STUDIUM ERASMUS+

Studium im europäischen Ausland

ERASMUS+ (Laufzeit 2014 - 2020) ist das neue EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport. In diesem Rahmen können unter anderem Studierende und Graduierte für einen Auslandsaufenthalt zum Studium an einer ERASMUS-Partnerhochschule oder für ein Praktikum in einem Unternehmen im ERASMUS-Raum gefördert werden.

ERASMUS+ Flyer (PDF 1MB)

ERASMUS+ Allgemeine Informationen (PDF 24KB)

Folgende Länder nehmen am ERASMUS-Programm teil (ERASMUS-Raum):

EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Türkei, seit dem 01.06.19 auch Serbien. Aufenthalte in Großbritannien, die bis zum 31.05.2023 abgeschlossen sind, können in einer Übergangsphase weiterhin über ERASMUS gefördert werden. Seit dem 01.01.2021 gelten jedoch neue Visa- und Einreisebestimmungen, s. auch: Hinweise zum Brexit.

Achtung!
Für einen Platz an einer unserer Partnerhochschulen in der Schweiz bewerben Sie sich bitte wie für unsere anderen Partnerhochschulen außerhalb des ERASMUS-Verfahrens, weil die Schweiz nicht mehr am ERASMUS-Programm teilnimmt. Informationen finden Sie auf unserer Website unter: Studium an einer Partnerhochschule außerhalb von ERASMUS+, weltweit. Es besteht die Möglichkeit, über die schweizerische Partnerhochschule gefördert zu werden. Bitte kontaktieren Sie uns.

Das müssen Sie wissen:

Leistungen des Programms - Studienförderung

  • Studienplätze für ein oder zwei Semester an einer Partnerhochschule Ihres Studiengangs
  • Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Monatlicher finanzieller Zuschuss, je nach Zielland (s. Tabellen weiter unten). Teilnehmer/innen mit besonderen Bedürfnissen (Behinderung, chronischer Erkrankung oder z. B. mit Kind im Ausland) können zusätzliche Förderung beantragen.
  • Vereinfachte Einschreibung an der Partnerhochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes durch die Hochschule RheinMain und  Betreuung vor Ort durch die Gasthochschule
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen gemäß dem vorab vereinbarten Studienprogramm (Learning Agreement)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)

Förderhöhen für einen ERASMUS+-Studienaufenthalt im akademischen Jahr 2021/2022

  Zielland Förderung
Tagessatz/ Monatssatz
Gruppe 1
(höhere Lebenshaltungs-kosten)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 15€/450€
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungs-kosten) Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 13€/390€
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungs-kosten) Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 11€/330€

Ihre Aufenthaltsdauer berechnen wir taggenau, Sie erhalten eine Förderung vom ersten bis zum letzten Tag Ihres akademischen Aufenthalts, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Stipendienmittel. Die endgültige Stipendienhöhe steht somit erst fest, wenn Sie uns am Ende Ihre Aufenthaltsbestätigung schicken und wird ggf. mit der Auszahlung der zweiten Rate korrigiert.

Sie können zusätzlich zur ERASMUS+ Förderung Auslands-BAföG beantragen. Dabei wird Ihnen der Betrag des ERASMUS-Stipendiums, der 300 €/Monat übersteigt, als Einkommen angerechnet.

