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  • Sie suchen Informationen zur Schwerbehindertenvertretung, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, zur Suchtberatung, Konfliktberatung oder zur Frauenförderung?
    Unter folgender URL finden Sie Informationen zu den verschiedenen Angeboten:
    Förderung/Unterstützung

  • Haben Sie eine verminderte Jahressonderzahlung erhalten für 2012 und war Ihr Arbeitsverhältnis in 2012 unterbrochen?
    Dann könnte dieses BAG-Urteil für Sie von Bedeutung sein:
    Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung 88/12
    Information der Gewerkschaft GEW zu diesem Thema
    Dieses Urteil gilt zunächst nur im Bereich des TV-L. Das Land Hessen wird zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob diese BAG-Entscheidung auch in Hessen umgesetzt werden soll. Deshalb sollten Sie, wenn Sie in 2012 betroffen waren, in einem schriftlichen Antrag gegenüber der Personalabteilung den Fehlbetrag geltend machen, um Ihren Anspruch zu sichern. Zu berechnen ist der Anspruch nach §20 TV-H.

  • Zusätzliche Urlaubstage für Beschäftigte bis zum vollendeten 40. Lebensjahr
    Aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (9AZR529/10 vom 20.03.20112) erhalten jetzt auch Beschäftigte bis zum 40. Lebensjahr 30 Tage Urlaub. Für den sich dadurch ergebenden zusätzlichen Urlaubsanspruch in 2011 gibt es ein Rundschreiben des zuständigen Ministeriums der Finanzen und des Sport, dass dieser Urlaub von denen, die einen Antrag gestellt haben, noch bis zum 30.06.2013 genommen werden kann.
    Über den Umgang mit dem zusätzlichen Urlaubsanspruch von 2012 gibt es noch keine Information. Deshalb ist es für Beschäftigte bis zum 40. Lebensjahr wichtig, dass sie auch für 2012 vorsichtshalber einen Antrag stellen. Hier finden Sie einen Musterantrag dazu.

  • Wenn ich das gewusst hätte!  (nur mit HDS.Anmeldung!)
    Dieses Merkblatt, dessen Informationen nicht nur für neue Beschäftigte interessant sind, finden Sie, wenn Sie die obige URL anklicken. (Sie müssen sich beim Aufruf mit Ihrem HDS-Account anmelden, um den Link zu öffnen. )
    Das Merkblatt enthält wichtige Informationen und Regelungen zu Fragen, die sich den Beschäftigten der Hochschule RheinMain in ihrem Arbeitsalltag immer wieder stellen.
    Nur einige Beispiele aus dem Merkblatt:
    -Wer bekommt meinen Urlaubsantrag?
    -Wo muss ich mich melden, wenn ich erkrankt bin?
    -Wo kann ich Informationen bekommen, wenn ich nach längerer Krankheit eine Wiedereingliederungsmassnahme benötige?
    -Wo finde ich Briefpapiervorlagen? Wer ist zuständig für Visitenkarten?
    -Wo kann ich ein Dienstfahrzeug reservieren?
    -An wen wende ich mich, wenn ich Elektroschrott entsorgen muss?

  • Termine der "Monatsgespräche" mit der Dienststellenleitung 2012-2014
    2012: 12.10., 16.11., 14.12.
    2013: 18.01., 15.02., 15.03., 19.04., 17.05., 14.06.,
               12.07., 23.08., 20.09., 11.10., 15.11., 13.12.
    2014: 24.01.

  • Reisekostenabrechnung: Verkürzte Frist von 6 Monaten!
    Seit dem Inkrafttreten des geänderten HRKG (Hess. Reisekostengesetz) muss die Reisekostenerstattung innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten beantragt werden (§4 Abs. 5 HRKG). Diese Regelung gilt zwar bereits seit dem 01.01.2010, ist aber immer noch nicht überall bekannt.

  • DV Richtlinien zur Förderung persönlicher Fortbildungsmaßnahmen
    Die Hochschule RheinMain fördert auch Fortbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten, die zunächst nur der betroffenen Person zu Gute kommen und für die Hochschule erst perspektivisch von Interesse sind. Solche Fortbildungsmaßnahmen können pro Antragsteller/in mit maximal 80% der Kosten, bis insgesamt maximal 4000 Euro gefördert werden. Details dazu finden Sie in der Dienstvereinbarung, auf der Homepage der Hochschule RheinMain, im Intranet, unter A-Z, Stichwortverzeichnis A-Z, "D" wie Dienstvereinbarungen. Oder auf den Seiten des Gesamtpersonalrats.

  • Infoblatt Pflege von Angehörigen (Pflegezeitgesetz)

  • Diskriminierung durch Lebensaltersstufen