Fachbereich Sozialwesen
in Wiesbaden
Materialien zum Download
Informationen für Praxiseinrichtungen
- Infobrief
- Antrag auf Anerkennung als Praxiseinrichtung
- Bestätigung des Pflichtpraktikums
- Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiter:innen
- Informationen zu den Besonderheiten des Praktikums im Studiengang Soziale Arbeit: Bildung in Kindheit und Jugend
- Ausbildungsvertrag für das Praxissemester ‘100 Tage plus’
- Vorlage für Beurteilung der Praxisstelle
Als geeignete Praxisstellen können auf Antrag Organisationen und Einrichtungen anerkannt werden, die in mindestens einem Feld der Sozialen Arbeit ihren Tätigkeitsschwerpunkt haben und aufgrund ihrer Größe, ihrer personellen Ausstattung und ihrer Aufgabenvielfalt angemessene Kompetenzerwerbsmöglichkeiten für unsere Studierenden in den Studiengängen Sozialer Arbeit gewährleisten. Dies ist auch durch eine qualifizierte Praxisanleitung sicherzustellen, die von staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen oder staatlich anerkannten Sozialpädagog*innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern Sozialer Arbeit durchgeführt werden soll.
Grundlage für die Anerkennung als Praxisstelle ist das ‚Hessische Sozialberufeanerkennungsgesetz‘ vom 21.12.2010 (i.d.F. vom 13.11.2025) in Verbindung mit den ‚Regelungen zur Berufspraktischen Tätigkeit' des jeweiligen Studiengangs.