Diese Informationen gelten für den Bachelor-Studiengang Accounting & Taxation.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Reim (Sprechzeiten nach Vereinbarung)
Die Liste der zum BP angemeldeten Studierenden finden Sie zu gegebener Zeit in Stud.IP in der Veranstaltung WBS - Interne Informationen im Dateienordner Berufspraktikum.
Die Prüfung der Zulassung der Studierenden zum Berufspraktikum und der Eignung des Praktikumsbetriebs sowie die Genehmigung des Praktikumsvertrags erfolgt durch den Praktikumsbeauftragen vor Antritt des Berufspraktikums.
2.1 Zulassung zum Berufspraktikum nach der Prüfungsordnung 2007
Für Studierende, die nach der Prüfungsordnung 2007 studieren, gilt: Zulassungsvoraussetzung zum Berufspraktikum ist grundsätzlich das erfolgreich abgeschlossene Grundstudium.
2.2 Zulassung zum Berufspraktikum nach der Prüfungsordnung 2010
Für Studierende, die nach der Prüfungsordnung 2010 studieren, gilt: Zulassungsvoraussetzung zum Berufspraktikum ist der erfolgreiche Abschluss aller Prüfungs- und Studienleistungen aus den ersten drei Fachsemestern.
Die Zulassung zum Berufspraktikum muss beantragt werden. Es gelten die fachbereichsöffentlich bekanntgegebenen Fristen und Termine.
Die Antrag erfolgt mit diesen Formularen, die im Service Center der WBS einzureichen sind:
| Anmeldung |
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| Durchführungs- vereinbarung |
|
| Ausbildungsvertrag |
|
4.1 Termine
Für die Anmeldung zum Berufspraktikum und für die Vorlage des Praktikumsvertrags gelten die Fristen laut Terminplan.
4.2 Praktikumsdauer
| Prüfungsordnung | Mindestdauer | Praktikum im |
|---|---|---|
| PrüfO 2007 | 4 Kalendermonate | 7. Fachsemester |
| PrüfO 2010 | 4 Monate | 7. Fachsemester |
Liegt nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, des Vertrags und des Praktikumsbetriebs ein positives Ergebnis vor, wird das Praktikum durch Stempel und Unterschrift des Praktikumsbeauftragten als Pflicht-Praktikum genehmigt. Ohne Genehmigung wird ein freiwilliges Praktikum durchgeführt, das nachträglich nicht anerkannt wird.
Nach Genehmigung ist ein Wechsel des Praktikumsplatzes grundsätzlich ausgeschlossen.
Nach Genehmigung erhalten Praktikumsbetrieb und Studierende je ein Exemplar des Vertrags per Post zugestellt. Der Praktikumsbetrieb erhält darüber hinaus die Durchführungsvereinbarung.
Kann nach einer Anmeldung das Berufspraktikum nicht angetreten werden, muss die Anmeldung zurückgezogen werden. Die Rücknahme der Anmeldung erfolgt schriftlich und unter Angabe des Grundes an den Praktikumsbeauftragten.
Für den nächsten Termin ist eine neue Anmeldung unter Beachtung der Anmeldefristen erforderlich.
Das Berufspraktikum ist bestanden, wenn die vorgeschriebene Praktikumsdauer abgeleistet ist, ein positives Arbeitszeugnis und ein positiv bewerteter Praktikumsbericht vorliegen.
Der Praktikumsbetrieb hat ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen. Es muss eine Beschreibung der Arbeitsinhalte und beurteilende Aussagen enthalten.
Der Praktikumsbericht ist durch die Studierenden zu erstellen (Selbstbericht). Er umfasst ein Deckblatt, eine Gliederung und 5 bis 8 Seiten zu den folgenden Inhalten:
Die Bewertung des Praktikumsberichts erfolgt durch den Praktikumsbeauftragten.
Zeugnis und Berichtsheft sollen 2 Wochen nach Abschluss des Praktikums im Service Center abgegeben oder in den Fristenbriefkasten eingeworfen werden.
Das Berufspraktikum muss zum letztmöglichen Vergabetermin der Thesis abgeschlossen sein. Es gelten die folgenden Regelungen:
Im Anschluss an das Berufspraktkum ist ein Beurteilungsbogen auszufüllen. Der Beurteilungsbogen wird durch den Praktikumsbeauftragten ausgewertet. Ziel: "Ist das Praktikum in dieser Unternehmung für Studierende zu empfehlen?"
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