Wenn Sie ein Behinderung haben (ab GdB 30) oder Ihr Kind mit ins Ausland nehmen möchten, können Sie zusätzlich eine Sonderförderung erhalten. Bitte sprechen Sie uns an.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Sie müssen an der Hochschule RheinMain immatrikuliert sein.
  • Ihr Auslandssemester muss mindestens Ihr drittes Fachsemester sein. (Ausnahme: MA-Studierende können sich ab dem 1. Studiensemester bewerben.)
  • Beherrschung der Unterrichtssprache mindestens auf B1-Niveau.
    Bitte vergewissern Sie sich, ob Ihre Sprachkenntnisse den Erfordernissen entsprechen. Das geforderte Sprachniveau finden Sie in der Übersicht über die jeweiligen Partnerhochschulen nach Studiengang.
    In einigen anderen Studiengängen genügt als Sprachnachweis der Sammelschein. Eine Liste dieser Studiengänge finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums. Wenn Sie Englisch auf B2-Niveau nachweisen müssen, legen Sie den OOPT-Test des Sprachenzentrums ab. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim Sprachenzentrum über die Prüfungstermine.
    Das Sprachenzentrum bietet Sprachkurse für unterschiedliche Sprachniveaus an. In Skandinavien, den Niederlanden, den Mittel-Osteuropäischen Ländern und in der Türkei finden Vorlesungen häufig in englischer Sprache statt. Dennoch ist es empfehlenswert, Grundkenntnisse in der Sprache des Gastlandes zu besitzen. Neben dem Sprachenzentrum können Sie auch Angebote verschiedener Sprachinstitute oder der VHS wahrnehmen.
  • Seit dem akademischen Jahr 2015/16 müssen Sie zusätzlich einen Online-Sprachtest vor Beginn und nach Ende Ihres Aufenthaltes absolvieren, wenn Ihre Unterrichtssprache im Gastland Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch-Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch ist. Muttersprachler sind vom Test ausgenommen.
    Weitere Informationen erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt von uns.
  • Wenn es für eine Partnerhochschule mehr Bewerbungen gibt als Plätze, entscheidet der jeweilige Fachbereich, wer den Platz bekommt. Auswahlkriterien sind u.a. Noten, soziales Engagement sowie fachliche und persönliche Eignung

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Fördersumme besteht.

Förderdauer und Mehrfachförderung

Sie können im neuen ERASMUS+ Programm ab 2014/15 in jeder Studienphase, also während Ihres Bachelors, Masters oder der Promotion, jeweils für mindestens 3 und maximal 12 Monate gefördert werden, insgesamt also bis zu 36 Monate. Ihnen wird auch die Praktikumsförderung über ERASMUS+ eingerechnet. Sind Sie vor 2014 schon einmal über ERASMUS gefördert worden, wird Ihnen diese Zeit ebenfalls auf die Förderdauer angerechnet.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen Sie uns dies mindestens einen Monat vorher melden.

Bewerbungsablauf ERASMUS+

Bewerbungfrist ist jährlich, im Büro für Internationales der Hochschule RheinMain. Immer ab Dezember/Januar können Sie sich im Hauptvergabeverfahren für das jeweils darauffolgende akademische Jahr bewerben.

  • Bewerbungsfrist für das akademische Jahr (WS und/oder SoSe) ist 31. Januar.
  • Bewerbungsfrist für Restplätze im Sommersemester ist 31. Juli.

Für Studierende der WBS gilt ein anderes Verfahren. Bitte wenden Sie sich an Milena Kaplan: milena.kaplan@hs-rm.de 

Ihre Bewerbung erfolgt online über das Mobility Online-Portal. Hier finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten.
Nachdem Sie sich registriert haben, kommen Sie jederzeit über diesen Link ins Mobility Online-Portal.

Informieren Sie sich bitte zur Vorbereitung Ihrer Bewerbung über die Partnerhochschule Ihrer Wahl und das Kursangebot auf deren Webseite. Unsere Partnerhochschulen finden Sie über diesen Link.

B E W E R B U N G:

