BERUFSPRAKTIKUM (BHCE, PO 2013)
Berufspraktikum Gesundheitsökonomie (BHCE, PO 2013)
1. Grundlagen
- Die rechtlichen Regelungen sind der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs zu entnehmen.
- Während des Praktikums bleiben Sie Mitglied der Hochschule mit allen Rechten und Pflichten.
- Sie sind gesetzlich gegen Unfall versichert sowie beitragsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (sofern keine vorrangigen Regelungen aus einem Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag bestehen).
- Für Auslandspraktika gelten die gleichen Regeln wie im Inland. Bei diesbezüglichen Fragen konsultieren Sie bitte das Büro für Internationales oder die Praktikumsbeauftragte.
2. Praktikumsbeauftragte
Frau Hörnberger ist die Praktikumsbeauftragte der WBS. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Genehmigung von Praktikumsplätzen, die Überprüfung und Genehmigung der Ausbildungsverträge, die Bewertung der Praktikumsberichte und die Anerkennung des Praktikums.
Sie erreichen sie im ServiceCenter der WBS oder per E-Mail:bp-beauftragte-wbs(at) hs-rm.de
3. Beantragung
Die Zulassung zum Praktikum ist mit den nachstehenden Formularen zu beantragen, die fristgemäß (Anmeldungen bis zum 30.4. für das darauffolgende Wintersemester, bis zum 30.10. für das darauffolgende Sommersemester) im ServiceCenter der WBS einzureichen sind:
Anmeldung |
|
Ausbildungsvertrag |
|
Für die Vorlage des Praktikumsvertrags gelten die Fristen laut Terminplan.
4. Zulassung
Die Prüfung der Zulassung zum Praktikum und der Eignung des Praktikumsbetriebs erfolgt durch die Praktikumsbeauftrage vor Antritt des Berufspraktikums.
Zulassung Pflegepraktikum: Das Praktikum ist nach dem dritten Semester möglich. Mit der Anmeldung muss eine arbeitsmedizinische Bescheinigung, die Haftungsausschlusserklärung zur Impfverweigerung und die Bescheinigung über die Teilnahme am Survival Day abgegeben werden.
Zulassung Verwaltungspraktikum: Mindestens 78 Credit Points der ersten drei Fachsemester müssen zu Beginn des Verwaltungspraktikums erreicht worden sein. Außerdem muss das Pflegepraktikum erfolgreich absolviert worden sein. Eine Zulassung unter Vorbehalt ist möglich.
5. Genehmigung
Liegt nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, des Vertrags und des Praktikumsbetriebs ein positives Ergebnis vor, wird das Praktikum durch Stempel und Unterschrift der Praktikumsbeauftragten als Pflichtpraktikum genehmigt. Ohne Genehmigung wird ein freiwilliges Praktikum durchgeführt, das nachträglich nicht anerkannt werden kann..
Nach der Genehmigung erhalten Sie und der Praktikumsbetrieb je ein Exemplar des Vertrags per Post zugestellt.
6. Durchführung – Wechsel – Rücktritt
Das Praktikum ist in einem zusammenhängenden Zeitraum in einem Unternehmen durchzuführen. Fehltage sind ab einer gewissen Größenordnung nachzuholen (vergleiche Ausführungen in Stud.IP).
Nach Genehmigung ist ein Wechsel des Praktikumsplatzes grundsätzlich ausgeschlossen.
Kann nach einer Anmeldung das Praktikum nicht angetreten werden, muss die Anmeldung zurückgezogen werden. Die Rücknahme der Anmeldung erfolgt schriftlich und unter Angabe des Grundes an die Praktikumsbeauftragte. Für den nächsten Termin ist eine neue Anmeldung unter Beachtung der Anmeldefristen erforderlich.
7. Anerkennung
Pflegepraktikum:
Zur Anerkennung des Praktikums ist eine vollständige und nahtlose Durchführung des Praktikums notwendig.
Der Tätigkeitskatalog und der Anwesenheitsnachweis sind der BP-Beauftragten vorzulegen (siehe Leitfaden zum Krankpflegepraktikum).
Verwaltungspraktikum:
Der Praktikumsbetrieb hat eine Praktikumsbescheinigung (hochschuleigenes Formular) auszufüllen.
Sie haben einen Praktikumsbericht zu erstellen, der (außer Deckblatt und Gliederung) fünf bis sieben Seiten zu folgenden Inhalten umfasst:
- Charakterisierung des Unternehmens
- Beschreibung der Abteilung und Angabe des Ansprechpartners
- Darstellung der Arbeitsinhalte
- Beurteilung des Praktikums
Des Weiteren ist ein Beurteilungsbogen auszufüllen, der durch die Praktikumsbeauftragte ausgewertet wird: Ist das Praktikum in diesem Unternehmen für Studierende zu empfehlen?
Die Praktikumsbescheinigung und der Bericht sollen zwei Wochen nach Abschluss des Praktikums im ServiceCenter der WBS vorgelegt oder in den Fristenbriefkasten eingeworfen werden.
Das Verwaltungspraktikum ist bestanden, wenn die vorgeschriebene Praktikumsdauer abgeleistet ist, die Praktikumsbescheinigung und ein positiv bewerteter Praktikumsbericht vorliegen.
Bewertung und Anerkennung des Praktikums erfolgen durch die Praktikumsbeauftragte.
8. Praktikum und Prüfungen
Sie dürfen während des Praktikums an studienbegleitenden Prüfungen teilnehmen, können aber auch eine Befreiung von Prüfungsverpflichtungen beantragen.
Die Prüfungsabmeldung hat bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Studiengangs per Mail zu erfolgen.
9. Praktikum und Thesis
Ein erfolgreich abgeschlossenes Praktikum ist Voraussetzung für die Bekanntgabe der Thesisnote.
10. Links und Downloads / FAQ`s
- Prüfungsordnungen (einschließlich der Anlage Ordnung für das Berufspraktikum)
- Terminpläne
- ServiceCenter der Wiesbaden Business School
- Büro für Internationales der Hochschule RheinMain
In Stud.IP im Pfad Meine Veranstaltungen > WBS - Interne Informationen > Dateien > Berufspraktikum können Sie in Form von PDF-Dateien herunterladen:
- Anmeldeformulare, Ausbildungsverträge, Praktikumsbescheinigung und Beurteilungsbogen
- Check-Liste und FAQ's
- Liste der zur BPT angemeldeten Studierenden
- Leitfaden zum Krankenpflegepraktikum
- Stellungnahme zu Berufspraktischen Tätigkeiten im Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie der PO BHCE 2013
- Sonstiges
Hinweis:
Hatten Sie in der laufenden Websitzung Stud.IP besucht und befinden sich im Status abgemeldet, kann beim Aufruf von Stud.IP der Fehler Zugriff verweigert / keine Berechtigung auftreten, selbst wenn kein Fenster oder Tab von Stud.IP mehr offen ist. Klicken Sie in diesem Fall im Stud.IP-Fenster auf Startseite , loggen sich ein und klicken hier erneut auf den Stud.IP-Link.