Hochschullehre durch Digitalisierung stärken

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre hat ihre erste Förderentscheidung getroffen: Der Ausschuss zur Projektauswahl, der für die Förderbekanntmachung "Hochschullehre durch Digitalisierung stärken" eingesetzt wurde, hat in einem wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren unter allen eingereichten Anträgen die zu fördernden Projekte ausgewählt. Das Projekt Innovative Lehre: Assessment, Rückmeldung, Adaption (iLEARN@HSRM) der Hochschule RheinMain ist eines davon.

Die Stiftung gratuliert den erfolgreichen Projekten, die sich in einem mehrstufigen Auswahlverfahren durchgesetzt und sowohl die Gutachterinnen und Gutachter als auch den Ausschuss zur Projektauswahl überzeugt haben. "Die Gutachtenden haben die Innovationsfähigkeit und Qualität jedes beantragten Projekts mit Bezug auf den Status quo beurteilt. Dabei sind viele unterschiedliche Dimensionen zu berücksichtigen, vom didaktischen Potential bis hin zum möglichen Transfer für andere Hochschulen", erläutert Prof. Dr. Ulrike Cress, Mitglied des Ausschusses zur Projektauswahl, empirische Bildungswissenschaftlerin und Direktorin des Leibniz-Instituts für Wissensmedien (IWM) in Tübingen. "Die Gutachten haben diese Differenzierung sehr gut geleistet. Der hohe Sachverstand, der sich in den Gutachten widerspiegelte, war eine optimale Ausgangsbasis für die Diskussionen und Entscheidungen im Ausschuss zur Projektwahl."

iLEARN@HSRM

"Wir freuen uns sehr, dass die Hochschule RheinMain für ihr Projekt iLEARN@HSRM von der Stiftung Innovation in der Hochschullehre gefördert wird. Das Vorhaben unterstützt individualisierte Lehre, indem es digitale Assessments (weiter)entwickelt und die Nutzung der darüber generierten Informationen verbessert", sagt Prof. Dr. Christiane Jost, Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Internationales der HSRM. Dies geschieht durch eine systematische Verschränkung der Rückmeldungen aus den Assessments mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten für die Studierenden. Gleichzeitig nutzen die Lehrenden die Informationen für die Adaption der Lehre und werden dabei durch eine didaktische Weiterbildung zum Einsatz und zur Qualitätssicherung der Assessments unterstützt. Die wissenschaftliche Begleitung des Projektes ist Teil des institutionellen Lernprozesses der HSRM.

"In der Gestaltung von digitalen lernbegleitenden Assessments – im Sinne aller Lernstandserhebungen, unabhängig davon, ob ihr Ergebnis unmittelbar in die abschließende Leistungsfeststellung einfließt – sieht die Hochschule eine effektive Möglichkeit zur Steigerung der Lehr- und Lernqualität. Das häufigere und zeitnähere Feedback zum individuellen Lern- und Leistungsstand hilft den Lehrenden, besser auf die Studierenden einzugehen, und den Studierenden, ihr Studium individueller zu gestalten. Damit leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag, um der stark gewachsenen, heterogenen Studierendenschaft ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen", so Prof. Dr. Jost.

Die Hochschule hat bereits zahlreiche digitale und analoge Zusatzangebote, die den unterschiedlichen Bedarfen der Studierenden Rechnung tragen. Trotzdem werden sie gerade von denjenigen nicht genügend genutzt, die am ehesten davon profitieren würden. "Oft wissen Studierende nicht genau, welche der Angebote für sie besonders gut passen. Sie benötigen daher Orientierungshilfen bei der Wahl der Angebote und Begleitung im Studienfortschritt. Deshalb müssen die Studierenden systematisch in die Lage versetzt werden zu erkennen, über welche Kompetenzen sie verfügen und welche sie zusätzlich benötigen. Diese Begleitung ist seit jeher Markenkern der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften", so die Vizepräsidentin der HSRM. 

Zum Auswahlverfahren

Die Gutachterinnen und Gutachter spiegeln in ihrer Gesamtheit die Breite der Hochschullandschaft wider. So kommen die Gutachterinnen und Gutachter aus allen Bundesländern, in etwa verteilt nach der Bevölkerungsdichte der Länder, vertreten die verschiedenen Hochschultypen und sind etwa je zur Hälfte Männer und Frauen. Eine wesentliche Neuerung in der Wissenschaftsförderung stellt die starke Einbindung Studierender in den Begutachtungsprozess dar. So wurden die Anträge auch von studentischen Gutachterinnen und Gutachter beurteilt, die ihre Expertise insbesondere zum wichtigen Querschnittsziel der Studierendenzentrierung einbrachten. Ebenso waren im Ausschuss zur Projektauswahl Studierende vertreten. "Wir freuen uns, dass dieses erste Auswahlverfahren so erfolgreich verlaufen ist. Das liegt zuallererst an den durchweg tollen Anträgen, die zeigen, wie wichtig die Lehre an den deutschen Hochschulen genommen wird", berichtet Prof. Dr. Evelyn Korn, Vorstand Wissenschaft der Stiftung Innovation in der Hochschullehre.

Insgesamt wurden 264 Anträge eingereicht, darunter 216 Einzel- und 48 Verbundanträge. Der Ausschuss zur Projektauswahl hat unter ihnen 139 Projektvorhaben als förderwürdig eingestuft, darunter 115 Einzel- und 24 Verbundanträge. Das gesamte Fördervolumen für die ausgewählten Projekte beträgt bis zu 330 Millionen Euro. Der Empfehlung der wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl folgend, wurden in einigen Fällen Kürzungen der ursprünglich beantragten Fördersummen vorgenommen. Eine Liste der ausgewählten Projekte sowie eine erste statistische Auswertung stellt die Stiftung auf ihrer Website zur Verfügung.