Voraussetzungen für das Media Management-Studium

Informieren Sie sich zu den Studienvoraussetzungen auf den Webseiten der Hochschule RheinMain in der Rubrik Bewerbung und Immatrikulation. Hier finden Sie allgemeine Informationen, nützliche Tipps ebenso wie die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium.

Der Studiengang Media Management selbst ist durch einen Numerus Clausus zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in der Regel nach dem Notendurchschnitt des Zeugnisses, mit dem die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde.

  • Die Zulassungen erfolgen zum Sommer- und Wintersemester.
  • Vor Aufnahme des Studiums ist kein fachspezifisches Praktikum erforderlich.
  • Persönliche Auswahlgespräche oder Eignungstests finden nicht statt.

Wenn Sie sich für ein Media Management-Studium interessieren, dann besteht die Möglichkeit, sich beim Studien-Informations-Zentrum der Hochschule RheinMain beraten zu lassen..

Studieneignung

Media Management Studentinnen und Studenten müssen sich sowohl in die Welt der Wirtschaft, als auch der Technik und der Gestaltung hineindenken können. Dies erfordert Engagement ebenso wie laterales Denken. Durch den "Numerus Clausus" als Einstiegshürde sind unter den Studierenden sowohl  junge Abiturienten mit sehr guten Abiturnoten als auch ältere Studierende mit Berufserfahrung, die über die Wartezeiten einen Studienplatz erhalten haben, zu finden.

Vorausgesetzt werden Kenntnisse in üblicher Office-Software für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation und Bildbearbeitung sowie Internetanwendungen wie Webbrowser und Mailprogramme. Außerdem sind Kenntnisse in Mathematik (Algebra, insbesondere Exponential- und Logarithmenrechnung, Grundlagen der Stochastik) von Vorteil, wie sie zum Beispiel im vom Hessischen Kultusministerium veröffentlichten „Lehrplan Mathematik“ für Gymnasien (10.-12. Klasse) beschrieben sind.

Zulassungsverfahren

Allgemeines Zulassungsverfahren

Wenn Sie für das Media Management-Studium zugelassen werden möchten, müssen Sie sich direkt bei der Hochschule bewerben. Sie erhalten dann eine schriftliche Rückmeldung auf Ihre Bewerbung und werden im besten Fall direkt zugelassen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, über eine Warteliste nachzurücken oder als Quereinsteiger (s.u.) zugelassen zu werden.

Die Bewerbung kann sowohl für das Winter- als auch für das Sommersemester erfolgen. Voraussetzung ist ein fristgemäßer Eingang der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie in der Rubrik Bewerbung und Immatrikulation. Bei weiteren Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die Zentrale Studienberatung.

 

Zulassungsverfahren für ausländische Bewerber/-Innen

Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber müssen eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können. Zudem muss ein Nachweis über die notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache erbracht werden. Informieren Sie sich zu den Voraussetzungen und zur Bewerbung beim Büro für Internationales / Internationale Studierende. Falls Sie Ausländerin/Ausländer oder Deutsche/Deutscher mit einem ausländischen Zeugnis sind, dann informieren Sie sich über die

Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen.

 

Quereinsteiger/Einstufung in ein höheres Fachsemester

Quereinsteiger sind Studierende, die von einer anderen Hochschule in ein höheres Fachsemester des Studienganges Media Management wechseln wollen.

Der Antrag für den Quereinstieg ist über das Studienbüro der Hochschule RheinMain (https://www.hs-rm.de/studienbuero) zu stellen. Informationen zum Verfahren und zu den entsprechenden Bewerbungsfristen erhalten Sie dort. 
Bezüglich der Frage, in welches Semester ein Bewerber für ein höheres Fachsemester eingestuft werden könnte, entscheidet der Prüfungsausschuss des Studienganges Media Management im Einzelfall. 

Über eine mögliche Anerkennung von Leistungen im Falle einer erfolgreichen Bewerbung auf Quereinstieg kann erst nach Aufnahme des Studiums am Studiengang Media Management Auskunft gegeben werden. 

Dabei ist Folgendes zu beachten:
Die Studierenden müssen für das Anerkennungsverfahren folgende Unterlagen je Einzelanerkennung vorlegen:

  1. Leistungsnachweise
  2. Studienplan mit Auskunft über den SWS-Umfang bzw. die ECTS-Punkte
  3. Veranstaltungsbeschreibung mit Auskunft über Struktur und Inhalt der Veranstaltung