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Teilnahmebedingungen für das Kursangebot des Allgemeinen Hochschulsports der Hochschule RheinMain

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Teilnahmebedingungen am Kursangebot des Hochschulsports der Hochschule RheinMain University of Applied Sciences Wiesbaden Rüsselsheim, Kurt-Schumacher-Ring 18, 65197 Wiesbaden (nachfolgend HSRM).

Mit der Anmeldung zum Hochschulsportangebot oder der Teilnahme am Hochschulsport erkennt der/die Teilnehmende die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

 

1. Teilnahmeberechtigung

a. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder (Studierende und Beschäftigte)

  • der HSRM und
  • der nachfolgend genannten kooperierenden Hochschulen
  • Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Saarstr. 21, 55122 Mainz,
  • Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, Schönbergstraße 100, 65199 Wiesbaden

b. In Ausnahmefällen und soweit es die Kapazität des Hochschulsportangebots erlaubt, können auch Gäste, also Nichtmitglieder der oben genannten Hochschulen, als Teilnehmer zugelassen werden.

c. Für die Teilnahme an den Angeboten ist ein Entgelt zu zahlen. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Zugehörigkeit des Teilnehmenden zu einer der folgenden Statusgruppen:

  1. Studierende der HSRM, der HöMS Wiesbaden und der JGU Mainz
  2. Beschäftigte der HSRM
  3. Personen, die keiner der oben genannten Statusgruppen zuzuordnen sind.

 

2. Allgemeine Teilnahmebestimmungen

  • Der Zutritt zu allen Räumen und Sportstätten, die bei Hochschulsportangeboten genutzt werden, ist im Rahmen des Hochschulsports nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet.
  • Die Hallen dürfen nur in sauberen Hallenschuhen mit nicht färbender Sohle betreten werden, die ausschließlich in Sporthallen benutzt werden. Für sämtliche Außensportarten gelten weitere Vorschriften bezüglich des Schuhwerks, die in den jeweiligen Benutzungsordnungen aufgeführt sind. Bei den Kursangeboten ist geeignete und dem Rahmen angemessene Kleidung zu tragen. Diesbezügliche Hinweise in den jeweiligen Kursbeschreibungen sind zu beachten.
  • Das Fotografieren oder Filmen von Übungsleitenden und Teilnehmenden in Veranstaltungen des Hochschulsports ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Aufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulsportleitung und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.
  • Der Hochschulsport der HSRM ist berechtigt, während der Veranstaltungen Fotos und Filmaufnahmen anzufertigen. Die Fotos und Filmaufnahmen dürfen zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt vom Hochschulsport der HSRM veröffentlicht werden. Teilnehmende treten dabei die Rechte am Bild an den Hochschulsport der HSRM ab.
  • Das Mitführen von Tieren bei Hochschulsportangeboten ist grundsätzlich verboten.
  • Für die Nutzung aller Sportstätten gelten ferner die Benutzungsordnungen der jeweiligen Anlage, die Regelungen zur sachgerechten und zweckbestimmten Nutzung enthalten. Die Benutzungsordnungen sind verbindlich.
  • Den Anweisungen der Übungsleiter/innen sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen ist Folge zu leisten. Alle Verhaltensweisen sind zu unterlassen, die dem ordnungsgemäßen Ablauf von Hochschulsportangeboten zuwiderlaufen, andere stören oder eine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Sachen darstellen können.

 

3. Anmeldung für alle Kurse im Sportprogramm

a. Die verbindliche Anmeldung für ALLE Kurse ist seit 2018 nur noch online über die Homepage des Hochschulsports der Hochschule RheinMain möglich. Detaillierte Informationen zu den Kursen können unter "Programm A-Z" eingesehen werden.

b. Für alle Hochschulsportangebote gelten begrenzte Teilnehmerzahlen. Eine Anmeldung zu einem Hochschulsportangebot ist für alle Kurse erforderlich. Jedes Angebot ist mit einer Kurs-Nr. versehen und muss unter dieser einzeln über das Online-Anmeldeportal des Hochschulsports gebucht werden.

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahlen stellt die Anmeldung lediglich ein Angebot an die HSRM zum Abschluss eines Vertrages dar. Die HSRM nimmt dieses Angebot bei entsprechender Kapazität an, indem sie der/dem Teilnehmenden eine automatische Bestätigungs-E-Mail zusendet. Hierdurch entsteht eine verbindliche Vereinbarung zwischen der HSRM und der/dem Teilnehmenden.

c. Persönliches Erscheinen der/des Teilnehmenden mit Berechtigungsnachweis zum ersten Kurstermin ist Pflicht. Erfolgt dies nicht, wird der Platz im Kurs freigegeben. Dies gilt entsprechend für Exkursions-Vorbesprechungen.

