Bevor Sie Ihren Antrag auf Anerkennung stellen, müssen Sie zunächst folgende Unterlagen besorgen:

1) Leistungsbescheinigung (manchmal auch als „Sammelschein“ oder „Transcript of Records“ bezeichnet): Diese erhalten Sie von Ihrer bisherigen Hochschule. Anerkannt werden generell nur Leistungen die in der Leistungsbescheinigung als bestanden aufgeführt und mit entsprechendem Workload (in der Regel ECTS-Credit Points) ausgewiesen sind. Die Dokumente müssen von Ihrer bisherigen Hochschule unterschrieben und gestempelt sein, rein maschinell erstellte Ausdrucke werden in der Regel nicht akzeptiert.

Hinweis: Auf Leistungsbescheinigungen, die Sie bei der Immatrikulation vorgelegt haben, haben wir keinen Zugriff. Wir benötigen deshalb definitiv ein neues Original.

2) Modulbeschreibungen für sämtliche Module die Sie anerkannt haben möchten, auf deren Grundlage wir die Gleichwertigkeit Ihrer Leistungen beurteilen. In der Regel stellt Ihre bisherige Hochschule die Beschreibungen in Form eines sogenannten „Modulhandbuchs“ auf ihre Website zur Verfügung. Beachten Sie, dass die Modulbeschreibungen in genau derselben Prüfungsordnungsversion vorliegen müssen, in der Sie die jeweilige Leistung erbracht haben.

Anmerkungen

  • Bei Leistungen ausländischer Hochschulen müssen die obigen Unterlagen generell sowohl im Original als auch in einer beglaubigten Deutschen Übersetzung vorliegen. In Ausnahmefällen (z.B. bei Englischsprachigen Dokumenten) können evtl. die Unterlagen in der Originalsprache ausreichen.
  • Sollten Sie bereits in mehreren Studiengängen studiert haben, benötigen wir für jede Leistung die Bescheinigung des Studiengangs in dem die Leistung wirklich erbracht wurde. Das bedeutet: Anerkannt werden nur Nachweise zu Originalleistungen, keine zu bereits früher anerkannten Leistungen.

Überlegen Sie sich zunächst selbst, welche Leistungen sich für eine Anerkennung eignen. Erstellen Sie hierzu eine zweispaltige digitale Übersichtstabelle, z.B. in Excel (siehe Template): Links die Leistungen die Sie an Ihrer bisherigen Hochschule erbracht haben (die sogenannten „Quellleistungen“), rechts die jeweils zugehörigen Leistungen die Sie anerkannt haben möchten (die sogenannten „Zielleistungen“). Geben Sie in der Tabelle alle Leistungen inklusive ihres Workloads (d.h. ihrer Credit Points) an.

Hinweise

  • Um zu beurteilen welche Quelleistung auf welche Ziel-Leistung passt, prüfen Sie die jeweiligen Modulbeschreibungen auf inhaltliche Übereinstimmungen. Die Modulbeschreibungen Ihres neuen Studiengangs finden Sie auf der Homepage Ihres Studiengangs im Reiter “Studienverlauf”. Beachten Sie, dass Sie das passende Modulhandbuch jener Prüfungsordnungsversion wählen in welcher Sie studieren.
  • Sollten Sie für eine Quell-Leistung unsicher sein, welche Zielleistung „passt“, notieren Sie einfach alle Optionen. Wir klären alles weitere im Beratungsgespräch (siehe Schritt 3).
  • Generell ist bei Anerkennungen eine “Doppelverwendung” von Kompetenzen verboten. Es ist aber möglich, mehrere (kleinere) Quellleistung zu einer (größeren) Zielleistung zu kombinieren, oder eine (große) Quellleistung auf mehrere (kleinere) Zielleistungen „aufzuteilen“.
  • In der Regel wird im Falle der Anerkennung die Note der Quelleistung übernommen. Bei einer Mischung / Aufteilung mehrerer Leistungen ist eine benotete Anerkennung aber evtl. nicht möglich (in diesem Fall wird die Bewertung „Mit Erfolg teilgenommen“ vergeben).
  • Sie können sich komplette Module oder – sollten Sie z.B. an Ihrer alten Hochschule eine Übung aber nicht die zugehörige Klausur bestanden haben – nur Studien- bzw. Prüfungsleistungen anerkennen lassen.

WICHTIG: Sollten Sie eine Leistung in ihrem neuen Studiengang angetreten haben, kann diese später nicht mehr anerkannt werden. Entscheiden Sie sich z.B. eine Klausur in Ihrem neuen Studiengang zu schreiben und bestehen diese nicht, ist diese Leistung ab sofort nicht mehr anerkennbar. Diese Regel gilt sowohl für Studienleistung als auch Prüfungsleistungen. Überlegen Sie sich also gründlich im Vorfeld welche Leistungen Sie anerkannt haben möchten. Diese Regel gilt sowohl für Prüfungsleistungen als auch Studienleistungen. Für Leistungen, die semesterbegleitend erbracht werden (z.B. Studienleistungen oder Prüfungsleistungen der Form "Praktische Tätigkeit und Fachgespräch)", gilt: Wenn Sie diese in einem Semester antreten und während desselben Semesters die Anerkennung bis zur o.g. Frist beantragen, sind die Leistungen noch anerkennbar. Wir empfehlen in solchen Fällen, den Antrag auf Anerkennung zu stellen und gleichzeitig (für den Fall, dass die Anerkennung abgelehnt wird) die Veranstaltung vorsorglich zu belegen und in den ersten Wochen zu besuchen. Sollte die Leistung anerkannt werden, bleiben Sie der zugehörigen Lehrveranstaltung einfach fern.

