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Information für Beruflich Qualifizierte; Stand: Juli 2010

Bewerben ohne Hochschulzugangsberechtigung

Qualifizierte Berufstätige haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife an einer hessischen Hochschule zu studieren. Grundlage ist die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen.

Die Verordung entnehmen Sie bitte der "Leitet Herunterladen der Datei einInformation für beruflich Qualifizierte". Sie enthält alle Informationen, die Sie für die Prüfung der Voraussetzungen und die Antragstellung benötigen.

Prüfungsausschüsse in Wiesbaden:

Die Hochschule RheinMain hat die Prüfungsausschüsse für Elektrotechnik und Agrar- und Ernährungswissenschaften eingerichtet.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist beim zentralen Prüfungsamt der Hochschule RheinMain zu stellen. Bitte wenden Sie sich mit Fragen auch direkt an mich.

Hochschule RheinMain
Prüfungsamt
Frau Caroline Schenk
Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden

Telefon: 0611 9495-1104
E-Mail: pruefungsamt@hs-rm.de

Bewerbungsfrist: 15. Februar jeden Jahres

weitere Informationen, vor allem die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der angefügten Info-PDF: "Informationen für Beruflich Qualifizierte"

Downloads für die Bewerbung

In diesem Bereich finden Sie alle notwendigen Unterlagen für die Bewerbung zur Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte

Kontakt

Zentrales Prüfungsamt
Hochschule RheinMain
Caroline Schenk / Sonja Steuding
Kurt-Schumacher-Ring 18
Gebäude A, Raum 417
65197 Wiesbaden

Telefon: +49 (0)611 9495-1104
Fax: +49 (0)611 9495-1106
pruefungsamt[at]hs-rm[.]de

 

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
9:00-12:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag
13:30-15:00 Uhr