GREMIENWAHLEN 2023/2024

Stimmabgabe Online

Gremienwahlen vom 12. Dezember 2023, 10:00 Uhr - 20. Dezember 2023, 13:00 Uhr

An der Hochschule RheinMain sind im Wintersemester 2023/2024 die studentischen Mitglieder folgender Gremien zu wählen:

  • Senat
  • Fachbereichsräte
  • Studierendenparlament
  • Fachschaftsräte

Wahlzeitraum

  • Beginn: Dienstag, 12. Dezember 2023, 10:00 Uhr
  • Ende: Mittwoch, 20. Dezember 2023, 13:00 Uhr

Form der Wahl / Stimmabgabe

  • Die Gremienwahlen werden als Online-Wahlen durchgeführt. Das heißt, die Stimmabgabe ist grundsätzlich über jedes internetfähige Endgerät möglich.
  • Die Wähler:innen werden rechtzeitig über das Prozedere und die Einzelheiten zur Stimmabgabe per E-Mail an die studentischen Hochschul-E-Mail-Adressen durch das Wahlbüro informiert.

Stimmabgabe vor Ort in der Hochschule

  • Es werden keine Wahllokale eingerichtet, da die Wähler:innen die Möglichkeit haben, ihre Stimme online abzugeben.
  • Innerhalb des Wahlzeitraumes wird es jedoch während der regulären Öffnungszeiten in den Bibliotheken an den Campussen in Wiesbaden (Kurt-Schumacher-Ring, Unter den Eichen, Bertramstraße) und Rüsselsheim an mindestens jeweils einem vor Ort ausgewiesenen Rechner die Möglichkeit geben, online die Stimmabgabe vorzunehmen. Die aktuell maßgeblichen Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite der Hochschul- und Landesbibliothek (https://www.hs-rm.de/de/service/hochschul-und-landesbibliothek/oeffnungszeiten).

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind im Wintersemester 2023/2024 alle Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden (§ 37 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 7 HessHG i.V.m. § 18 der Grundordnung der Hochschule RheinMain).

Somit sind wahlberechtigt:

Für die Wahlen zum Senat:

  • Alle Studierenden der Hochschule RheinMain

Für die Wahlen zu den Fachbereichsräten:

  • Die Studierenden des jeweiligen Fachbereiches

Für die Wahlen zum Studierendenparlament:

  • Alle Studierenden der Hochschule RheinMain

Für die Wahlen zu den Fachschaftsräten:

  • Die Studierenden des jeweiligen Fachbereiches

Auf § 3 der Wahlordnung der Hochschule RheinMain und § 3 der Wahlordnung der Studierendenschaft der Hochschule RheinMain wird insbesondere verwiesen.

Wahlvorschläge (Vorschlagslisten)

Die Vordrucke für die Vorschlagslisten für die einzelnen Gremien finden Sie hier:

Senat

Fachbereichsrat

Studierendenparlament

Fachschaftsrat

Die Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) sind vom Dienstag, 17. Oktober 2023 bis zum Mittwoch, 08. November 2023, 12:00 Uhr auf den vom Wahlbüro bereitgestellten Vordrucken bei folgenden Stellen innerhalb der allgemeinen Dienststunden (diese sind jeweils vorher zu erfragen) einzureichen:

Für die Wahlen zum Senat:
Wahlbüro, Wiesbaden, Campus Unter den Eichen, Gebäude F, Officio I, 2.OG, Raum 73 (Justitiariat)

Für die Wahlen zu den Fachbereichsräten:
Wahlbüro, Wiesbaden, Campus Unter den Eichen, Gebäude F, Officio I, 2.OG, Raum 73 (Justitiariat)

oder

Dekanat des jeweiligen Fachbereichs:

  • Architektur und Bauingenieurwesen: Campus Kurt-Schumacher Ring, Dekanat, Gebäude D, Raum 128/129
  • Design Informatik Medien: Campus Unter den Eichen, Dekanat, Gebäude B2, Raum E 10
  • Ingenieurwissenschaften: Campus Rüsselsheim, Dekanat, Gebäude A, Raum A023
  • Sozialwesen: Campus Kurt-Schumacher-Ring, Dekanat, Gebäude E, Raum 206
  • Wiesbaden Business School: Campus Bleichstraße, Dekanat, Eugen-Schmalenbach-Haus, Raum II-10

Für die Wahlen zum Studierendenparlament und den Fachschaftsräten:
Wahlausschuss der Studierendenschaft (beim AStA, Campus Kurt-Schumacher-Ring, Gebäude A, Raum 109 oder Campus Rüsselsheim, Gebäude E, Raum E02)

