Skip to Content

Unterschriftenregelung

Der Abschluss von Liefer-, Miet-, Dienstleistungs-, und Werkverträgen ist, gemäß der Geschäftsverteilung im Präsidium nach § 41 Abs. 1 HHG, der Kanzlerin übertragen, soweit nicht im Rahmen der Geschäftsverteilung innerhalb der Hochschulverwaltung ausdrücklich eine Delegation stattfindet. 

Verträge/Aufträge der HSRM werden – unter Wahrung des qualifizierten Vier-Augen-Prinzips wie folgt rechtsgültig unterzeichnet:

 

VorgangUnterschriftVertretung
bis 500 Euro nettoBedarfsträger
Einkäufer dezentral
Einkäufer zentral (Beschaffungsstelle)
----------
2. Unterschrift optional 
sachkundiger Kollege
bis 50.000 Euro nettoBedarfsträger
Einkäufer dezentral
Einkäufer zentral (Beschaffungsstelle)
----------
2. Unterschrift
Budgetverantwortlicher oder Leiter OE
sachkundiger Kollege
Einkäufer zentral (Beschaffungsstelle)
----------
2. Unterschrift
Leiter OE oder stellv. Leiter OE

über 50.000 Euro netto

(i.d.R. förmliche Verfahren)

Einkäufer zentral
Sachgebietsleitung II.2 (Paraphe)
----------
2. Unterschrift
K
VPF (für zugeordnete Abteilungen)
VPB (für zugeordnete Abteilungen)
Enkäufer zentral (Beschaffungsstelle)
Abteilungsleitung II (Paraphe)
----------
2. Unterschrift Präsidium

 

Hier oben ist der relevante Auszug aus der Unterschriftenregelung der HSRM aus dem QM-Portal angezeigt - siehe >> Abteilung II >> Beschaffung.