FAQ Parkraummanagement
FAQ Parkraummanagement
Kontakt bei Fragen: parken@hs-rm.de
Parkraummanagement ist der effiziente Betrieb von Parkraum im Sinne der Dienstvereinbarung zum Parkraummanagement. Für die Hochschule RheinMain (HSRM) heißt das ganz konkret, dass die Zufahrt zu allen Parkplätzen mit Schranken reguliert wird, sodass diese nur mit einer Einfahrtsberechtigung genutzt werden können.
Mit der am 29. September 2023 in Kraft getretenen Dienstvereinbarung zum Parkraummanagement wurde beschlossen, diese Einfahrtsberechtigung mit einer Gebühr zu verbinden, die in einer Park- und Gebührenordnung definiert wurde. Dies ist nur einer von mehreren wichtigen Schritten zur Umsetzung des hochschulischen Mobilitätsmanagementkonzepts (HMM), das 2018 durch den Senat verabschiedet worden ist.
Das HMM wird durch flankierende Maßnahmen, die die Nutzung von ÖPNV und Radverkehr erleichtern sollen, begleitet. So können Beschäftigte ihre Dienstfahrten emissionsfrei mit den Elektro-Dienstwagen oder Pedelecs der HSRM vornehmen und mit dem Hessischen Landesticket den öffentlichen Nahverkehr in ganz Hessen nutzen. Oder private Elektroautos kostenlos an den Ladesäulen an den Campus Unter den Eichen, Bleich-/Bertramstraße und Rüsselsheim laden. Für radfahrende Beschäftigte und Studierende stehen an den Campus Kurt-Schumacher-Ring, Rüsselsheim und Unter den Eichen Duschen zur Verfügung. An allen Campus wurden zudem Fahrradreparatursäulen und Abstellmöglichkeiten installiert. Studierende der HSRM erhalten darüber hinaus das AStA-Deutschlandsemesterticket für Fahrten im gesamten Bundesgebiet. Für das Angebot an Leihfahrrädern von next-bike, book-n-drive-Carsharing oder den Studibus-Transporter erhalten sie vergünstigte Konditionen.
Die Hochschule hat als öffentliche, steuerfinanzierte Einrichtung eine besondere Verantwortung: Zum einen mit ihren Mitteln wirtschaftlich umzugehen, zum anderen, die verkehrsbedingten CO₂-Emissionen, die sie als Anlaufpunkt verursacht, zu reduzieren und aktiv zur Verkehrswende beizutragen. Zudem ist auch die geplante Entwicklung des Standorts Kurt-Schumacher-Ring zum zentralen Campus in Wiesbaden nur möglich, wenn ein Parkraummanagement eingeführt wird:
Mit der geplanten baulichen Campusentwicklung am Kurt-Schumacher-Ring ist verbunden, dass deutlich mehr Hochschulangehörige als bisher dort studieren und arbeiten werden. Um den Campus baulich entwickeln zu können, müssen die begrenzten hochschuleigenen Flächen effizient genutzt werden. So wird zum Beispiel die marode und derzeit sehr weitläufige Parkpalette durch ein modernes, flächeneffizientes Parkhaus ersetzt. Die frei werdende Fläche kann dann für Lehr- und Forschungsgebäude genutzt werden. Die Genehmigungsprozesse bei der Landeshauptstadt Wiesbaden für die bauliche Campusentwicklung erfordern darüber hinaus zwingend Maßnahmen zur Senkung der Stellplatzbedarfe. Dazu gehört im Rahmen des Hochschulischen Mobilitätsmanagements vor allem ein Parkraummanagement.
Darüber hinaus wurde im Zuge der Erstellung des Klimaschutzkonzepts und auf Basis der durchgeführten Mobilitätsbefragung festgestellt, dass mehr als 80 Prozent der CO₂-Emissionen, die durch die HSRM verursacht werden, aus den An- und Abfahrtswegen der Hochschulangehörigen zum Studien- oder Arbeitsplatz erfolgen. Das Parkraummanagement ist ein Baustein, um diese CO₂-Emissionen zu reduzieren und die Verkehrswende zu fördern.
