Unter den Selbstverwaltungsorganen der Hochschule RheinMain sind neben dem Präsidium und der AG Erweiterten Präsidium insbesondere der Senat und der Hochschulrat zu nennen. Der Hochschulrat berät die Hochschule in ihrer Entwicklung in allen Belangen von Lehre, Studium und Forschung. In den Hochschulrat werden sieben angesehene Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie der beruflichen Praxis berufen.
Der Senat besteht aus neun Mitgliedern der Gruppe der Professorinnen und Professoren, aus fünf Studierenden sowie aus drei Mitgliedern der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Senat berät und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium.
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