
Mit wenigen Ausnahmen dient für Sprachlehrveranstaltungen als Leistungsnachweis eine schriftliche und häufig auch eine mündliche Prüfung am Ende des Semesters. Die Termine erfahren Sie rechtzeitig in der Lehrveranstaltung von Ihrem/r Dozent/in.
Informieren Sie sich bei Ihrem/r Dozent/in vor dem Klausurtermin ob Sie an der Klausur teilnehmen dürfen, da viele Kurse eine Anwesenheitspflicht haben.
Achtung: Die Fristen der Fachbereiche für Klausurenanmeldungen gelten nicht für die Klausuren der Zusatzkurse im Sprachenzentrum. D.h. die Klausuranmeldung im QIS für alle Sprachenzentrum-Zusatzkurse wird immer ca. 1 Monat bevor der Klausurphase freigeschaltet und Sie werden sich dann anmelden können. Sie werden rechtzeitig von den DozentInnen informiert.
(Stand: 21.01.11/mz)