Unterschriftenregelung
Der Abschluss von Liefer-, Miet-, Dienstleistungs-, und Werkverträgen ist, gemäß der Geschäftsverteilung im Präsidium nach § 41 Abs. 1 HHG, der Kanzlerin übertragen, soweit nicht im Rahmen der Geschäftsverteilung innerhalb der Hochschulverwaltung ausdrücklich eine Delegation stattfindet.
Verträge/Aufträge der HSRM werden – unter Wahrung des qualifizierten Vier-Augen-Prinzips wie folgt rechtsgültig unterzeichnet:
| Vorgang | Unterschrift | Vertretung |
| bis 500 Euro netto | Bedarfsträger Einkäufer dezentral Einkäufer zentral (Beschaffungsstelle) ---------- 2. Unterschrift optional | sachkundiger Kollege |
| bis 50.000 Euro netto | Bedarfsträger Einkäufer dezentral Einkäufer zentral (Beschaffungsstelle) ---------- 2. Unterschrift Budgetverantwortlicher oder Leiter OE | sachkundiger Kollege Einkäufer zentral (Beschaffungsstelle) ---------- 2. Unterschrift Leiter OE oder stellv. Leiter OE |
über 50.000 Euro netto (i.d.R. förmliche Verfahren) | Einkäufer zentral Sachgebietsleitung II.2 (Paraphe) ---------- 2. Unterschrift K VPF (für zugeordnete Abteilungen) VPB (für zugeordnete Abteilungen) | Enkäufer zentral (Beschaffungsstelle) Abteilungsleitung II (Paraphe) ---------- 2. Unterschrift Präsidium |
Hier oben ist der relevante Auszug aus der Unterschriftenregelung der HSRM aus dem QM-Portal angezeigt - siehe >> Abteilung II >> Beschaffung.