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Urheberhinweis

Die Urheberin/der Urheber und die Quelle, wenn es eine gibt, müssen beim Hochladen jedes Bildes angegeben werden. Spätestens, wenn das Bild auf einer Seite oder in einem Beitrag eingebunden wird.

Ein rechtssicherer Urheberhinweis sollte folgende Informationen enthalten:

  1. Name der Urheberin/des Urhebers: Der vollständige Name des Fotografen oder Urhebers muss angegeben werden.
  2. Bildquelle: Falls das Bild von einer Bildagentur oder einer anderen Quelle stammt, sollte diese ebenfalls genannt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn die Bildquelle zusätzliche Rechteinhaber umfasst.
  3. Lizenzbedingungen: Wenn der Urheber oder Rechteinhaber spezielle Anforderungen an den Bildnachweis stellt, wie etwa zusätzliche Angaben oder spezifische Platzierungen, müssen diese Bedingungen eingehalten werden.

Beispiele Urheberhinweis

Wichtig: Das ©-Symbol wird automatisch am Bild eingefügt.
 

1. Bild von einer Bildagentur

Sabine Besjaew | Cüvee
 

2. Bild von einer kostenlosen Bilddatenbank

Max Mustermann | Pixabay, CC BY-SA 4.0
 

3. Bild direkt vom Urheber

Max Mustermann
 

4. Bild aus einem Buch oder einer Zeitschrift

Max Mustermann aus „Titel des Buches“, Verlag XY, 2024
 

5. Bild mit Hilfe einer KI generiert

Prof. Dr. Adrian Ulges | Bild erstellt mit OpenAI ChatGPT

Sie sind selbst Urheber:in

Wenn Sie selbst das Bild oder das Video produziert haben, müssen Sie Ihren Namen oder Ihre Abteilung als Urheber angeben und können die Hochschule RheinMain, an die Sie die Rechte abtreten, als Rechteinhaberin nennen.

Beispiel: Hochschulkommunikation | Hochschule RheinMain

Besonderheit: Hinweis auf Bearbeitung

Das Urheberrechtsgesetz verlangt derzeit nicht generell, dass ein bearbeitetes Bild als bearbeitet gekennzeichnet werden muss; entscheidend ist vor allem die Zustimmung zur Bearbeitung nach § 23 UrhG.

Eine Kennzeichnung wie „Foto: Name, Bearbeitung: Eigener Name“ ist jedoch empfehlenswert, um Transparenz zu schaffen, Missverständnisse zur Urheberschaft zu vermeiden und eigene Bearbeitungsleistungen kenntlich zu machen; sie kann auch von Lizenzen (z.B. Creative Commons: „Adapter’s License“) verlangt werden.

Formulierungsbeispiele für ein bearbeitetes Foto:

1. Bei Bildern direkt von Fotograf:innen
Max Mustermann, Bearbeitung: Erika Beispiel

2. Bei Bildagenturen oder CC-Lizenzen (abhängig von den Bedingungen)

Max Mustermann / Bildagentur XY, Bearbeitung: Erika Beispiel

Max Mustermann, Lizenz: CC BY 4.0, Bearbeitung: Erika Beispiel

Wichtig:

Vor jeder Veröffentlichung ist die Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erforderlich, sofern die Bearbeitung nicht bereits von der Lizenz gedeckt ist. Bei Personenfotos ist zusätzlich die Einwilligung der abgebildeten Personen nötig; besonders bei stark veränderten oder manipulierten Bildern kann sonst das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt sein.
 

Bei Unsicherheiten oder Fragen zum Urheberhinweis wenden Sie sich bitte an das Justiziariat der Hochschule.

 

Zur technischen Umsetzung