Die Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) können innerhalb der Einreichungsfrist auch digitalisiert im pdf-Format, jpg-Format, tiff-Format, png-Format oder gif-Format per E-Mail von den jeweiligen dienstlichen/studentischen Hochschul-E-Mail-Adressen an die jeweils nachfolgend aufgelisteten E-Mail-Adressen gesendet/eingereicht werden. Andere Formate sind nicht zulässig. Für die digitale Einreichung der Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) sind auch hier die vom Wahlbüro bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Bitte beachten Sie die beiden unterschiedlichen E-Mail-Adressen für die jeweiligen Gremien. Ein Wahlvorschlag ist nur wirksam eingereicht, wenn er rechtzeitig bei der jeweils richtigen E-Mail-Adresse eingeht. Bei der digitalen Einreichung haben die Bewerber:innen ihre Einverständniserklärung (eigenhändige Unterschrift) grundsätzlich zuvor auf dem Originaldokument des dann zu digitalisierenden Wahlvorschlages zu leisten. Hierbei ist die Verwendung von Unterschriftenstempeln oder elektronisch eingesetzten oder auf sonstigem Wege elektronisch erzeugten Unterschriften nicht zulässig. E-Mails, die von privaten und sonstigen E-Mail-Adressen eingehen, stellen keine wirksame Einreichung dar und werden nicht berücksichtigt. Ein per E-Mail eingereichter Wahlvorschlag (Vorschlagsliste) ist fristgerecht eingegangen, sobald die jeweilige E-Mail bei der Empfangs-E-Mail-Adresse rechtzeitig eingegangen ist. Das Absenden der E-Mail bei der:dem Einreichenden innerhalb der Frist ist nicht ausreichend. Das Übermittlungsrisiko liegt bei der:dem Einreichenden. Die Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) können digital an folgende E-Mail-Adressen gesendet/eingereicht werden:

Die vom Wahlbüro bereitgestellten Vordrucke der Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) sind im Wahlbüro, den Fachbereichsdekanaten, beim AStA (genaue Räumlichkeiten vgl. Punkt „Wahlvorschläge“), online (www.hs-rm.de/gremienwahlen) und im Stud.IP (Veranstaltung: „Gremienwahlen der Hochschule RheinMain“) erhältlich.

Die (Form-)Vorschriften gem. § 13 der Wahlordnung der Hochschule RheinMain und § 9 der Wahlordnung der Studierendenschaft der Hochschule RheinMain bleiben unberührt und sind zu beachten. Diese sind auf den jeweiligen Vordrucken abgedruckt.

Offenlegung des Wählerverzeichnisses

  • Das Wählerverzeichnis wird vom 06. bis 08. November 2023 offengelegt und sodann geschlossen.
  • Die Offenlegung erfolgt während der allgemeinen Dienststunden (diese sind jeweils vorher zu erfragen) in den Fachbereichsdekanaten und im Wahlbüro (Räumlichkeiten siehe Punkt „Wahlvorschläge (Vorschlagslisten)“).
  • Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bitte kontrollieren Sie daher im Offenlegungszeitraum, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind!

Auf § 10 der Wahlordnung der Hochschule Rhein Main und § 8 der Wahlordnung der Studierendenschaft der Hochschule RheinMain wird insbesondere verwiesen.

Weitere wichtige Hinweise und Informationen

  • Es gelten die Regelungen der Wahlordnung der Hochschule RheinMain und der Wahlordnung der Studierendenschaft der Hochschule RheinMain in der jeweils gültigen Fassung.
  • Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für die Wahlgremien soll auf die paritätische Repräsentanz der Geschlechter geachtet werden.
  • Die Frist für die Anfechtung der Wahl (Antrag Wahlprüfverfahren) beträgt zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses. Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgt in der Regel einen Tag nach der Feststellung des Wahlergebnisses, welche in der Regel unmittelbar nach Beendigung des Wahlzeitraums erfolgt.
  • Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich an das Wahlbüro:
    Prisca Otto/Michael Suss, Tel.: +49 611 9495-2368 / +49 611 9495-1608, E-Mail: wahlen(at)remove-this.hs-rm.de,
    Besuchsanschrift: Wiesbaden, Campus Unter den Eichen (Unter den Eichen 5, 65195 Wiesbaden), Gebäude F, Officio I, Justitiariat, 2. OG, Raum 73
    Postanschrift: Hochschule RheinMain, Wahlbüro/Justitiariat, Postfach 3251, 65022 Wiesbaden
  • Die hochschulöffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt durch Aushang an den dafür vorgesehenen Anschlagtafeln. Gleichzeitig werden die Wahlergebnisse im Stud.IP in der Veranstaltung: "Gremienwahlen der Hochschule RheinMain" und dort im zugehörigen Dateienordner bekannt gemacht. Sobald die Ergebnisse veröffentlicht sind, werden die Hochschulmitglieder per E-Mail an ihre Hochschul-E-Mail-Adresse darüber informiert.
  • Stud.IP: Veranstaltung: "Gremienwahlen der Hochschule RheinMain" (hier werden auch die für die Wahl relevanten Mitteilungen und Beschlüsse hochschulöffentlich bekannt gegeben)
  • Mitglieder des Wahlvorstandes für die Wahl zum Senat und den Fachbereichsräten: Prof. Dr. Dr. Alexander Moutchnik (Vorsitzender), Prof. Dr. Manfred Loidold, Prof. Dr. Maximilian Rosar, Silvia Janke, Falko Görres, Julia Krieg
  • Mitglieder des Wahlausschusses der Studierendenschaft: Ikram Sariano (Vorsitzende), Joanna Gröger, Lucy Nitschke
  • Wahlleiter: Dr. Martin Lommel; ab 01. Oktober 2023: David Profit
  • Hier finden Sie einen Zeitplan mit den wichtigsten Daten und Fristen
  • Hier finden Sie die Wahlbekanntmachung

Nutzen Sie Ihre Chance auf Mitbestimmung! Wir freuen uns auf Ihre Stimme!

Stand: 05.10.2023

Wahlplakat