Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Alternative A:

  1. Sie verfügen über einen grundständigen Studienabschluss (BA, Diplom) mit mindestens der Abschlussnote 2,5 in Studiengängen der Sozialen Arbeit.

    Dieser grundständige Studienabschluss muss 210 Credits umfasst haben (z. B. 7- oder 8-semestrige Diplom- oder Bachelorstudiengänge). Im Falle eines BA-Abschlusses mit 180 Credits ist der Nachweis über 30 zusätzliche Credits durch die Hochschulbegleitung/ Abschlussprüfung der staatlichen Anerkennung zu erbringen. Ist dies nicht der Fall, müssen die 30 Credits durch die Anerkennung von Weiterbildungen und/oder studienbegleitendes Belegen von creditierten Brückenkursen und Modulen des zweiten Vertiefungsschwerpunktes erworben werden.
     
  2. Sie verfügen außerdem über berufliche Vorerfahrungen von mindestens 1 Jahr in einem für den Schwerpunkt Sozialraumentwicklung und -organisation einschlägigen Berufsfeld der Sozialen Arbeit. Bei Bachelor-Absolventen/innen wird das (abgeschlossene) Anerkennungsjahr für die staatliche Anerkennung als 1-jährige berufliche Praxis anerkannt.
     
  3. Sie gehen einer in der Regel mindestens 15-stündigen und höchstens 30-stündigen studienbegleitenden Berufstätigkeit in einem für den Schwerpunkt Sozialraumentwicklung und -organisation einschlägigen Berufsfeld der Sozialen Arbeit nach.

Alternative B:

  1. Sie verfügen über einen Studienabschluss (Bachelor-, Magister- oder Diplomabschluss) aus einem anderen, den Inhalten des Masterprogramms zuzuordnenden wissenschaftlichen Studiengang (verwandtem Studiengang) mit mindestens der Abschlussnote 2,5.
     
  2. Sie verfügen über eine mindestens 4-jährige berufliche Praxis in einem für den Schwerpunkt Sozialraumentwicklung und -organisation einschlägigen Berufsfeld der Sozialen Arbeit.
     
  3. Sie gehen einer in der Regel mindestens 15-stündigen und höchstens 30-stündigen studienbegleitenden Berufstätigkeit in einem für den Schwerpunkt Sozialraumentwicklung und -organisation einschlägigen Berufsfeld der Sozialen Arbeit nach.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen:

Es werden Vorkenntnisse im Umgang mit computergestützter Kommunikation erwartet. Die Nachweise dieser Vorkenntnisse sind schriftlich mit der Bewerbung einzureichen.