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Grafik Pflicht in Hessen

Plichtablieferung

Pflichtablieferung an die HLB RheinMain

Verlage in unserer Region und weiterer Landkreise, sowie Verfasser:innen und Herausgeber:innen, die ihre Schriften im Selbstverlag innerhalb oder außerhalb des Buchhandels veröffentlichen (z.B. Vereine, öffentliche und private Einrichtungen), sind verpflichtet, jeweils ein Exemplar ihrer Publikationen unentgeltlich binnen eines Monats und auf eigene Kosten an die Bibliothek abzugeben. Dazu zählen Bücher, Karten, Noten, Kalender mit erklärenden Texten, Zeitschriften und Zeitungen (in gedruckter und elektronischer Form), sowie audiovisuelle Medien (z.B. CDs, DVDs). Auch Neuauflagen oder Neuausgaben sind abzuliefern.

Grundlage für diese Verpflichtung ist das Hessische Bibliotheksgesetz (HessBiblG) vom 12.12.2021 (GVB1 des Landes Hessen vom 20.12.2021) und die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken (PflAV) vom 19.11.2024 (GVBl des Landes Hessen vom 10.12.2024).

Gesonderte Informationen zur E-Pflicht und zum Ablieferungsverfahren erhalten Sie hier:
https://epflicht-hessen.hebis.de

Bei Fragen rund um die Ablieferung von Pflichtexemplaren wenden Sie sich bitte an:
pflicht-hlbspam prevention@hs-rm.de