Allgemeine Informationen zur Bewerbung

Alle Zugangs-, Zulassungs- und Anerkennungsregeln sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule RheinMain und den „Besonderen Bestimmungen“ für den BIS-PD&M-Studiengang festgelegt.

Die BIS-PD&M-Bewerber benötigen bei diesem Master-Studiengang einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor oder Diplom) aus dem Bereich Maschinenbau,Technik/Naturwissenschaften mit mindestens 210 CP und einer Gesamtabschlussnote 2,0 oder besser. Der erste akademische Abschluss sollte eine Maschinanbauausrichtung aufweisen.

Bewerbern mit einer Gesamtnote schlechter als 2,0 im ersten berufsqualifizierenden Abschnitt (oder in Grenzfällen, die dem Bereich Technik / Naturwissenschaften nicht eindeutig zugeordnet werden können) ist die besondere fachliche Qualifikation in den Bewerbungsunterlagen nachzuweisen.

Kriterien sind hierbei:

1. Besondere fachliche Qualifikationen außerhalb des Bachelor-Studiums.
2. Besondere Praxiszeiten mit Bezug zum Masterstudium.
3. Besondere Berufserfahrungen oder Auslandserfahrungen mit Bezügen zum Masterstudium.
4. Eine gut nachvollziehbare Begründung zur Motivation und zu den persönlichen Zielen mit dem Masterstudium.

Neben dem ersten akademischen Abschluss ist Zulassungsbedingung eine Berufstätigkeit als Ingenieurin bzw. Ingenieur.

Eingangsvoraussetzungen für den Studiengang

Gedacht ist das Studium für berufstätige Ingenieurinnen und Ingenieure aus dem Bereich Maschinenbau/Technik mit einem ersten, berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom) aus dem Bereich Maschinenbau, Technik/Naturwissenschaften im Umfang von mindestens 210 Credit Points und mindestens Grade B oder, falls der ECTS-Rang nicht nachweisbar ist, Gesamtnote 2,0.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Gesamtnote schlechter als Grade B oder 2,0 ist die besondere fachliche Qualifikation in den Bewerbungsunterlagen nachzuweisen (vgl. Zulassungsrichtlinie). Erschließt sich die besondere Qualifikation nicht hinreichend aus den Bewerbungsunterlagen, wird ggfs. zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.

Bei fehlenden Kenntnissen und Fähigkeiten in diesen Bereichen kann die Zulassung unter Vorbehalt erfolgen. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss aufgrund eigener Sachkunde.

Sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester werden bis zu 15 Studienanfängerinnen und Studienanfänger aufgenommen

Eignungsfeststellung

Eine gesonderte Eignungsfeststellung durch die Hochschule wird dann durchgeführt, wenn der Bachelorabschluss nicht die Kenntnisse vermittelt hat, die zum erfolgreichen Bestehen der Mastermodule notwendig ist.

Anerkennung von Leistungen (Lissabon Konvention)

Nachgewiesene Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, werden nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede der erworbenen Kompetenzen zu den entsprechenden Modulen und Lehrveranstaltungen festgestellt werden. Um eine angemessene Bewertung der Qualifikation vornehmen zu können, müssen ausreichend Informationen über diese durch den Antragsteller bereitgestellt werden. Bei Verweigerung er Anerkennung liegt die Beweislast bei der Hochschule.