Schließlich überprüft der Landesrechnungshof in regelmäßigen Abständen in den hessischen Landesliegenschaften, ob die Verwendung der Landesmittel, die gleichzeitig Steuergelder sind, ordnungsgemäß erfolgt. Im Zuge dessen wurde die Hochschule RheinMain aufgefordert, ein Parkraummanagement einzuführen.
Die Umsetzung des Parkraummanagements ist zum 1. Oktober 2025 geplant.
Das Konzept wurde durch das Ingenieurbüro HEINZ + FEIER GmbH aus Wiesbaden in Abstimmung mit dem Präsidium entwickelt. Zudem gibt es seit 2024 eine Parkraumkommission, die die Einführung der Parkraumbewirtschaftung begleitet und unterschiedliche Sichtweisen einbringt. Diese setzt sich aus Vertreter:innen der Hochschulleitung, der Personalräte, der Schwerbehinderten, der Professor:innen, der Studierenden sowie des hochschulischen Mobilitätsmanagements und der Frauenbeauftragten zusammen. Rückmeldungen an die Funktionsadresse mobilitaet@hs-rm.de wurden im Konzept ebenfalls berücksichtigt.
Beschäftigte der HSRM können entsprechend der Dienstvereinbarung zum Parkraummanagement und einer gleichlautenden Vereinbarung für Professor:innen an den Standorten Kurt-Schumacher-Ring und Rüsselsheim wählen, ob sie Tagesparkende oder Dauerparkende werden möchten. Der Tagestarif beträgt für Beschäftigte 2 Euro und wird bargeldlos am Kassenautomaten entrichtet. Für Dauerparkende fällt ein monatlicher Kostenbeitrag an, der im Rahmen der Entgeltabrechnung entrichtet wird. Dauerparkende ab Entgeltgruppe EG 10 können auf Antrag gegen monatlich 0,25 Prozent ihres Bruttoentgelts dauerhaft am Standort parken, also beispielsweise bei Entgeltgruppe 12, 1a rund 10 Euro des monatlichen Bruttogehalts von 4.013 Euro. Beschäftigte bis einschließlich Entgeltgruppe EG 9b können kostenfrei Dauerparkende werden. Lehrbeauftragte sind ebenfalls von der Zahlungspflicht befreit.
An den Standorten Unter den Eichen und Bleichstraße gibt es keine Tagestarife, Beschäftigte können dort zu den oben genannten Konditionen Dauerparkende werden. Das benötigte Antragsformular für alle Standorte steht hier zur Verfügung.
Lehrbeauftragte erhalten auf Antrag eine Zugangsberechtigung für die Dauer des laufenden Semesters.
Dauerparkende erhalten nach Registrierung für die Dauer ihrer kostenpflichtigen Teilnahme am Parkraummanagement der HSRM an den Campus Kurt-Schumacher-Ring und Rüsselsheim eine Schrankenkarte, die sie zur Einfahrt an ihrem Standort berechtigt. Ein Verlust dieser Schrankenkarte ist umgehend zu melden und mit einem Entgelt von 50 Euro verbunden. An den Campus Unter den Eichen und Bleich-/Bertramstraße werden anstellen von Schrankenkarten Transponder genutzt.
Mitglieder der Hochschule mit Beeinträchtigungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung auf den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs auf dem Wege zu und von der Hochschule angewiesen sind, erhalten auf Antrag einen kostenlosen Parkplatz auf den Parkflächen der HSRM. Beschäftigten mit den Merkzeichen aG oder G ist besonderer Vorrang einzuräumen.
