Mahngebühren
Die Gebühren werden nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (VwKostO-MWK) erhoben.
Mahnungen wegen Überschreitung der Leihfrist (je Medium)
1. Mahnung | 3,00 € |
2. Mahnung (14 Tage nach der 1. Mahnung) | 3,00 € (+ 3,00 € der 1. Mahnung, also 6,00 €) |
3 Mahnung (14 Tage nach der 2. Mahnung) | 6,00 € (+ 6,00 € der 1. + 2. Mahnung, also 12,00 €) |
Bearbeitung bei Verlust oder Beschädigung
Neuausfertigung eines in Verlust geratenen Bibliotheksausweises oder Abmeldung bei verlorenem Ausweis | 20,00€ |
Verfahren bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums (je Medium) | 15,00€ |