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Prüfungsanmeldefristen

 

14.04.2025 Einreichfrist für die Vorpraxisnachweise nach dem 2. Semester im Sekretariat (nur mit IA Formular) - bzw. mit Verlängerungen, welche zwingend mit Hr. Kunze cc: Sekretariat zu beantragen sind.

 

14.04.-20.04.25 Anmeldefrist Stegreife (+Modul 1720.2 sowie LVen 1741.2 + 1742.2) Rücktrittsfrist = möglich bis zum letzten Tag der Prüfungsanmeldefrist.

 

26.5.-01.06.25 Anmeldefrist für alle weiteren LVen inkl. Klausuren.

Rücktrittsfrist = möglich bis zum letzten Tag der Prüfungsanmeldefrist (exkl. Klausuren).

Rücktrittsfrist für Klausuren: 7 Tage vor dem Prüfungstermin; der Prüfungstermin wird im Compass angezeigt.

Erst durch den Prüfungsanmeldevorgang wird Ihre Teilnahme ins elektronische Prüfungssystem eingeschrieben und die Rücktrittsfristen gelten bezogen hierauf. Sollten Sie eine LV abbrechen, informieren Sie die Dozenten und melden sich nicht zur Prüfung an.

Bitte prüfen Sie ab 13.04.2025, ob Ihre Noten des Vorsemesters als Voraussetzung zur Prüfungsanmeldung eingetragen sind und sprechen Ihre Dozenten andernfalls an, um dies bis spätestens zum Beginn der Frist nachzuholen!

Es besteht eine unbedingte Pflicht, sich innerhalb der oben genannten Fristen für alle Prüfungen anzumelden, da ansonsten jeglicher Anspruch auf Benotung entfällt. Im Versäumnisfall kann eine Nachmeldung (per Antragsformular) ausschließlich vom Prüfungsausschuss genehmigt werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis!