Lebt ein eigenes Kind, welches das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, mit im Haushalt, so können BAföG-berechtigte Studierende einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Der Zuschlag beträgt für jedes leibliche oder adoptierte Kind unter 14 Jahren 150€ (ab dem  1. Oktober 2020) monatlich. Falls beide Eltern BAföG-berechtigt sind, wird der Zuschlag im gleichen Zeitraum nur einem Elternteil gezahlt. Dazu legen sie untereinander fest, wer den Zuschlag bezieht.
Anträge und Adressen

Weitere Informationen zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer und anderen BAföG-Themen sind auf der Detailseite BAFöG zu finden.