Sprungmarken

Servicenavigation

Logo Wiesbaden Business School

Hauptnavigation

Berufspraktikum (BP)

Diese Informationen gelten für den Bachelor-Studiengang Accounting & Taxation.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Reim (Sprechzeiten nach Vereinbarung)

Die Liste der zum BP angemeldeten Studierenden finden Sie zu gegebener Zeit in Stud.IP in der Veranstaltung WBS - Interne Informationen im Dateienordner Berufspraktikum.


Regeln für Zulassung, Durchführung und Abschluss des Berufspraktikums

1. Grundlagen

  • Das Berufspraktikum ist Pflicht für alle Studierenden dieses Bachelor-Studiengangs.
  • Ein erfolgreich abgeschlossenes Berufspraktikum ist Voraussetzung für die Zulassung zur Thesis und den Erhalt einer Thesis-Note.
  • Die rechtlichen Regelungen zum Berufspraktikum sind der Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs zu entnehmen.
  • Rechtsstellung der Studierenden: Während des Berufspraktikums bleiben die Studierenden Mitglieder der Hochschule, mit allen Rechten und Pflichten.
  • Die Teilnahme an studienbegleitenden Prüfungen ist ohne Begrenzung auf eine Höchstzahl möglich. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.
  • Während des Berufspraktikums sind die Studierenden gegen Unfall versichert sowie beitragsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Für Auslandspraktika gelten die gleichen Regeln wie im Inland. Bei Fragen konsultieren Sie bitte das International Office oder den Praktikumsbeauftragten.

2. Zulassung zum Berufspraktikum

Die Prüfung der Zulassung der Studierenden zum Berufspraktikum und der Eignung des Praktikumsbetriebs sowie die Genehmigung des Praktikumsvertrags erfolgt durch den Praktikumsbeauftragen vor Antritt des Berufspraktikums.

2.1 Zulassung zum Berufspraktikum nach der Prüfungsordnung 2007

Für Studierende, die nach der Prüfungsordnung 2007 studieren, gilt: Zulassungsvoraussetzung zum Berufspraktikum ist grundsätzlich das erfolgreich abgeschlossene Grundstudium.

2.2 Zulassung zum Berufspraktikum nach der Prüfungsordnung 2010

Für Studierende, die nach der Prüfungsordnung 2010 studieren, gilt: Zulassungsvoraussetzung zum Berufspraktikum ist der erfolgreiche Abschluss aller Prüfungs- und Studienleistungen aus den ersten drei Fachsemestern.

3. Formulare

Die Zulassung zum Berufspraktikum muss beantragt werden. Es gelten die fachbereichsöffentlich bekanntgegebenen Fristen und Termine.

Die Antrag erfolgt mit diesen Formularen, die im Service Center der WBS einzureichen sind:

Anmeldung
  • Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit Zwischenzeugnis oder Sammelschein abzugeben.
Durchführungs-
vereinbarung
  • Sie ist freiwillig und zu empfehlen (das Land Hessen haftet dann für im BP verursachte Schäden / gilt nicht für Auslands-BP).
  • Die Vereinbarung ist in zweifacher Ausfertigung abzugeben.
Ausbildungsvertrag
  • Er ist zwingend vorgeschrieben, kann jedoch durch einen firmeneigenen Vertrag ersetzt werden.
  • Der Vertrag ist in deutscher oder englischer Sprache auszufertigen.
  • Firmeneigene Verträge müssen zumindest die Regelungen der Vordrucke der WBS enthalten.
  • Der Vertrag ist in dreifacher Ausfertigung abzugeben.

4. Termine und Praktikumsdauer

4.1 Termine

Für die Anmeldung zum Berufspraktikum und für die Vorlage des Praktikumsvertrags gelten die Fristen laut Terminplan.

