist nach wie vor in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes sowie bei den meisten freigemeinnützigen Trägern Einstellungsvoraussetzung. Darüber hinaus gehört sie zu den Voraussetzungen für die tarifliche Einstufung als Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter (und sichert somit die diesbezügliche Gleichstellung von BA- und Diplom-Abschluss).

Modell '100 Tage plus'
In den Studiengängen, die über das Modell '100 Tage plus' die berufspraktischen Anteile in das Studium integriert haben, wird die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin bzw. Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge nach erfolgreichem Abschluss des Studiums auf Antrag (!) verliehen. Weitere Informationen hierzu und den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadbereich des Praxisreferats.

Stellenangebote

Hier finden Sie einige Stellenbörsen:

  • Socialnet
  • BA für Arbeit
  • Darüber hinaus werden im Foyer des Fachbereichs regelmäßig Stellenangebote durch Aushang bekannt gemacht.
  • Außerdem können Sie sich in StudIP in die Veranstaltung "Praxisstellenbörse Praxissemester Sozialwesen" eintragen.

Modell '100 Tage plus'
Der Umfang des berufspraktischen Semesters im Bachelor-Studiengang beträgt 800 Stunden, die an mindestens 100 Tagen netto in der Üraxiseinrichtung abgeleistet werden.
In dieser Zeit sind die Studierenden an vier Arbeitstagen in der Praxisstelle tätig, ein Wochentag steht den Studierenden als Studientag zur Verfügung (auch in den Semesterferien). Der Studientag wird nicht (!) auf die 100 Tage angerechnet.
Das Praktikum kann frühestens mit dem Ende der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters aufgenommen werden und ist vor Beginn der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters abzuschliessen.

Die detailierten Regelungen für das Berufspraktikum entnehmen Sie bitte der Praxisordnung, weitere Informationen finden Sie auch in den Hand-Outs zur Info-Veranstaltung in den Mentorengruppen.