Auch zu allen weiteren Kursterminen ist stets ein Berechtigungsnachweis mitzubringen:

Dieser erfolgt über das ausgedruckte Teilnahmeticket, in Verbindung mit dem Studiausweis und einem gültigen Lichtbildausweis. Das Teilnahmeticket wird am Ende der erfolgreichen Kursanmeldung online angezeigt. Es kann ausgedruckt mitgeführt oder als PDF auf dem Smartphone runtergeladen werden.

d. Bei unregelmäßiger Teilnahme oder unentschuldigtem Fehlen behält sich der Hochschulsport vor, die Anmeldung zu stornieren und erneut frei zu geben. 

e. Das Teilnahmeticket ist nicht übertragbar.

f. Bei Kontrollen durch das Personal des Hochschulsports sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen ist dieser Berechtigungsnachweis vorzulegen. Personen, die sich nicht entsprechend ausweisen können, wird die Teilnahme am Kurs und der Zutritt zu den Sportstätten verweigert.

 

4. Kosten

a. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren (erfolgt 3 Wochen nach Kursbeginn). Mit der Anmeldung ermächtigt die oder der Teilnehmende den Hochschulsport der HSRM widerruflich, das Entgelt für das jeweils gebuchte Angebot einzuziehen. Sollte die Bezahlung nicht erfolgen können, wird die Anmeldung storniert und dem Teilnehmenden damit die Teilnahmeberechtigung entzogen. Hieraus entstehende Kosten für die Rücklastschrift sind vom Teilnehmenden zu tragen. Sollte die Lastschrift aufgrund fehlender Kontendeckung oder Angabe falscher Kontaktdaten nicht möglich sein, sind die hieraus entstehenden Kosten in Höhe von mindestens 8,50 Euro vom Teilnehmenden zu tragen.  

b. Mit der Anmeldung eines Kurses verpflichtet sich die/der Teilnehmende zur Zahlung der in der Kursbeschreibung angegebenen Kursgebühr entsprechend den Angaben der Bestätigungs- E-Mail (Zahlungsort, Zahlungsfrist, …).

 

5. Rücktritt der/des Teilnehmenden

a. Ein Anspruch auf Rücktritt von der Vereinbarung seitens der/des Teilnehmenden besteht grundsätzlich nicht.

b. Bei einem Rücktritt vor Kursbeginn kann in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung gegenüber dem Hochschulsport die Kursgebühr entsprechend der Erstattungsregelungen (s. Ziffer 6 dieses Vertrages) erstattet werden.

c. Der Rücktritt muss stets schriftlich gegenüber dem Hochschulsport (hochschulsport@hs-rm.de) geltend gemacht werden. Entscheidend für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Hochschulsport.

 

6. Erstattungsregelungen

a. Allgemeine Erstattungsregelungen

  • Ab 14 Tage vor Kursbeginn: 70%
  • Ab 7 Tage vor Kursbeginn:                      50%
  • Später als 7 Tage vor Kursbeginn: 20%
  • Nach Beginn eines gebuchten Kurses:   0%

b. Erstattungsregelungen für Sport-Exkursionen und "feel connected & get in motion" - Angebote

  • Ab 6 Wochen vor Exkursionsbeginn:     70%
  • Ab 3 Wochen vor Exkursionsbeginn:    50%
  • Ab 2 Wochen vor Exkursionsbeginn:     20%
  • Ab 1 Woche vor Exkursionsbeginn:       0%

c. Die Kursgebühr kann jeweils bis zu 100% erstattet werden, sofern die vom Kurs zurücktretende Person vor Beginn des Kurses eine dritte teilnahmeberechtigte Person zur verbindlichen Übernahme des entsprechenden Angebots (und der damit verbundenen Kosten) veranlasst oder der durch Rücktritt frei gewordene Platz über den Hochschulsport einem/einer anderen Teilnahmeberechtigten vermittelt werden kann.

d. In begründeten Ausnahmefällen ist bis zwei Wochen nach Beginn des Kurses ein Rücktritt vom Vertrag unter Vorlage entsprechender Nachweise (z.B. ärztliches Attest) möglich, insbesondere bei Verletzung der/des Teilnehmenden, die sie/ihn an der Kursteilnahme hindern. Der Kursbeitrag wird in diesem Fall zu 100% erstattet.

e. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich erst nach Abschluss des Kurses.

f. Bei jeglichem Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 fällig, die mit der zurückzuerstattenden Kursgebühr aufgerechnet wird.

g. Werden Hochschulsportangebote unter Einbindung von Kooperationspartnern realisiert, kommen die in den Geschäftsbedingungen der jeweils beteiligten Kooperationspartner festgelegten Stornoregelungen zur Anwendung, wenn damit niedrigere Ersatzleistungsansprüche verknüpft sind als durch Anwendung der oben aufgeführten Regelungen.

 

7. Umbuchung

Ein Anspruch der/des Teilnehmenden auf Umbuchung des gewählten Kurses nach Vertragsschluss/ Zusendung der Bestätigungs-E-Mail besteht nicht. Der Wechsel von einem Kurs zu einem anderen ist nur über den Weg des Rücktritts von einem Kurs entsprechend den Regelungen der Ziffer 5 dieses Vertrages und einer im üblichen Verfahrensweg durchzuführenden Buchung des gewünschten Kurses möglich.

