ZWEITKRITERIUM - VERBESSERUNG DER DURCHSCHNITTSNOTE IM NC-VERFAHREN

Zweitkriterium - Verbesserung der Durchschnittsnote im NC-Verfahren

In Hessen kann sich die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bei zulassungsbeschränkten Studiengängen durch das sogenannte Zweitkriterium verbessern.

Die Hochschule RheinMain hat in der  Satzung für das Hochschulauswahlverfahren (PDF 147 KB) festgelegt, dass als Zweitkriterium eine abgeschlossene Berufsausbildung berücksichtigt werden soll. Der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann die Durchschnittsnote der HZB verbessern. Bewerberinnen und Bewerber nehmen also ggf. mit einem besseren Durchschnittsnotenwert, als auf ihrer Hochschulzugangsberechtigung vermerkt, am Vergabeverfahren teil.

An der Hochschule RheinMain werden nur Berufsausbildungen berücksichtigt, die nicht Teil der Hochschulzugangsberechtigung sind. Wenn die Berufsausbildung Voraussetzung für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ist, z.B. Berufsausbildung plus ein Jahr Fachoberschule, wird diese nicht als Zweitkriterium anerkannt.

Das Dekanat der Wiesbaden Business School hat für die Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs die nebenstehend aufgeführten Möglichkeiten zur Notenverbesserung beschlossen.

Business Administration (B.A.)

  • um 0,3 für eine (beliebige) kaufmännische Ausbildung

Digital Business Management (B.Sc.)

  • um 0,3 für Ausbildung zur/zum mathematisch-technischen Assistentin / Assistenten
  • um 0,3 für Ausbildung zur/zum mathematisch-technischen Softwareentwicklerin / Softwareentwickler
  • um 0,3 für Ausbildung zur/zum Fachberaterin / Fachberater für Softwaretechniken

International Management (B.A.)

  • um 0,3 für eine (beliebige) kaufmännische Ausbildung