4.2 Praktikumsdauer

  • Das Berufspraktikum darf die nachstehende Mindestdauer nicht unterschreiten.
  • Ein längerer Praktikumszeitraum ist möglich.
  • Es ist in einem zusammenhängenden Zeitraum in einem Unternehmen durchzuführen.
  • Unterbrechungen von mehr als 2 Wochen sind nachzuholen.
Prüfungsordnung Mindestdauer Praktikum im
PrüfO 2007 4 Kalendermonate 7. Fachsemester
PrüfO 2010 4 Monate 7. Fachsemester

5. Genehmigung des Berufspraktikums

Liegt nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, des Vertrags und des Praktikumsbetriebs ein positives Ergebnis vor, wird das Praktikum durch Stempel und Unterschrift des Praktikums­beauftragten als Pflicht-Praktikum genehmigt. Ohne Genehmigung wird ein freiwilliges Praktikum durchgeführt, das nachträglich nicht anerkannt wird.

Nach Genehmigung ist ein Wechsel des Praktikumsplatzes grundsätzlich ausgeschlossen.

Nach Genehmigung erhalten Praktikumsbetrieb und Studierende je ein Exemplar des Vertrags per Post zugestellt. Der Praktikumsbetrieb erhält darüber hinaus die Durchführungsvereinbarung.

6. Rücktritt vom Berufspraktikum

Kann nach einer Anmeldung das Berufspraktikum nicht angetreten werden, muss die Anmeldung zurückgezogen werden. Die Rücknahme der Anmeldung erfolgt schriftlich und unter Angabe des Grundes an den Praktikumsbeauftragten.

Für den nächsten Termin ist eine neue Anmeldung unter Beachtung der Anmeldefristen erforderlich.

7. Bestehen des BP: Praktikumsdauer, Arbeitszeugnis und Praktikumsbericht

Das Berufspraktikum ist bestanden, wenn die vorgeschriebene Praktikumsdauer abgeleistet ist, ein positives Arbeitszeugnis und ein positiv bewerteter Praktikumsbericht vorliegen.

Der Praktikumsbetrieb hat ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen. Es muss eine Beschreibung der Arbeitsinhalte und beurteilende Aussagen enthalten.

Der Praktikumsbericht ist durch die Studierenden zu erstellen (Selbstbericht). Er umfasst ein Deckblatt, eine Gliederung und 5 bis 8 Seiten zu den folgenden Inhalten:

  • Charakterisierung des Unternehmens
  • Beschreibung der Abteilung und Angabe des Ansprechpartners
  • Darstellung der Arbeitsinhalte
  • Beurteilung des Praktikums

Die Bewertung des Praktikumsberichts erfolgt durch den Praktikumsbeauftragten.

Zeugnis und Berichtsheft sollen 2 Wochen nach Abschluss des Praktikums im Service Center abgegeben oder in den Fristenbriefkasten eingeworfen werden.

8. Berufspraktikum und Thesis

Das Berufspraktikum muss zum letztmöglichen Vergabetermin der Thesis abgeschlossen sein. Es gelten die folgenden Regelungen:

  • Zeugnis und Berichtsheft liegen dem Praktikumsbeauftragten vor und sind genehmigt
    das BP ist bestandenThesis-Zulassung ohne Vorbehalt wirksam
  • Zeugnis und Berichtsheft liegen dem Praktikumsbeauftragten nicht vor bzw. sind nicht genehmigt
    das Bestehen des BP ist noch offenThesis-Note wird nicht veröffentlicht
  • das BP ist nicht bestandenThesis-Zulassung wird rückwirkend entzogen

9. Beurteilungsbogen

Im Anschluss an das Berufspraktkum ist ein Beurteilungsbogen auszufüllen. Der Beurteilungsbogen wird durch den Praktikumsbeauftragten ausgewertet. Ziel: "Ist das Praktikum in dieser Unternehmung für Studierende zu empfehlen?"

Quick- Links

Intra­net QIS Stud­IP
WBS-Webservices
Lehrende: Mail Webmail
Studierende: Mail Webmail
Facebook: HSRM WBS
Hochschulradio ECHT!

WBS-Highlights

Broschüre WBS-Highlights 2012 Aktuelles aus Lehre und Forschung an der Wiesbaden Business School (WBS)

Anschrift

Hochschule RheinMain
University of Applied Sciences

 

Wiesbaden Business School
Bleichstr. 44
65183 Wiesbaden

 

Telefon +49 (0)611-9495-3100
Telefax  +49 (0)611-9495-3101