BERUFLICH QUALIFIZIERTE

Studieren ohne Abitur oder Fachhochschulreife

Die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen (PDF 80 KB) regelt den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter, die ohne Abitur oder Fachhochschulreife in Hessen studieren möchten.

  • Die abgeschlossene Meister:inprüfung und ihr gleichgestellte berufliche Aufstiegsfortbildungen ermöglichen in Hessen einen direkten Hochschulzugang, mit denen Sie sich direkt auf den gewünschten Studiengang bei Hochschulen und Berufsakademien bewerben können (vgl. § 1 Abs. 1 der Verordnung).
  • Als Absolvent:in bestimmter Bildungsträger:innen mit abgeschlossener Berufsausbildung besitzen Sie ggf. eine Hochschulzugangsberechtigung (vgl. § 1 Abs. 2 der Verordnung).
  • Wenn Sie zusätzlich zu einem mittleren Bildungsabschluss einen qualifizierten Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung (Gesamtnote im Abschlusszeugnis der Berufsausbildung 2,5 oder besser) absolviert haben, besitzen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 60 Abs. 2 Nr. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes. Eine Immatrikulation setzt in diesem Fall den Abschluss einer Studienvereinbarung voraus (Studienvereinbarung (PDF 221 KB)).
  • Eine weitere Gruppe beruflich Qualifizierter kann aufgrund ihrer beruflichen Voraussetzungen eine Hochschulzugangsprüfung ablegen, durch die die Vorbildung und die Eignung für ein Hochschulstudium in dem gewünschten Studienbereich festgestellt werden (vgl. § 2).
    Die Hochschulzugangsprüfung wird an einer Hochschule des Landes Hessen abgelegt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bei der jeweiligen Trägerhochschule einzureichen. Sofern die Trägerhochschule nichts anderes bestimmt und öffentlich bekannt macht, sind der 15. Februar und der 15. August Antragsschlusstermine. Die Hochschule RheinMain ist Trägerhochschule für die Hochschulzugangsprüfung des Teilbereiches Elektrotechnik.

    Prüfungsausschüsse in Hessen für die Hochschulzugangsprüfung

Dokumente

Berufenet der Arbeitsagentur

Berufsbildungsgesetz vom 23.3.2005

Fortbildungen für den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (PDF zum Download)

Handwerksordnung vom 24.09.1998

Rahmenvereinbarung über Fachschulen (PDF zum Download)