  1. Füllen Sie das online Bewerbungsformular vollständig aus. Sie erhalten daraufhin eine automatische E-Mail mit einem Registrierungslink.
  2. Registrieren Sie sich über diesen Link mit Ihrer Matrikelnummer. Das ist aus Sicherheitsgründen notwendig. Anschließend setzen Sie einen selbst gewählten Benutzernamen und ein Passwort fest für spätere Anmeldungen im Portal.
  3. Im Portal vervollständigen Sie Ihre Adress- und Bankdaten ("Personenstammdaten").
  4. Nun können Sie sich die Bewerbungsunterlagen herunter- bzw. hochladen, bestehend aus:
    a) Bewerbungsformular: hier ist die Unterschrift des Auslandsbeauftragten in Ihrem Fachbereich notwendig. Bitte schicken Sie das Formular per E-Mail an: erasmus@hs-rm.de.
    b) Motivationsschreiben: Bitte schicken Sie das Formluar mit Ihrer Unterschrift per E-Mail an: erasmus@hs-rm.de.
    c) Bitte laden Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung im Portal hoch.
    d) Bitte laden Sie einen aktuellen Sammelschein (Bescheinigung über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen) im Portal hoch.
    e) Bitte laden Sie einen Nachweis über Ihre Kenntnisse der Unterrichtssprache der Gasthochschule im Portal hoch. In manchen Studiengängen genügt ein Ausdruck Ihres Sammelscheins mit Angabe des erfolgreich absolvierten Sprachkurses. Welche Studiengänge das sind, finden Sie in der Liste vom Sprachenzentrum. Alternativ vereinbaren Sie einen Prüfungstermin im Sprachenzentrum.
  5. Sie erhalten eine Bestätigung darüber, wenn uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Bitte schauen Sie auch immer wieder im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Programms nach. In Ihrem persönlichen Online-Portal können Sie außerdem jederzeit den Stand Ihrer Bewerbung verfolgen.
  6. Wir verteilen die Bewerber/innen auf die Studienplätze an den Partnerhochschulen und informieren Sie darüber, welchen Platz Sie bekommen haben. Gibt es mehr Bewerber/innen für eine Partnerhochschule als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet der Fachbereich über die Platzvergabe. Auswahlkriterien sind: Akademische Leistung, Motivationsschreiben, ehrenamtliches Engagement (z. B. als Buddy, in Hochschulgremien etc.)

W E I T E R E R   A B L A U F:

Nachdem Sie einen Platz haben, stellen Sie die Anmeldeunterlagen für die Gasthochschule zusammen und schicken sie bitte zu uns ins Büro für Internationales. Informieren Sie sich dazu auf deren Webseite.

Für Ihr ERASMUS-Stipendium schicken Sie uns bitte die ERASMUS-ANFANGSUNTERLAGEN, die über das Portal heruntergeladen werden:

  1. Grant Agreement (Stipendienvertrag): Original mit Unterschrift bitte in Papierform abgeben
  2. Learning Agreement: In Absprache mit dem/der Auslandsbeauftragten in Ihrem Fachbereich wählen Sie Kurse aus, die Sie im Ausland belegen möchten, lassen das Formular von ihm/ihr und von Ihrer Gasthochschule unterschreiben und laden das Dokument im Portal hoch.
  3. Certificate of Arrival: Lassen Sie dieses Dokument nach Ankunft im International Office Ihrer Gasthochschule ausfüllen und laden es im Portal hoch.
  4. Sie erhalten von uns Zugangsdaten zu einem verpflichtenden Online-Sprachtest (Dauer ca. 50 Minuten). Sie sind von dem Test befreit, wenn die Unterrichtssprache im Gastland Ihre Muttersprache ist.
    Je nach Verfügbarkeit unserer Lizenzen können wir Ihnen anschließend einen entsprechenden Online-Sprachkurs anbieten.

Sobald uns diese Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie die erste Rate Ihres Stipendiums in Höhe von 80 % des Gesamtstipendiums ausbezahlt.

Einige Wochen vor Ende Ihres Aufenthaltes kümmern Sie sich bitte um Ihre ERASMUS-ABSCHLUSSUNTERLAGEN:

  1. Certificate of Attendance: Bitte lassen Sie sich dieses Dokument vor Ort vom International Office unterzeichnen und laden es im Mobility Online Portal hoch.
  2. Erfahrungsbericht: Bitte verfassen Sie  eine Erfahrungsbericht (ca. 3 Seiten). Sie helfen damit anderen Studierenden, die künftig an diese Partnerhochschule gehen möchten und geben uns wichtiges Feedback. Zusätzlich müssen Sie einen Online-Fragebogen der EU ausfüllen.
  3. Laden Sie im Portal das Transcript of Records und den letzten Teil des Learning Agreements von Ihrer Gasthochschule hoch, die Bestätigung über Ihre Teilnahme an den Kursen im Ausland. Zur Anerkennung von Leistungen reichen Sie es im Fachbereich ein.
  4. Absolvieren Sie erneut den Online-Sprachtest, um die Entwicklung Ihrer Fremdsprachenkenntnisse zu sehen.