 

8. Kursausfall bzw. -absage

a. Alle Kurse des Hochschulsports werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn die vorgeschriebene Mindestzahl von 8 Teilnehmenden erreicht wird. Ausnahmen können von den Verantwortlichen des Hochschulsports genehmigt werden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wird der Kurs ersatzlos abgesagt oder mit anderen Kursen vom Hochschulsport zusammengelegt. In diesen Fällen können Teilnehmende einen anderen Kurs ihrer Wahl im laufenden Programm belegen, sofern noch freie Kapazitäten verfügbar sind oder vom gebuchten Kurs zurückzutreten. Bereits gezahlte Kursgebühren werden dann zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

b. Angekündigte Veranstaltungen können ohne Anspruch auf Ersatzleistung aus folgenden Gründen ausfallen:

  • der Kurstag fällt auf einen Feiertag oder in eine vorlesungsfreie Zeit,
  • die Kursleitung ist verhindert und dem Hochschulsport gelingt es nicht kurzfristig eine qualifizierte Vertretung zu finden,
  • Störungen des Betriebsablaufes (durch Bauarbeiten, Reparaturen, etc.),
  • die jeweilige Sportstätte ist durch Wettkämpfe, Turniere, Fortbildungen oder andere Veranstaltungen belegt,
  • abweichender Betriebszeiten in externen Gebäuden (z.B. kein Betrieb in Schulsporthallen in den Schulferien)
  • Witterungsbedingungen sowie
  • höherer Gewalt.

Der Ausfall eines Termins führt zu keinen Regressansprüchen gegen die HSRM.

 

9. Versicherung

Allen Teilnehmenden am Hochschulsport wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter abzuschließen. Außerdem wird insbesondere Teilnehmenden, die nicht der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen, empfohlen für eine entsprechende und ggf. weitergehende Absicherung (z.B. Haft-, Unfall- und Krankenversicherung) selbst Sorge zu tragen. Für die Teilnahme an Sporttouren wird zusätzlich der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der gewählte Versicherungsschutz sollte die Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten umfassen.

a. Immatrikulierte Studierende der HSRM sind in die gesetzliche Unfallversicherung (UKH) einbezogen, soweit sie sich ernstlich an der HSRM aus- oder weiterbilden. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht bei Unfällen, die Studierende in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule erleiden. Hierunter fallen im Zusammenhang mit dem Hochschulsport nur der Besuch der offiziellen Kurse des Allgemeinen Hochschulsports der HSRM und der kooperierenden Hochschulen und Kurseinheiten von kooperierenden Vereinen, welche innerhalb des organisierten Übungsbetriebes des Hochschulsports während festgesetzter Zeiten und unter Leitung eines/einer bestellten Übungsleitenden stattfinden sowie die Teilnahme an offiziellen Wettkämpfen der Hochschule RheinMain. Für den freien Übungs- und Spielbetrieb besteht kein Versicherungsschutz. Ein weitergehender Versicherungsschutz besteht nicht. Unfallmeldungen sind unverzüglich mittels Formblatt (erhältlich im Hochschulsportbüro) an das Studentensekretariat zu richten.

b. Studierende und Bedienstete der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung genießen bei den Veranstaltungen des Hochschulsports nur den für sie im privaten Bereich bestehenden Versicherungsschutz.

c. Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte der HSRM genießen als Teilnehmende am Allgemeinen Hochschulsport nur den für sie im privaten Bereich bestehenden Versicherungsschutz. Denn Beschäftigte unterfallen dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nur, soweit sie einen Arbeitsunfall erleiden und Beamtinnen/Beamten haben nur einen Anspruch auf Unfallfürsorge soweit sie einen Dienstunfall erleiden. Sportunfälle im Rahmen des Hochschulsports gelten in der Regel weder als Arbeits- noch als Dienstunfall. Es besteht daher bei Sportunfällen im Rahmen des Hochschulsports weder ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung noch ein Anspruch auf Unfallfürsorge.

d. Gäste, die am Hochschulsport teilnehmen, sind nicht gesetzlich unfallversichert.

 

10. Haftung

a. Schadensersatzansprüche gegen die HSRM bestehen im Rahmen des Hochschulsportangebotes nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Schadenshaftung durch die HSRM, die kooperierenden Hochschulen, deren Mitglieder oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.

b. Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in den vom Hochschulsport genutzten Sportanlagen übernimmt die HSRM keine Haftung. Die Teilnehmer werden aufgefordert, keine Wertsachen mit in die Sportanlagen zu nehmen.

 

11. Unfall

Im Rahmen der regulären Hochschulsportveranstaltungen sind alle Studierenden bei der Unfallkasse Hessen versichert. Im Falle eines Unfalls gilt es zunächst, die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Unmittelbar danach muss eine Unfallmeldung ausgefüllt werden, die Ihr beim Hochschulsport oder im Studierendensekretariat einreicht.

 

Datenschutzerklärung

Die im Anmeldeformular eingegebenen Daten werden zum Zweck der Anfrage gespeichert. Die Hochschule verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich für die Bearbeitung der oben angegebenen Anfrage zu verwenden. 

→ Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung

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