Die Belegung wird bei den dual Studierenden analog der nicht dual Studierenden durchgeführt. Aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten Ihres Studiengangs. 

Die Stundenpläne finden Sie ebenfalls analog zu der nicht dualen Variante im AoR (http://aor.cs.hs-rm.de).

Bitte beachten Sie auch entsprechende Mails zu diesen Themen.

Als dual Studierende/Studierender verbringen Sie während der Vorlesungszeit einen Tag in der Woche im Betrieb. Dieser ist für das Sommersemester 2024 wie folgt:

Angewandte Informatik

  • 2. Semester: Mittwoch
  • 4. Semester: Dienstag

Informatik - Technische Systeme

  • 2. Semester: Mittwoch
  • 4. Semester: Dienstag

Medieninformatik

  • 2. Semester: Dienstag
  • 4. Semester: Dienstag

Wirtschaftsinformatik

  • 2. Semester: Montag
  • 4. Semester: Dienstag

Stand: 23.02.2024

 

Zeitraum Praxisphase

  • Die Praxisphase des Wintersemesters 23/24 beginnt am 05.02. und endet am 12.04.2024
  • Die Praxisphase des Sommersemesters 2024 beginnt am 22.07. und endet am 11.10.2024

 

Weitere Termine

Weitere Termine, die nicht zu den Besonderheiten der dualen Variante gehören, finden Sie hier.

Als dual Studierende/Studierender können Sie sich Ihre Praxisphasen ab dem 2. Semester für das Modul "Berufspraktische Tätigkeit" anerkennen lassen:

  1. Stimmen Sie den geplanten Inhalt mit Ihren beiden Mentorinnen/Mentoren ab und füllen diese Anmeldung aus. Holen Sie die Unterschriften* entsprechend ein.
  2. Unterschreiben Sie ebenfalls und senden die Anmeldung spätestens am letzten Vorlesungstag per Mail an die Praktikumsbeauftragte. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich!
  3. Dokumentieren Sie die Praxisphase in einem Praxisbericht und beachten Sie dazu die Richtlinien zur Erstellung des Praktikumsberichtes.
  4. Füllen Sie diesen Laufzettel aus und holen die Unterschrift* Ihres Arbeitgebers ein. Damit werden u.a. die geleisten Stunden bestätigt.
  5. Reichen Sie den Bericht und den Laufzettel spätestens am letzten Vorlesungstag des darauffolgenden Semesters bei Ihrer Praktikumsbeauftragten zusammen in einer Mail ein. Bei Nichteinhaltung der Frist verfallen die Stunden!
  6. Der Laufzettel und er Bericht werden geprüft und an Ihre hochschulseitige Mentorin/Ihren hochschulseitigen Mentor weitergeleitet.
  7. Vereinbaren Sie einen Termin für das Fachgespräch. Diese können nach jeder Phase oder aber auch gebündelt geführt werden. Die Teilnahme der betrieblichen Mentorin/des betrieblichen Mentors ist optional. Die Fachgespräche können, müssen aber nicht im Rahmen der Mentoring-Gespräche stattfinden. Bitte sprechen Sie die Vorgehensweise hierzu mit Ihrer hochschulseitigen Mentorin/Ihrem hochschulseitigen Mentor ab.
  8. Das Fachgesspräch wird durch Unterschrift* der hochschulseitigen Mentorin/des hochschulseitigen Mentors auf dem Laufzettel dokumentiert. Reichen Sie den vollständig unterschriebenen Laufzettel spätestens am letzten Vorlesungstag des übernächsten Semesters bei Ihrer Praktikumsbeauftragten ein. Bei Nicheinhaltung der Frist verfallen die Stunden!
  9. Nachdem Sie die für das Modul "Berufspraktische Tätigkeit" notwendigen 800 Stunden erbracht haben und alle Laufzettel vollständig unterschrieben vorliegen, können Sie die Anerkennung beantragen. Senden Sie dazu diesen Antrag auf Anerkennung per Mail an Ihre Praktikumsbeauftragte.
  10. Die Verbuchung der 30 CP erfolgt zeitnah und wird Ihnen entsprechend in Compass angezeigt.

Es gelten weiterhin folgende Regeln: Die Phasen im Wintersemester können mit maximal 160 Stunden, die Phasen im Sommersemester mit maximal 240 Stunden angerechnet werden. Für die Praxisphasen gilt die Fortschrittsregelung (d.h. für die Phase im 4. Semester müssen alle Module aus dem 1. Semester bestanden sein usw). Ab dem 6. Semester können die noch zu absolvierenden Stunden auch in der Vorlesungszeit erbracht werden, wenn die Praxistage in Ihrem Umfang mindestens einer 50%-Stelle entsprechen.

Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

* Unterschriften sind bis auf weiteres digital möglich.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausbildung vor Studienbeginn (z. B. IHK-Ausbildung zum Fachinformatiker) zum Teil für das Modul "Berufspraktische Tätigkeit" anerkannt werden.
Die Anerkennung kann mit diesem Formular beantragt werden. Ihr Studium verkürzt sich dadurch nicht.

Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte den Anerkennungsbeauftragten Ihres Studiengangs.

Um eine gute Verzahnung zwischen den beiden Lernorten Hochschule und Betrieb herzustellen, sind jährliche Mentoring-Gespräche Ende März/Anfang April vorgesehen (ergänzend können auch zum Ende des Sommersemesters Gespräche vereinbart werden).

Details dazu finden Sie in dieser Übersicht.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, der nach dem Noteneingabeschluss liegt.

Der Noteneingabeschluss für das Wintersemester 23/24 ist der 27.03.2024.

Ihr Studium endet üblicherweise mit bestandener Bachelorprüfung.

Bei der dualen Variante kann es zu Besonderheiten kommen. Die Grundlage für die dualen Informatikstudiengänge ist ein gültiger Studienvertrag. Es gibt jedoch Fälle, in denen dies im Laufe des Studiums nicht mehr gegeben ist:

  • Ihr Arbeitgeber kündigt den Studienvertrag in der Probezeit.
  • Sie kündigen Ihren Studienvertrag.
  • Ihr Studium dauert länger als 7 Semester und Ihr Arbeitgeber verlängert den Vertrag nicht.

In allen Fällen werden Sie entweder zum Ende des aktuellen Semesters exmatrikuliert, können aber in den korrespondierenden regulären Studiengang wechseln. Oder aber Sie schließen einen Studienvertrag mit einem anderen Kooperationspartner ab und können dann im dualen Studiengang verbleiben.

Bitte beachten Sie jedoch, dass für den Fall eines Wechsels Ihr Handeln erforderlich ist und Fristen zu beachten sind:

Ablauf:

  1. Sie bewerben sich für ein höheres Fachsemester. Bitte beachten Sie die Fristen! (ACHTUNG: Bei den Studiengängen Medieninformatik und Wirtschaftsinformatik handelt es sich in der nicht dualen Variante um NC-Studiengänge mit früheren Fristen!)
  2. Nachdem Sie im neuen Studiengang immatrikuliert wurden, können Sie Ihre bisher erbrachten Leistungen anerkennen lassen.

Einige Unternehmen erstatten die Semesterbeiträge. Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber finden Sie im Servicebereich des Hochschulportals Compass. unter "Bescheinigungen".  Unter "Bescheinigung Semesterbeitrag" können Sie die Übersicht aller geleisteten Zahlungen ausdrucken.