Beschaffungshandbuch
Vorbemerkungen
Dieses Handbuch konkretisiert die der Hochschule RheinMain als maßgeblich durch Steuermittel finanzierten Einrichtung vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen1, wenn Waren und Dienstleistungen für dienstliche Zwecke beschafft werden.
Ziel des Handbuchs ist die Nachvollziehbarkeit und Transparenz von Beschaffungsvorgängen.
Geltungsbereich und haushaltsrechtliche Grundsätze
Dieses Handbuch gilt für alle Organisationseinheiten der Hochschule.
Sie dient der Sicherstellung einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung, sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften1, zur Vermeidung von Compliance Risiken, ebenso einer Standardisierung des Bestellwesens zur reibungslosen Durchführung von Beschaffungsvorgängen
Hessische Landeshaushaltsordnung
§ 7
grundsätzliches haushaltsrechtliches Gebot der > Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (des Mitteleinsatzes/der Mittelverwendung)
Hessisches Hochschulgesetz
§ 3
> (besonderes) dienstliches Interesse
> Notwendigkeit/Geeignetheit des Mitteleinsatzes mit Blick auf die Aufgabenerfüllung
Hess. Vergabe- und Tariftreuegesetz
§ 1 & § 2
> Anwendungsbereich gilt für die Vergaben von öffentlichen Aufträgen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 97
> Öffentliche Aufträge werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben.
Begriffsbestimmung
Die Hochschule RheinMain beschafft zur Erfüllung ihrer Aufgaben Waren und Dienstleistungen.
Die zentrale Beschaffungsstelle ist bei Erreichen der entsprechenden Wertgrenze - laut Wertgrenzentabelle - verpflichtend einzubeziehen.
Die Beteiligung der Beschaffungsstelle ist weiterhin - unabhängig vom Schätzwert – vorgesehen, wenn weitere Merkmale hinzukommen: hohe Komplexität der Dienst- und Lieferleistung, OE-übergreifende Abstimmungserfordernisse, Besondere Vertragsbedingungen (Liefer- und Zahlungskonditionen, Zollvorschriften, Garantien).
Fußnote
1Maßgeblich sind insbes. das (hessische) Haushaltsrecht sowie Zuwendungs-, Steuer- und Beihilferecht.
Hessische Landeshaushaltsordnung
Hess. Vergabe – und Tariftreuegesetz HVTG
Unterschwellenvergabeverordnung UVgO
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge VgV
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB