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Rechtliche Grundlagen

Pflichtablieferung an der HLB RheinMain

Verlage in unserer Region und weiterer fest definierter Landkreise, sowie Verfasser:innen und Herausgeber:innen, die ihre Schriften im Selbstverlag innerhalb oder außerhalb des Buchhandels veröffentlichen (z.B. Vereine, öffentliche und private Einrichtungen), sind verpflichtet, jeweils ein Exemplar ihrer Publikationen unentgeltlich binnen eines Monats und auf eigene Kosten an die Bibliothek abzugeben. Dazu zählen Bücher, Karten, Noten, Kalender mit erklärenden Texten, Zeitschriften und Zeitungen in gedruckter und/oder elektronischer Form, sowie Medienwerke in Bild und Ton (z.B. CDs, DVDs). Auch Neuauflagen oder Neuausgaben sind abzuliefern.

Grafik Pflicht in Hessen
Was erhält die Bibliothek?

Die Hochschul- und Landesbibliothek besitzt das Pflichtexemplarrecht für die Stadt Wiesbaden, den Hochtaunuskreis, den Lahn-Dill-Kreis, den Kreis Limburg-Weilburg, den Main-Kinzig-Kreis, den Main-Taunus-Kreis und den Rheingau-Taunus-Kreis.

Was erhält die Bibliothek?

Grundlage für diese Verpflichtung ist das Hessische Bibliotheksgesetz (HessBiblG) vom 12.12.2021 (GVB1 des Landes Hessen vom 20.12.2021) und die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken (PflAV) vom 19.11.2024 (GVBl des Landes Hessen vom 10.12.2024).

Abzuliefern sind: E-Books, E-Zeitschriften und E-Zeitungen im pdf- und epub-Format
 

Informationen zur E-Pflicht und zum Ablieferungsverfahren erhalten Sie hier:
https://epflicht-hessen.hebis.de

Vor der Ablieferung und bei Fragen zu (elektronischen) Pflichtexemplaren wenden Sie sich bitte an:
pflicht-hlbspam prevention@hs-rm.de