Die Abschlussunterlagen müssen bis spätestens vier Wochen nach Ihrem Aufenthalt an der Gasthochschule bei uns vorliegen. Sie erhalten dann die restlichen 20 % Ihres Stipendiums.

Weitere Fördermöglichkeiten (außerhalb des ERASMUS+)

Die Förderprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) stehen auch für Auslandsaufenthalte in Europa zur Verfügung. Informationen finden Sie unter diesem Link.

Bitte beachten Sie, dass eine Kombination von ERASMUS+ und DAAD-Stipendien in der Regel nicht möglich ist. Wir im Büro für Internationales beraten Sie gern.

Für eine Förderung über Auslands-BAföG wenden Sie sich bitte an das für Ihr Zielland zuständige BAföG-Amt.

Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen unter erasmus(at)remove-this.hs-rm.de oder über Eva Bauer, eva.bauer(at)remove-this.hs-rm.de, Tel. +49 (0)611 9495-1577

 

Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Mitteilung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Studium im europäischen Ausland

ERASMUS ist das Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Seit 1987 wurden über 4 Millionen Studierende europaweit für einen Auslandsaufenthalt gefördert, darunter über 650.000 deutsche Studierende.

Die aktuelle Programmlaufzeit geht von 2021 bis 2027. An der Hochschule RheinMain können Studierende für einen Auslandsaufenthalt zum Studium an einer ERASMUS-Partnerhochschule oder für ein Praktikum in einem Unternehmen im ERASMUS-Raum gefördert werden. Auch Dozent:innen- und Personalmobilitäten an Partnerhochschulen können gefördert werden.

ERASMUS Fact Sheet

ERASMUS Charta 2021-2027

ERASMUS policy Statement 2021-2027

Folgende Länder nehmen am ERASMUS-Programm teil (ERASMUS-Raum):
EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Serbien, Nordmazedonien.

Leistungen des Programms - Studienförderung

  • Studienplätze für ein oder zwei Semester an Partnerhochschulen in den teilnehmenden Ländern (studiengangsspezifisch)
  • Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Monatlicher finanzieller Zuschuss, je nach Zielland (s. Tabellen weiter unten). Teilnehmer/innen mit besonderen Bedürfnissen (chronischer Erkrankung, Behinderung oder z. B. alleinerziehend mit Kind im Ausland) können zusätzliche Förderung beantragen.
  • Vereinfachte Einschreibung an der Partnerhochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes durch die Hochschule RheinMain und in der Regel Betreuung vor Ort durch die Gasthochschule (Unterkunft, Freizeit- und Kulturprogramm, usw.)
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen gemäß dem vorab vereinbarten Studienprogramm (Learning Agreement)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)

Förderhöhen für einen ERASMUS+-Studienaufenthalt für das Sommersemester 2022

  Zielland Förderung
Tagessatz/ Monatssatz
Gruppe 1
(höhere Lebenshaltungs-kosten)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 15€/450€
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungs-kosten) Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 13€/390€
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungs-kosten) Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 11€/330€

Ihre Aufenthaltsdauer berechnen wir taggenau, Sie erhalten eine Förderung vom ersten bis zum letzten Tag Ihres akademischen Aufenthalts. Die endgültige Stipendienhöhe steht somit erst fest, wenn Sie uns am Ende Ihre Aufenthaltsbestätigung schicken und wird ggf. mit der Auszahlung der zweiten Rate korrigiert.

