THESISZULASSUNG UND BERUFSPRAKTISCHE TÄTIGKEIT (BPT)

Studiengänge BBA, BBL, BDBM, BGOe und BIB / BVF: Thesiszulassung und Berufspraktische Tätigkeit

Zum Zeitpunkt der Thesis-Anmeldung ist die Berufspraktikische Tätigkeit (BPT) oft noch nicht abgeschlossen. Die Zulassung zur Thesis ist somit schwebend unwirksam. Der Stichtag für die Zulassung ist der Tag des ersten Vergabetermins. Das bedeutet, dass an diesem Tag der Anwesenheitsteil der BPT zeitlich abgeleistet sein muss. Die Mindestzeit der BPT und der Zeitraum der Thesis dürfen sich zeitlich nicht überschneiden. Davon unberührt ist eine mögliche freiwillige Verlängerung des Praktikums.

Zur Sicherstellung, ob die Zulassung zur Thesis wirksam ist, überprüft das Prüfungswesen vor Bekanntgabe der Thesisnoten, ob die BPT bestanden wurde, nicht bestanden wurde oder das Bestehen der BPT schwebend ist.

• BPT mit Erfolg bestanden ⇒ Thesiszulassung ohne Vorbehalt wirksam
• BPT nicht bestanden ⇒ Thesiszulassung wird rückwirkend entzogen
• BPT-Bestehen schwebend ⇒ Thesisnote wird bis zur Klärung nicht veröffentlicht