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Mahngebühren

Die Gebühren werden nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (VwKostO-MWK) erhoben.

Mahnungen wegen Überschreitung der Leihfrist (je Medium)

1. Mahnung3,00 €
2. Mahnung (14 Tage nach der 1. Mahnung)3,00 € (+ 3,00 € der 1. Mahnung, also 6,00 €)
3 Mahnung (14 Tage nach der 2. Mahnung)6,00 € (+ 6,00 € der 1. + 2. Mahnung, also 12,00 €)

 

Bearbeitung bei Verlust oder Beschädigung

Neuausfertigung eines in Verlust geratenen Bibliotheksausweises oder Abmeldung bei verlorenem Ausweis20,00€
Verfahren bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums (je Medium)15,00€