Sie können zusätzlich zur ERASMUS+ Förderung Auslands-BAföG beantragen. Dabei wird Ihnen der Betrag des ERASMUS-Stipendiums, der 300 €/Monat übersteigt, als Einkommen angerechnet.

Sonderförderung

Im Sinne der Inklusion fördert ERASMUS+ den gleichberechtigten Zugang zum Programm.

Wenn Sie unter einer chronischen Erkrankung leiden (Nachweis durch ärzliches Attest) oder eine Behinderung (ab GdB20) haben, können Sie zusätzlich zu den oben genannten monatlichen Fördersätzen eine Sonderförderung erhalten. Sie können wählen zwischen:

1. einem pauschalen Top-up von 250 EUR/Monat, ohne Nachweise von Kosten oder

2. einem sog. Realkostenantrag von bis zu 15.000 EUR für die Mehrkosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie sich im Ausland aufhalten. Dieser muss rechtzeitig vor Aufenthaltsantritt (ca. zwei Monate vorher) gestellt werden. Es muss ein detaillierter Kostenvoranschlag eingereicht werden. Es können auch Kosten für Begleitpersonen oder für eine vorbereitende Reise geltend gemacht werden. Bei Interesse kontaktieren Sie uns baldmöglichst: erasmus@hs-rm.de

Eine Sonderförderung können Sie außerdem bekommen, wenn Sie Ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen. Sie erhalten dann zusätzlich zu den oben genannten Förderhöhen 250 EUR/Monat ohne Kostennachweise.
Wir benötigen dazu eine Kopie der Geburtsurkunde und einen Nachweis darüber, dass das Kind mitgenommen wurde (z.B. Anmeldebescheinigung an KiTa, Schule etc. vor Ort). Bitte kontaktieren Sie uns: erasmus@hs-rm.de

Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Auslandserfahrungen zu machen heißt logischerweise, eine längere Zeit im Ausland zu leben und zu reisen. Denn in eine Kultur richtig eintauchen können Sie am besten, wenn Sie auch vor Ort sind und die Umgebung dort erkunden. Andererseits ist zuviel Reisetätigkeit schädlich für's Klima. Deshalb: Versuchen Sie möglichst nachhaltig unterwegs zu sein! Nicht nur durch die Wahl Ihrer Verkehrsmittel, sondern auch durch Ihr Verhalten vor Ort können Sie Einiges zum Umweltschutz beitragen. Anregungen finden Sie z.B. hier, durch die Berichte anderer Studierender: https://www.studieren-weltweit.de/inspirieren-lassen/hashtag/nachhaltigkeit/
 

ERASMUS+ belohnt Sie mit 50 EUR extra, wenn Sie bei Hin- und Rückreise zu Ihrer Partnerhochschule auf Flugzeug und Auto verzichten. Sollte dadurch eine oder mehrere Zwischenübernachtungen notwendig und Sie somit länger unterwegs sein, verlängern wir sogar Ihr Stipendium entsprechend um bis zu vier Tage (Nachweise erforderlich).

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Sie sind an der Hochschule RheinMain immatrikuliert.
  • Sie beherrschen die Unterrichtssprache mindestens auf B1-Niveau.
    Bitte vergewissern Sie sich, ob Ihre Sprachkenntnisse den Erfordernissen entsprechen. Das geforderte Sprachniveau finden Sie in der Übersicht über die jeweiligen Partnerhochschulen nach Studiengang.
    In einigen anderen Studiengängen genügt als Sprachnachweis der Sammelschein. Eine Liste dieser Studiengänge finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums. Wenn Sie Englisch auf B2-Niveau nachweisen müssen, legen Sie den OOPT-Test des Sprachenzentrums ab. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim Sprachenzentrum über die Prüfungstermine.
    Das Sprachenzentrum bietet Sprachkurse für unterschiedliche Sprachniveaus an. In Skandinavien, den Niederlanden, den Mittel-Osteuropäischen Ländern und in der Türkei finden Vorlesungen häufig in englischer Sprache statt. Dennoch ist es empfehlenswert, Grundkenntnisse in der Sprache des Gastlandes zu besitzen. Neben dem Sprachenzentrum können Sie auch Angebote verschiedener Sprachinstitute oder der VHS wahrnehmen.
  • Wenn es für eine Partnerhochschule mehr Bewerbungen gibt als Plätze, entscheidet der jeweilige Fachbereich, wer den Platz bekommt. Auswahlkriterien sind u.a. Noten, soziales Engagement sowie fachliche und persönliche Eignung

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Fördersumme besteht.