Anschließend erfolgt das Beratungsgespräch, in dem Sie mit Ihrer/Ihrem Anerkennungsbeauftragten klären, für welche Leistungen eine Antragstellung Sinn macht. Hier können Sie auch etwaige Fragen klären.

Vereinbaren Sie per Mail an den/die Anerkennungsbeauftragte(n) einen Termin. Hängen Sie an diese Mail an:

  • die Übersichtstabelle (siehe Schritt 2).
  • die Modulbeschreibungen aller relevanter Quellleistungen (siehe Schritt 1).

Diese Anlagen sind zwingende Voraussetzung für das Beratungsgespräch.

Reichen Sie anschließend Ihren Antrag in der im Beratungsgespräch besprochenen Form ein:

  • Legen Sie im Studiengangssekretariat Ihre Leistungsbescheinigung (siehe Schritt 1) im Original vor. Schicken Sie das Dokument entweder per Post (Anschrift: siehe Studiengangs-Homepage), oder kommen Sie persönlich zu den Öffnungszeiten vorbei (wir machen eine Kopie, Sie nehmen das Dokument wieder mit).
  • Erstellen Sie den Antrag digital in unserem Tool KommA. Legen Sie hierbei für jede Zielleistung einen eigenen Anerkennungsfall an. Zur Anleitung finden sie dort auch einen “Leitfaden für Studierende”.
  • WICHTIG: Vergessen Sie nicht, zum Abschluss auf den Button "Verfahren einleiten" (rechts unten) zu klicken - erst dann wird Ihr Antrag offiziell beim Anerkennungsbeauftragten eingereicht.

Außerdem müssen bei dem/der Anerkennungsbeauftragten die Modulbeschreibungen aller relevanter Quellleistungen vorliegen (siehe Schritt 1).

Der/die Anerkennungsbeauftragte prüft nun die einzelnen Leistungen auf Anerkennbarkeit gemäß der Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Qualität (A): Die Quellleistung weist ausreichende akademische Qualität auf. Insbesondere muss sie an einer akkreditierten Hochschule erbracht worden sein.
  • Niveau (B): Die Quellleistung weist mindestens ein vergleichbares akademisches Niveau zur Zielleistung auf. Zum Beispiel können keine Leistungen aus Bachelor-Studiengängen auf Master-Niveau anerkannt werden.
  • Lernergebnisse (C): Die Inhalte / Lernergebnisse von Quell- und Zielleistung müssen sich in ausreichendem Maße decken.
  • Workload (D): Der geleistete Arbeitsaufwand muss geeignet sein um die geforderten Kompetenzen zu erwerben. Generell macht ein Antrag nur Sinn wenn der Workload der Zielleistung zu mindestens 70% durch die Quell-Leistungen gedeckt ist. Je besser die Abdeckung des Workloads, desto höher die Chancen auf Anerkennung.
  • Profil (E): Die Inhalte / Lernergebnisse müssen dem Profil des Studiengangs entsprechen. Auch bei gleich benannten Inhalten ist nicht automatisch von vergleichbarer praktischer Umsetzungskompetenz und konzeptueller Tiefe auszugehen (Eine "Programmieren“-Veranstaltung für Mediziner kann sich z.B. erheblich von einer gleichnamigen Veranstaltung für Informatiker unterscheiden).

Hinweis

Der/die Anerkennungsbeauftragte prüft die oben genannten Aspekte und hält hierzu auch Rücksprache mit dem/der Fachdozent(in) der jeweiligen Leistung. Dieser Prozess kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Nachdem wir Ihren Antrag bearbeitet haben, erhalten Sie durch das Sekretariat per E-Mail an Ihre studentische Mail-Adresse Rückmeldung zum Ergebnis.

Für Leistungen, deren Anerkennung abgelehnt wurde, erhalten Sie außerdem einen entsprechenden detailierten Bescheid per Post. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Sie in unserem Campus-System “Compass” Ihre Anschrift hinterlegt haben.

Anerkannte Leistungen tauchen im Prüfungssystem "Compass" auf. Beachten Sie aber: Bei aktuell laufenden Fächern geschieht dies aus technischen Gründen erst nach der Prüfungsphase zum Semesterende, wenn der Dozent / die Dozentin die Noten aller Studierenden verbucht.

Sollte eine Leistung anerkannt sein, können Sie der zugehörigen Veranstaltung ab sofort einfach fernbleiben.

Anerkannte Leistungen werden in Ihren Abschlussdokumenten explizit als solche markiert.