Für Studierende der HSRM besteht die Möglichkeit, am Standort Kurt-Schumacher-Ring als Tagesparkende zu parken, an den anderen Campus stehen keine hochschuleigenen Parkplätze für Studierende zur Verfügung. Um sich als Tagesparkende zu registrieren, müssen Studierende sich unter Evopark GO registrieren und zur Bezahlung ihre Bankdaten hinterlegen. Für die Registrierung werden die Matrikelnummer sowie die Mifare-ID des Studierendenausweises benötigt. Um die Mifare-ID zu erhalten, müssen sich die Studierenden einmalig unter studiparken.hs-rm.de einloggen. Bei Ausfahrt aus dem Parkhaus wird das Parkentgelt automatisch über die hinterlegte Zahlungsmethode entrichtet.
Studierende der Hochschule mit Beeinträchtigungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung auf den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs auf dem Wege zu und von der Hochschule angewiesen sind, erhalten auf Antrag einen kostenlosen Parkplatz an ihrem Studienort.
Das Parkraummanagement verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Erfahrung anderer Hochschulen hat gezeigt, dass die Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung häufig ausreichen, um die Bewirtschaftungskosten der Parkplätze (Instandhaltung, Anmietung von Flächen, die nicht Hochschuleigentum sind etc.) zu decken.
Die Vergabe der Dauerparkberechtigungen erfolgt nach Antragstellung durch die Dienststelle (Abteilung Campus Service). Grundsätzlich erfolgt eine freie Parkplatzwahl. Übersteigt die Zahl der Antragsteller:innen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze, werden bei der Platzvergabe die Kriterien gemäß § 2 (5) der DV Parkraummanagement herangezogen.
Fremdfirmen, Besucher:innen, Gäste und andere Externe können die Parkflächen im Parkdeck am Campus Kurt-Schumacher-Ring und P1 am Campus Rüsselsheim nutzen. Dazu ziehen sie am Einfahrtsterminal der Parkbereiche ein Parkticket, das vor Ausfahrt ausschließlich bargeldlos an den lokalen Kassenautomaten bezahlt wird. Die ersten 30 Minuten der Parkzeit sind kostenfrei, sodass Anlieferungen und ähnliche kurzzeitige Einfahrten (zum Beispiel Müllabfuhr) kostenfrei möglich sind. Danach fallen Kosten in Höhe von 3€ pro Stunde an.
Zudem ist es an allen Ein- und Ausfahrtsterminals möglich, per Gegensprechanlage eine Ansprechperson zu erreichen, die die Schranke im berechtigten Fall ferngesteuert öffnen kann. Wenn Sie eine Fremdfirma erwarten, melden Sie diese, wenn möglich, vorher an der Pforte/Poststelle an und geben Sie Ihrer externen Ansprechperson Bescheid, dass diese bei Einfahrt die Klingel nutzen soll.
Die Benutzung eines privaten PKW kann im Einzelfall erforderlich sein und zur vorrangigen Behandlung gem. § 2 (5) DV Parkraummanagement führen.
Diese Kriterien können Sie bei der Antragsstellung angegeben. Diese werden bei der Vergabe der Dauerparkgenehmigungen berücksichtigt. Ein Anspruch besteht jedoch nicht.
Die Parkberechtigung von Beschäftigten, die zeitlich befristet abwesend sind, ruht bis zu deren Rückkehr, sofern die Abwesenheit aufgrund von Mutterschutz oder der Inanspruchnahme von Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit, Sonderurlaub ohne Bezüge ab einer Beurlaubungsdauer von vier Wochen oder einer Langzeiterkrankung (> 6 Wochen) entsteht.
Die Parkberechtigungen für die Parkflächen werden an Beschäftigte grundsätzlich unbefristet vergeben, längstens jedoch für die Dauer der Beschäftigung an der HSRM. Inhabende einer Dauerparkberechtigung können diese mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung erfolgt per E-Mail an parken@hs-rm.de.