Förderdauer und Mehrfachförderung

Sie können in jeder Studienphase, also während Ihres Bachelors, Masters oder der Promotion, jeweils maximal 12 Monate über ERASMUS gefördert werden, insgesamt also bis zu 36 Monate, vorbehaltlich unseres verfügbaren Budgets. Dabei wird auch die Praktikumsförderung über ERASMUS eingerechnet. Die Mindestaufenthaltsdauer an der Partnerhochschule beträgt jeweils zwei Monate.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen Sie uns dies mindestens einen Monat vorher melden.

Bewerbungsablauf ERASMUS+ für Studienaufenthalte

Bewerbungfrist ist jährlich, im Büro für Internationales der Hochschule RheinMain. Immer ab Dezember/Januar können Sie sich im Hauptvergabeverfahren für das jeweils darauffolgende akademische Jahr bewerben.

  • Bewerbungsfrist für das akademische Jahr (WS und/oder SoSe) ist 31. Januar.
  • Bewerbungsfrist für Restplätze im Sommersemester ist 31. Juli.

Für Studierende der WBS gilt ein anderes Verfahren. Bitte wenden Sie sich an Milena Kaplan: milena.kaplan@hs-rm.de 

Ihre Bewerbung erfolgt online über das Mobility Online-Portal. Hier finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten.
Nachdem Sie sich registriert haben, kommen Sie jederzeit über diesen Link ins Mobility Online-Portal.

Informieren Sie sich bitte zur Vorbereitung Ihrer Bewerbung über die Partnerhochschule Ihrer Wahl und das Kursangebot auf deren Webseite. Unsere Partnerhochschulen finden Sie über diesen Link.

B E W E R B U N G:

  1. Füllen Sie das online Bewerbungsformular vollständig aus. Sie erhalten daraufhin eine automatische E-Mail mit einem Registrierungslink.
  2. Registrieren Sie sich über diesen Link mit Ihrer Matrikelnummer. Das ist aus Sicherheitsgründen notwendig. Anschließend setzen Sie einen selbst gewählten Benutzernamen und ein Passwort fest für spätere Anmeldungen im Portal.
  3. Im Portal vervollständigen Sie Ihre Adress- und Bankdaten ("Personenstammdaten").
  4. Nun können Sie sich die Bewerbungsunterlagen herunter- bzw. hochladen, bestehend aus:
    a) Bewerbungsformular: hier ist die Unterschrift des Internationalisieriungsbeauftragten in Ihrem Fachbereich notwendig. Bitte schicken Sie das Formular per E-Mail an: erasmus@hs-rm.de.
    b) Motivationsschreiben: Bitte beantworten Sie im Mobility Online-Portal zwei Fragen, laden Sie das Dokument herunter und schicken es per E-Mail an: erasmus@hs-rm.de.
    c) Bitte laden Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung im Portal hoch.
    d) Bitte laden Sie einen aktuellen Sammelschein (Bescheinigung über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen) im Portal hoch.
    e) Bitte laden Sie einen Nachweis über Ihre Kenntnisse der Unterrichtssprache der Gasthochschule im Portal hoch. In manchen Studiengängen genügt ein Ausdruck Ihres Sammelscheins mit Angabe des erfolgreich absolvierten Sprachkurses. Welche Studiengänge das sind, finden Sie in der Liste vom Sprachenzentrum. Alternativ vereinbaren Sie einen Prüfungstermin im Sprachenzentrum.
  5. Sie erhalten eine Bestätigung darüber, wenn uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Bitte schauen Sie auch immer wieder im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Programms nach. In Ihrem persönlichen Online-Portal können Sie außerdem jederzeit den Stand Ihrer Bewerbung verfolgen.
  6. Wir verteilen die Bewerber/innen auf die Studienplätze an den Partnerhochschulen und informieren Sie darüber, welchen Platz Sie bekommen haben. Gibt es mehr Bewerber/innen für eine Partnerhochschule als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet der Fachbereich über die Platzvergabe. Auswahlkriterien sind: Akademische Leistung, Motivationsschreiben, ehrenamtliches Engagement (z. B. als Buddy, in Hochschulgremien etc.)

