Korruptionsprävention
Das Einfordern, Anbieten oder Annehmen von Geldzuwendungen, anderen gegenständlichen Geschenken, verbilligten oder kostenlosen Dienstleistungen oder sonstige Vergünstigungen zum Verschaffen eines Vorteils ist allen Mitarbeiter*innen der Hochschule RheinMain untersagt. Die Hochschule RheinMain setzt die „Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen“ um. Dies beinhaltet, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken und verbietet die Annahme oder das Anbieten jeglicher Vorteile. Jede:r Mitarbeiter:in wird zur Sensibilisierung zum Thema Korruptionsprävention geschult.