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Grundsatz Organisation des Einkaufs an der HSRM

Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften wird für die Hochschule RheinMain festgelegt:

  1. Lieferungen und Leistungen bis 10.000 € netto erfordern keine förmlichen Ausschreibungsverfahren, hierbei müssen das Transparenzgebot, das Diskriminierungsverbot und der Wettbewerbsgrundsatz beachtet werden.
  2. Lieferungen und Leistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 € im Rahmen einer freihändigen Vergabe durchgeführt und national veröffentlicht werden, ab 50.000 € netto mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und ab einem geschätzten Auftragswert von  221.000 € netto finden EU-rechtliche Vergabevorschriften Anwendung und das Verfahren wird EU-weit bekannt gemacht.
  3. Bestellformular ist verpflichtend einzusetzen
  4. Einheitliche Rechnungstellung: 

    Hochschule RheinMain 
    Postfach 32 51 
    65022 Wiesbaden 

    Zusendung per Mail an: rechnungseingang@hs-rm.de
    Zusendung als XRechnung an: xrechnung@hs-rm.de 

    Kauf auf Rechnung bei neuen Lieferanten ist mit der zentralen Beschaffungsstelle abzustimmen 
    Kauf auf Vorkasse ist nicht gestattet