W E I T E R E R   A B L A U F:

Nachdem Sie einen Platz haben, stellen Sie die Anmeldeunterlagen für die Gasthochschule zusammen und schicken sie bitte zu uns ins Büro für Internationales. Informieren Sie sich dazu auf deren Webseite.

Für Ihr ERASMUS-Stipendium schicken Sie uns bitte die ERASMUS-ANFANGSUNTERLAGEN, die über das Portal heruntergeladen werden:

  1. Grant Agreement (Stipendienvertrag): Original mit Unterschrift bitte in Papierform abgeben
  2. Learning Agreement: In Absprache mit dem/der Internationalisierungsbeauftragten in Ihrem Fachbereich wählen Sie Kurse aus, die Sie im Ausland belegen möchten, klären die Anerkennung und füllen das Online-Learning Agreement aus. Den Link schicken wir Ihnen zu.
  3. Certificate of Arrival: Lassen Sie dieses Dokument nach Ankunft im International Office Ihrer Gasthochschule ausfüllen und laden es im Portal hoch.
  4. Sie erhalten von uns Zugangsdaten zu einem verpflichtenden Online-Sprachtest (Dauer ca. 50 Minuten). Sie sind von dem Test befreit, wenn die Unterrichtssprache im Gastland Ihre Muttersprache ist.
    Je nach Verfügbarkeit unserer Lizenzen können wir Ihnen anschließend einen entsprechenden Online-Sprachkurs anbieten.

Sobald uns diese Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie die erste Rate Ihres Stipendiums in Höhe von 80 % des Gesamtstipendiums ausbezahlt.

Einige Wochen vor Ende Ihres Aufenthaltes kümmern Sie sich bitte um Ihre ERASMUS-ABSCHLUSSUNTERLAGEN:

  1. Certificate of Attendance: Bitte lassen Sie sich dieses Dokument vor Ort vom International Office unterzeichnen und laden es im Mobility Online Portal hoch.
  2. Erfahrungsbericht: Bitte verfassen Sie  eine Erfahrungsbericht (ca. 3 Seiten). Sie helfen damit anderen Studierenden, die künftig an diese Partnerhochschule gehen möchten und geben uns wichtiges Feedback. Zusätzlich müssen Sie einen Online-Fragebogen der EU zur Bewertung Ihres Aufenthalts ausfüllen.
  3. Laden Sie im Portal das Transcript of Records und den letzten Teil des Learning Agreements von Ihrer Gasthochschule hoch, die Bestätigung über Ihre Teilnahme an den Kursen im Ausland. Zur Anerkennung von Leistungen reichen Sie es im Fachbereich ein.
  4. Absolvieren Sie erneut den Online-Sprachtest, um die Entwicklung Ihrer Fremdsprachenkenntnisse zu sehen.

Die Abschlussunterlagen müssen bis spätestens vier Wochen nach Ihrem Aufenthalt an der Gasthochschule bei uns vorliegen. Sie erhalten dann die restlichen 20 % Ihres Stipendiums.

Erasmus+ App

Die European University Foundation hat die kostenlose Erasmus+ App entwickelt, mit der Sie z.B. Tipps für Ihre Zielstadt und Infos Ihrer Partnerhochschule erhalten können. Außerdem besteht eine direkte Verbindung zum Online-Learning Agreement.

https://erasmusapp.eu/

Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Mitteilung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.