Im zentralen Prüfungsamt der Hochschule RheinMain werden die "Vorbeglaubigungen" für Urkunden, Zeugnisse und Leistungsnachweise, die an der Hochschule erbracht wurden, vorgenommen.
Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie von der jeweiligen Auslandsvertretung (z. B. Botschaft) legalisert, d.h. bestätigt sind. Bevor eine Legalisation möglich ist, müssen die Urkunden zuvor durch verschiedene deutsche Behörden beglaubigt werden.
Das zentrale Prüfungsamt nimmt diese Vorbeglaubigung von Urkunden , Zeugnissen und Leistungsnachweisen vor. Bitte bringen Sie dafür das Originaldokument und eine Kopie mit. Die Kopie wird hier vor Ort beglaubigt und zusätzlich wird ein Schreiben für das Regierungspräsidium angefertigt.
Danach müssen Sie diese Unterlagen beim Regierungspräsidium in Darmstadt beglaubigen lassen.
Nähere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Verfahrensweise bei der Ausstellung von Apostillen und Beglaubigungen
Zentrales Prüfungsamt
Hochschule RheinMain
Caroline Schenk / Sonja Steuding
Kurt-Schumacher-Ring 18
Gebäude A, Raum 417
65197 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611 9495-1104
Fax: +49 (0)611 9495-1106
pruefungsamt
hs-rm
de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
9:00-12:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag
13:30-15:00 Uhr