Die Dienstvereinbarung zum Parkraummanagement und ihre Regelungen gelten für die Benutzung aller Parkflächen innerhalb der Liegenschaften der HSRM sowie für alle durch die HSRM bei Dritten angemieteten Flächen. Im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten werden an allen Standorten möglichst gleiche Rahmenbedingungen gelten. Einzige Ausnahme bildet der Standort der HLB in der Rheinstraße. Aufgrund des nicht vorhandenen Platzangebotes wird es dort nach wie vor keine Parkplätze geben. Dennoch findet auch dieser Standort Berücksichtigung bei den ergänzenden Mobilitätsangeboten.
Folgende Parkflächen sind Teil des Parkraummanagements:
Kurt-Schumacher-Ring: Parkdeck (Tages- und Dauerparkende) und Beschäftigtenparkplatz (Tages- und Dauerparkende)
Unter den Eichen: Parkhäuser und ausgewiesene Parkplätze im Außengelände (Dauerparkende)
Rüsselsheim: P1 Am Brückweg (Tages- und Dauerparkende), P2 An der Lache (Dauerparkende) und P3 August-Bebel-Straße (Dauerparkende)
Bleichstraße: Parkhaus (Dauerparkende)
Mindestens drei Prozent beziehungsweise mindestens zwei der an einem Standort verfügbaren Parkplätze werden als barrierefreie Parkplätze gekennzeichnet, jeweils einer mit Eignung für Seiten- oder Heckausstieg. Zudem werden besonders gekennzeichnete Parkflächen für Frauen ausgewiesen.
Beschäftigten wird die Nutzung der Ladeinfrastruktur für das Laden privater Elektrofahrzeuge gestattet, dafür benötigter Strom wird bis zum 31.12.2030 kostenfrei abgegeben. Für das Laden privater Elektrofahrzeuge gilt grundsätzlich, dass das Laden von Elektro-Dienstfahrzeugen stets Vorrang hat.
Für Dienstfahrten fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bevorzugt sind für Dienstfahrten die Dienstfahrzeuge der HSRM zu nutzen, die mit den entsprechenden Parkberechtigungen ausgestattet sind. Für Dienstfahrten mit privaten PKW erfolgt eine Kostenerstattung. Diese erfolgt über das im Qualitätsmanagement-Portal hinterlegte Formular zur Reisekostenabrechnung.
Für Fahrgemeinschaften gibt es keine Sonderregelung. Die Dauer- oder Tagesparkberechtigung wird von einem Mitglied der Fahrgemeinschaft beantragt. Im Fall einer Nachfrage nach Dauerparkberechtigungen, die das Kontingent übersteigt, wird die Bildung einer Fahrgemeinschaft als Kriterium zur bevorzugten Vergabe einer Parkberechtigung gem. §2 (5) DV Parkraummanagement herangezogen werden.
Wenn Sie derzeit als Dauerparkende oder Tagesparkende registriert sind und zum jeweils anderen Bezahlmodell wechseln möchten, füllen Sie den Antrag für eine Parkberechtigung an der HSRM bitte erneut aus und senden diesen an parken@hs-rm.de. Der Wechsel erfolgt mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende.
Parkberechtigte, die ihre Parkkarte/ihren Transponder vergessen haben, müssen in diesem Fall bei Einfahrt kostenpflichtig ein Parkticket ziehen, um die Parkflächen der Hochschule RheinMain zu nutzen.
Für Rückfragen schreiben Sie eine E-Mail an parken@hs-rm.de.
Mit der Dauerparkberechtigung ist kein Anspruch auf einen freien Parkplatz verbunden. Dies ist vom tagesaktuellen Aufkommen an (Parkenden abhängig.
Sollten Sie aus dienstlichen Gründen eine Dauerparkberechtigung für mehrere Standorte benötigen, können Sie dies bei der Beantragung entsprechend angeben. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Gebührenordnung zum Parkraummanagement können in der amtlichen Mitteilung 995 nachgelesen werden.